Neue Arbeit vovon Leben bis zum ersten Geld ?

Moderator: FDR-Team

Vitus
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Neue Arbeit vovon Leben bis zum ersten Geld ?

Beitrag von Vitus »

Hallo .
Ich habe da eine Frage die mich ein wenig um den Schlaf bringt . :roll:

Nach langem suchen habe ich , zur Zeit arbeitslos , eine neue Arbeit in Aussicht .
Den Vertrag soll ich am 10.08.2011 unterschreiben .
Anfangen soll ich am 22.08.2011 .

So weit so gut , nur wovon lebe ich und meine Familie bis zum 30.09.2011 ?
Der Herr vom Arbeitsamt hat mir erklärt das das Arbeitslosengeld 1 immer nachträglich gezahlt wird , also ich das Geld für August erst am 31.08 bekomme , abzüglich der Zeit vom 22 -31.08 . :engel:
Ist das Richtig so ?
Ich habe ein bisschen Angst das das Amt vom 10.08 an mich als nicht mehr arbeitssuchend einstuft und dementsprechend am 31.08 zu wenig überweist .
Wie gesagt die eigentliche Arbeit beginnt erst am 22.08

Vielen Dank schon mal für die Antworten
windalf
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Re: Neue Arbeit vovon Leben bis zum ersten Geld ?

Beitrag von windalf »

So weit so gut , nur wovon lebe ich und meine Familie bis zum 30.09.2011 ?
Von Ersparnissen oder einem Kredit... :wink:
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Vitus
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Re: Neue Arbeit vovon Leben bis zum ersten Geld ?

Beitrag von Vitus »

@windalf : Kleiner Scherzkeks ? :devil:
Was wenn das Ersparte schon weg ist ? Schon mal versucht als "noch Arbeitsloser" nen Kredit zu bekommen ?
Danke für den inspirierenden Beitrag. :ironie:
windalf
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Re: Neue Arbeit vovon Leben bis zum ersten Geld ?

Beitrag von windalf »

Naja es bleibt ja noch ALG 2 mit nem Vorschuss zu beantragen, das man dann zurückzahlen muss...

Es erscheint aber irgendwie ein Stück weit selbst verschuldet wenn man auf einmal überhaupt keine Möglichkeit mehr hat an finanzielle Mittel zu kommen. Das weiß man doch nicht erst von heute auf morgen, sondern ist ein absehbarer Trend. Jetzt den Staat dafür verantwortlich machen zu wollen, dass nicht sofort von heute auf morgen der Rubel rollt ist schon eigenartig.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
filter
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Re: Neue Arbeit vovon Leben bis zum ersten Geld ?

Beitrag von filter »

Windalf, Du bist echt putzig. Frei nach dem Motto, eure Armut koxxt mich an?
karli
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Re: Neue Arbeit vovon Leben bis zum ersten Geld ?

Beitrag von karli »

Vitus hat geschrieben:Der Herr vom Arbeitsamt hat mir erklärt das das Arbeitslosengeld 1 immer nachträglich gezahlt wird
Imho wird Alg 1 im voraus bezahlt und Arbeitslohn erst am Ende des Monats.
Logischerweise entsteht dadurch im Normalfall ein großes Loch in der Kasse, denn vom Alg 1 für diesen Fall noch etwas auf die Seite zu legen funktioniert mangels Masse meist nicht!
Besonders dramatisch können solche Situationen noch werden, wenn man irrtümlich zuviel erhaltenes Alg 1 wieder zurückzahlen muß!

Meiner Ansicht nach besteht hier anscheinend ein flächendeckendes Aufklärungsdefizit der Arbeitsagentur! :?

Ich würde dort mal nachfragen, ob ich Unterstützungsleistungen für diesen Übergang, in ein Beschäftigungsverhältnis, erhalten kann!

Wär ja echt doof, wenn man den neuen Job gleich wieder verliert, weil man zwischenzeitlich verhungert ist! :roll: :cry:
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Re: Neue Arbeit vovon Leben bis zum ersten Geld ?

Beitrag von Gerd aus Berlin »

Vitus hat geschrieben:Den Vertrag soll ich am 10.08.2011 unterschreiben .
Anfangen soll ich am 22.08.2011 .

So weit so gut , nur wovon lebe ich und meine Familie bis zum 30.09.2011 ?
Der Herr vom Arbeitsamt hat mir erklärt das das Arbeitslosengeld 1 immer nachträglich gezahlt wird , also ich das Geld für August erst am 31.08 bekomme , abzüglich der Zeit vom 22 -31.08 . :engel:
Ist das Richtig so ?
Ich habe ein bisschen Angst das das Amt vom 10.08 an mich als nicht mehr arbeitssuchend einstuft und dementsprechend am 31.08 zu wenig überweist .
Wie gesagt die eigentliche Arbeit beginnt erst am 22.08
Praktisch könnte es auch so verlaufen, dass das ALG I schon lange angewiesen ist, die Rückforderung des überzahlten Drittels ließe sich locker aus dem ersten Gehalt bestreiten, oder aus dem zweiten, weil die Agentur ja nicht sofort pfändet.

Klappt es vorne und hinten nicht, auch kein Vorschuss des Chefs (was seit ca. 200 Jahren der Brauch ist bei Arbeitsaufnahme aus der Not), gibt es ALG II als Darlehen.

Als Ersatz für Vorschuss vom Chef oder Darlehen vom Vetter aus Dingsda.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Re: Neue Arbeit vovon Leben bis zum ersten Geld ?

Beitrag von Gerd aus Berlin »

karli hat geschrieben:Imho wird Alg 1 im voraus bezahlt und Arbeitslohn erst am Ende des Monats.
Logischerweise entsteht dadurch im Normalfall ein großes Loch in der Kasse, denn vom Alg 1 für diesen Fall noch etwas auf die Seite zu legen funktioniert mangels Masse meist nicht!
ALG II gibt es am Anfang und ALG I am Ende des Monats. Das Gehalt je nach Vertrag in der Mitte, am Ende oder erst im nächsten Monat. Ohne Vertrag am Anfang des Folgemonats laut Gesetz.
Vitus hat geschrieben:Den Vertrag soll ich am 10.08.2011 unterschreiben .
Anfangen soll ich am 22.08.2011 .

So weit so gut , nur wovon lebe ich und meine Familie bis zum 30.09.2011 ?
Der Herr vom Arbeitsamt hat mir erklärt das das Arbeitslosengeld 1 immer nachträglich gezahlt wird , also ich das Geld für August erst am 31.08 bekomme , abzüglich der Zeit vom 22 -31.08 . :engel:
Ist das Richtig so ?
Ich habe ein bisschen Angst das das Amt vom 10.08 an mich als nicht mehr arbeitssuchend einstuft und dementsprechend am 31.08 zu wenig überweist .
Wie gesagt die eigentliche Arbeit beginnt erst am 22.08
Entscheidend ist, wieviel Gehalt fällig ist für die Arbeit im August. Nicht, wann der Vertrag unterschrieben wurde oder wann die Arbeit beginnt.

Gibt es für die Arbeit vom 22. 8 bis zum 31. 8. € 1.000,- netto Gehalt, sinkt der Anspruch auf ALG I im August um 1.000,- minus des Freibetrags von 165,- um 835,-:
  • SGB III§ 141 Anrechnung von Nebeneinkommen
    (1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 119 Abs. 3 aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen.
Reichen die 165,- nicht zur Überbrückung bis zum ersten Gehalt, gibt es diverse Möglichkeiten, über die man sich beim Arbeitsamt erkundigen kann.

§ 45 SGB III käme in Frage oder aufstockendes ALG II. :kopfstreichel:
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Re: Neue Arbeit vovon Leben bis zum ersten Geld ?

Beitrag von Pünktchen »

Gerd aus Berlin hat geschrieben:Ohne Vertrag am Anfang des Folgemonats laut Gesetz.
Selbst, wenn mit "ohne Vertrag", nicht gemeint ist, dass es gar keinen Vertrag gibt, sondern dass die genannte Sache nicht vertraglich vereinbart ist, ist das falsch.

§614 BGB besagt, dass die Bezahlung nach dem vereinbarten Zeitabschnitt zu zahlen ist.
demomiene
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Re: Neue Arbeit vovon Leben bis zum ersten Geld ?

Beitrag von demomiene »

Wenn der AG die Abrechnung um den 20. des Monates herum macht für den laufenden Monat (hier August) dann würdest du bereits da schon Lohn im Voraus bekommen. Manchmal wird das aber nicht gemacht und erst im nächsten Monat für die paar Tage mit ausgezahlt.

Der Abrechnungsturnus kann natürlich auch komplett anders sein ...

Ich würde im Personalbüro anfragen ;)

Eventuell ist auch eine Vorschusszahlung eines kleinen Betrages abhängig von der Gesamtlohnhöhe möglich.

Besten Gruß von einer Lohnbuchhalterin.
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