Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

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Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Fussmatte hat geschrieben:... Aber Grundrechte heißen ja ohne Grund Grundrechte?
...
Es gibt Grundrechte, in die mittels Gesetz eingegriffen werden kann und die "auf Grund eines Gesetzes" eingeschränkt werden können. Ein Beispiel dazu ist der Art. 4 III GG
Art. 4 III GG hat geschrieben:(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Die entsprechenden Bundesgesetze liegen vor (WPflG bzw. KDVG und ZDG). Der Art. 12a GG wurde mit dem Notstandsgesetz in das Grundgesetz aufgenommen (siehe Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes ["Notstandsgesetze"] Vom 24. Juni 1968).

Einer der der Meinung ist, er habe "nur Rechte", aber "keine Pflichten", der wird auf Dauer keine Freunde haben.
Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:
Fussmatte hat geschrieben:... Aber Grundrechte heißen ja ohne Grund Grundrechte?
...
Es gibt Grundrechte, in die mittels Gesetz eingegriffen werden kann und die "auf Grund eines Gesetzes" eingeschränkt werden können. Ein Beispiel dazu ist der Art. 4 III GG
Art. 4 III GG hat geschrieben:(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Die entsprechenden Bundesgesetze liegen vor (WPflG bzw. KDVG und ZDG). Der Art. 12a GG wurde mit dem Notstandsgesetz in das Grundgesetz aufgenommen (siehe Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes ["Notstandsgesetze"] Vom 24. Juni 1968).
Derartige Verflechtungen sind mir durchaus bekannt. Zum Thema Wehrpflicht gibt evtl. dieser Artikel etwas Aufschluss.
Einer der der Meinung ist, er habe "nur Rechte", aber "keine Pflichten", der wird auf Dauer keine Freunde haben.
Es geht hierbei immer noch um die Wehrpflicht und das Thema hatten wir bereits ab Seite 4 behandelt:
Redfox hat geschrieben:
Hafish hat geschrieben:
Fussmatte hat geschrieben:Der praktische Bezug zur Wehrpflicht wird allerdings nicht ganz ersichtlich.
Der praktische Bezug liegt darin, dass Sie offenbar nur allzugerne alle Vorteile unseres Staates nutzen, aber nicht bereit sind, Pflichten nachzukommen.
Leider führt diese Argumentation zu keinem praktischen Bezug.

Gegen 1995 sind mehrere männliche Einwohner des Freistaats Bayern und des Landes Bade-Württemberg gegen die Feuerwehrdienstpflicht und einer hieran anknüpfenden Abgabepflicht auf Männer gerichtlich vorgegangen.

Das BVerfG (E92, 91) hat - übrigens abweichend von BVerfGE 13, 167 - entschieden, dass diese Regelungen gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstößt und damit nichtig ist. Im Einzelnen --> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv092091.html

Ob die Kläger ansonsten die Vorteile des Staates (zu der ja auch die Feuerwehr gehört) in Anspruch nimmt, hat das BVerfG nicht interessiert.
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Fussmatte hat geschrieben:... Derartige Verflechtungen sind mir durchaus bekannt. Zum Thema Wehrpflicht gibt evtl. dieser Artikel etwas Aufschluss.
...
Scheinbar sind Ihnen diese Verpflechtung nicht bekannt, und der verlinkte Artikel ist Schnee von Vorvorgestern, insbesondere dieser Teil:
Spiegel - Lexikon: Wehrhoheit hat geschrieben:Innenpolitisch ergaben sich in der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Schwierigkeiten. Sie fanden in dem sog. Wehrbeitragsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht ihren Niederschlag. Umstritten war, ob die Aufstellung deutscher Streitkräfte einer Ergänzung und damit Änderung des Grundgesetzes bedürfe und ob die neuen Verträge vom 23. 10. 1954 Bestimmungen enthielten, die der Verfassung widersprachen. Das Bundesverfassungsgericht erließ einige Zwischenentscheidungen, doch bevor es zu den Fragen Stellung nahm, wurde die Einfügung in :arrow: Art. 79 Abs. 1 vorgenommen, die es ermöglicht, derartige Verträge auch dann abzuschließen, wenn sie nicht in allem „verfassungskonform“ sind, vorausgesetzt, dass das Zustimmungsgesetz mit der für Verfassungsänderungen erforderlichen Mehrheit verabschiedet wird. Eine solche Ergänzung erfolgte zugleich (:arrow: Art. 142a GG); weitere Grundgesetzänderungen für den militärischen Bereich schlossen sich an. Auf dieser Grundlage konnte dann die Wehrgesetzgebung ohne weitere Schwierigkeiten erlassen werden.
Wirklich weiter hilft nur die von mir schon genannte "Notstandsgesetzgebung".
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

@Dipl.-Sozialarbeiter

Der Verfasser dieses Artikels scheint doch wohl offensichtlich auf die nicht ganz unumstrittene Änderung des Art. 79 Abs. 1 GG aufmerksam machen zu wollen. Unter Einhaltung dieses Gesetzes wurde auch das Notstandsgesetz eingeführt:
documentArchiv.de - Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes hat geschrieben:Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Fussmatte hat geschrieben:@Dipl.-Sozialarbeiter

Der Verfasser dieses Artikels scheint doch wohl offensichtlich auf die nicht ganz unumstrittene Änderung des Art. 79 Abs. 1 GG aufmerksam machen zu wollen. Unter Einhaltung dieses Gesetzes wurde auch das Notstandsgesetz eingeführt: ..
Und wo ist jetzt das Problem?

Mal abgesehen davon, daß ein Spiegel-Lexikon-Eintrag keine jurstische Kommentierung oder gar ein Jurastudium ersetzt.
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:
Fussmatte hat geschrieben:@Dipl.-Sozialarbeiter

Der Verfasser dieses Artikels scheint doch wohl offensichtlich auf die nicht ganz unumstrittene Änderung des Art. 79 Abs. 1 GG aufmerksam machen zu wollen. Unter Einhaltung dieses Gesetzes wurde auch das Notstandsgesetz eingeführt: ..
Und wo ist jetzt das Problem?

Mal abgesehen davon, daß ein Spiegel-Lexikon-Eintrag keine jurstische Kommentierung oder gar ein Jurastudium ersetzt.
Dass dieses Gesetz womöglich verfassungswidrig ist und eine Änderung, wie etwa die Einführung einer Wehrpflicht, eine neue Verfassung vorausgesetzt hätte.
Ronny1958
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Ronny1958 »

Dass dieses Gesetz womöglich verfassungswidrig ist und eine Änderung, wie etwa die Einführung einer Wehrpflicht, eine neue Verfassung vorausgesetzt hätte.

Ahhhja.

Und darauf ist die gesamte Nation einschl. des BVerfG bis heute nicht gekommen?

Und es bedurfte eines Zivildienstdrückebergers und das festzustellen?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Ronny1958 hat geschrieben:Und darauf ist die gesamte Nation einschl. des BVerfG bis heute nicht gekommen?
Darauf kommen ist eine Sache. Etwas daran ändern eine Andere. Es hätte ja auch weitreichende Konsequenzen, wenn es sich als wahr erweisen würde.
Ronny1958
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Ronny1958 »

Es hätte ja auch weitreichende Konsequenzen,
Welche?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Fussmatte hat geschrieben:... Dass dieses Gesetz womöglich verfassungswidrig ist und eine Änderung, wie etwa die Einführung einer Wehrpflicht, eine neue Verfassung vorausgesetzt hätte.
Und wie würden Sie dies genau und ausführlich begründen?

Und zusätzlich ein kleiner Tipp:
Die überaus kluge Wiki hat geschrieben:Die Notstandsgesetze waren nach dem Zweiten Weltkrieg eine Bedingung der West-Alliierten vor der Übergabe der vollständigen Souveränität an die Bundesrepublik, da sie ihre in Deutschland stationierten Truppen geschützt wissen wollten. Ursprünglich enthielt das Grundgesetz auf Grund der Erfahrungen mit Artikel 48 der Weimarer Verfassung keine Regelungen für Krisensituation wie einen Angriff oder einen Putschversuch. 1955 wurde mit der Wehrverfassung der Schutz gegen einen militärischen Angriff ermöglicht.
...
Am 27. Mai 1968 erklärten die Westmächte, bei einer Verabschiedung der Notstandsgesetze auf ihre Vorbehaltsrechte zu verzichten. Bei der Abstimmung im Bundestag am 30. Mai votierten neben den Abgeordneten der FDP, der einzigen Partei, die sich geschlossen gegen die Grundrechtseinschränkungen wandte, auch 53 Abgeordnete der SPD gegen die Gesetze. Die Sonderrechte der Westmächte aus dem Deutschlandvertrag endeten allerdings erst 1991 mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, der wegen der Wiedervereinigung nötig wurde.
Adromir
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Adromir »

mal ne kurze Zwischenfrage: Lohnt es sich eigentlich, hier noch weiter zu diskutieren? Alle Argumente wurden im Prinzip gebracht und alles weitere schaut mir nach dem hier aus: http://xkcd.com/386/
Geist ist Geil!
Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Adromir hat geschrieben:mal ne kurze Zwischenfrage: Lohnt es sich eigentlich, hier noch weiter zu diskutieren? Alle Argumente wurden im Prinzip gebracht und alles weitere schaut mir nach dem hier aus: http://xkcd.com/386/
Stimmt, ich bin wirklich etwas müde. :roll:

Vorerst gibt es hier noch ein paar schöne Videos zur derzeitigen Situation bei der Bundeswehr:
  • K1 Magazin - Wehrpflicht: you tube.com/watch?v=bRpWSMsWK6Q
    Wehrpflicht: Gammeln fürs Vaterland - PANORAMA - DAS ERSTE – NDR: you tube.com/watch?v=Vz6zq1exROE
Auf die weiter oben gestellten Fragen gehe ich dann später ein.
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von hawethie »

Ich hab mir die Links zur Sit bei der BW nicht angeschaut, weil das doch weit ab vom ursprünglichen Thema ist.
Du hast verweigert, was dein gutes recht ist und weigerst dich nun, den Zivildienst zu machen.
Wo ist das Problem? Die Sit an der BW könnte 100 mal besser oder schlechter sein, das würde an deiner Situation nichts ändern.
Was ist eigentlich verfassungswidrig an der Verfassung? Ich denke da an Art. 12a?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

hawethie hat geschrieben:...
Du hast verweigert, was dein gutes recht ist und weigerst dich nun, den Zivildienst zu machen.
Wo ist das Problem? ...
Was ist eigentlich verfassungswidrig an der Verfassung? Ich denke da an Art. 12a?
Dies ist genau der Punkt den ich auch nicht ganz verstehe. Er verweigert den Kriegsdienst entsprechend der Verfassung. Es erfolgt nun die Anerkennung als KDV und jetzt will er als Zivildienstpflichtiger die Zivildienstflucht mit der seiner Meinung nach verfasssungswidrigen Wehrpflicht begründen.

Sicher durchschauen dies die Juristen, denn in der Regel sollen die sehr clever sein. ;-)

Und m.E. will er sich zudem nicht mit dem "kalten Krieg" auseinander setzen.
Ronny1958
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Ronny1958 »

Siehste ;)
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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