Es gibt Grundrechte, in die mittels Gesetz eingegriffen werden kann und die "auf Grund eines Gesetzes" eingeschränkt werden können. Ein Beispiel dazu ist der Art. 4 III GGFussmatte hat geschrieben:... Aber Grundrechte heißen ja ohne Grund Grundrechte?
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Art. 4 III GG hat geschrieben:(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Die entsprechenden Bundesgesetze liegen vor (WPflG bzw. KDVG und ZDG). Der Art. 12a GG wurde mit dem Notstandsgesetz in das Grundgesetz aufgenommen (siehe Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes ["Notstandsgesetze"] Vom 24. Juni 1968).
Einer der der Meinung ist, er habe "nur Rechte", aber "keine Pflichten", der wird auf Dauer keine Freunde haben.