Wieso Beamtenbeleidigung
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Wieso Beamtenbeleidigung
Gestern kam "dicke" Post von einer Autovermietung:
Familie F hat ein, durch einen Unfall derzeit auf den Rollstuhl angewiesenes, Kind. Es gibt einen Behindertenausweis und Parkberechtigung. Ein weiteres Kind benötigt noch einen Kinderwagen.
F muss zu einem Spezialisten der über 900km vom Wohnort entfernt ist. Man entscheidet sich für den Flieger und mietet ein Fahrzeug in der Stadt. Am Tag der Ankunft herrscht absolutes Mistwetter, kalt, starker Regen.
Bei dem Arzt angekommen will A auf einem der Behindertenparkplätze vor dem Ärztehaus parken. Doch diese sind alle belegt.
Da nur ein ca. 1km entfernter Parkplatz verfügbar ist, entscheidet sich A vor dem Ärztehaus im eingeschränkten Halteverbot anzuhalten und beginnt dort mit dem Ausladen des Rollstuhl.
In diesem Moment komt eine Politesse P angelaufen und fordert A, trotz Ladetätigkeit, auf, sofort weiter zu fahren. A weist darauf hin dass er ein behindertes Kind hat und dieses zum Arzt muss und alle Behindertenparkplätze belegt sein.
P sagt dass sie das nicht interessiert und A müsse sofort wegfahren sonst gäbe es neben dem Knöllchen noch eine Anzeige wegen Vorsatz.
A bitte die Politesse dann bitte eines der Fahrzeuge ohne Behindertenausweis abschleppen zu lassen damit A dort parken kann. Dies wird von P abgelehnt da es zu lange dauern würde und sie ein riesen Gebiet zu kontrollieren habe, zudem seien die wohl nur schnell zur Bank und kämen gleich wieder. Sei geht dann zu den Fahrzeugen und schreibt jedem ein Knöllchen.
Währenddessen setzt A den Ausladevorgang im ströhmenden Regen fort. Nachdem er fast fertig ist kommt die Politesse wieder und fordert A sofort wegzufahren. A sagt nur "JaJa" und setzt den Entladevorgang fort und fährt dann seinen Sohn mit dem Rollstuhl bis zur Tür des Ärztehauses, setzt sich dann in sein Fahrzeug und fährt auf den freien, ca. 1km entfernten Parkplatz.
Die Entladeaktion hat mit Diskussion ca. 5 Minuten gedauert.
Nach 3h kommt F aus dem Ärztehaus, vor dem Haus sind die Behindertenparkplätze immer noch alle, von überwiegend den gleichen Fahrzeugen ohne Behindertenkarte, belegt.
A holt wieder das Fahrzeug und lädt in gleicher Weise die Kinder wieder ein. P kommt erneut, diesmal noch unfreundlicher, macht Fotos, klemmt wieder einen Knöllchenzettel unter den Scheiebenwischer und versucht mit A zu sprechen. A ignoriert diese Person einfach, belädt das Fahrzeug und fährt los.
Es wurde während der beiden Ladevorgänge der fliessende Verkehr nicht beeinträchtigt, zudem hielten auch mehrere Taxen an um Passagiere aussteigen zu lassen.
Bei der Autovermietung hinterlässt F eine Nachricht für den Fall dass die Knöllchen dort ankommen.
Gestern kommt ein dicker Brief mit den beiden Knöllchen wegen Missachtung des Zeichen Z286 STVO, deren Verdopplung wegen Vorsatz (je 70EUR) und einer Anzeige wegen Beamtenbeleidigung, dieser Punkt ist nicht näher aufgeführt. Bundesland Berlin.
Wie ist hier die Rechtslage?
-Wo war die Beamtenbeleidigung? Darin dass A die Politesse ignoriert hat?
-Wieso Vorsatz?
-Wieso ist bei Zeichen Z286 (Eingeschränktes Halteverbot) das Be- und Endladen nicht erlaubt?
-Wieso gibt es keine Verpflichtung die Behindertenparkplätze freizuräumen, in anderen Städten wird ohne Diskussion sofort abgeschleppt, oder liegt dies daran dass in den ca. 30 Minuten die dies dauert keine weiteren Knöllchen geschrieben werden können?
-Ist das Verhalten der Knöllchenverteilerin als Nötigung gegenüber A anzusehen? Es war ein ein offensichtlicher Ladevorgang.
-Liegt hier auch Arbeitsverweigerung oder sogar eine strafbare Handlung der Knöllchenverteilering vor da sie ja die Behindertenparkplätze nicht freiräumen liess?
DANKE FÜR EURE ANTWORTEN UND EIN SCHÖNES OSTERFEST
Familie F hat ein, durch einen Unfall derzeit auf den Rollstuhl angewiesenes, Kind. Es gibt einen Behindertenausweis und Parkberechtigung. Ein weiteres Kind benötigt noch einen Kinderwagen.
F muss zu einem Spezialisten der über 900km vom Wohnort entfernt ist. Man entscheidet sich für den Flieger und mietet ein Fahrzeug in der Stadt. Am Tag der Ankunft herrscht absolutes Mistwetter, kalt, starker Regen.
Bei dem Arzt angekommen will A auf einem der Behindertenparkplätze vor dem Ärztehaus parken. Doch diese sind alle belegt.
Da nur ein ca. 1km entfernter Parkplatz verfügbar ist, entscheidet sich A vor dem Ärztehaus im eingeschränkten Halteverbot anzuhalten und beginnt dort mit dem Ausladen des Rollstuhl.
In diesem Moment komt eine Politesse P angelaufen und fordert A, trotz Ladetätigkeit, auf, sofort weiter zu fahren. A weist darauf hin dass er ein behindertes Kind hat und dieses zum Arzt muss und alle Behindertenparkplätze belegt sein.
P sagt dass sie das nicht interessiert und A müsse sofort wegfahren sonst gäbe es neben dem Knöllchen noch eine Anzeige wegen Vorsatz.
A bitte die Politesse dann bitte eines der Fahrzeuge ohne Behindertenausweis abschleppen zu lassen damit A dort parken kann. Dies wird von P abgelehnt da es zu lange dauern würde und sie ein riesen Gebiet zu kontrollieren habe, zudem seien die wohl nur schnell zur Bank und kämen gleich wieder. Sei geht dann zu den Fahrzeugen und schreibt jedem ein Knöllchen.
Währenddessen setzt A den Ausladevorgang im ströhmenden Regen fort. Nachdem er fast fertig ist kommt die Politesse wieder und fordert A sofort wegzufahren. A sagt nur "JaJa" und setzt den Entladevorgang fort und fährt dann seinen Sohn mit dem Rollstuhl bis zur Tür des Ärztehauses, setzt sich dann in sein Fahrzeug und fährt auf den freien, ca. 1km entfernten Parkplatz.
Die Entladeaktion hat mit Diskussion ca. 5 Minuten gedauert.
Nach 3h kommt F aus dem Ärztehaus, vor dem Haus sind die Behindertenparkplätze immer noch alle, von überwiegend den gleichen Fahrzeugen ohne Behindertenkarte, belegt.
A holt wieder das Fahrzeug und lädt in gleicher Weise die Kinder wieder ein. P kommt erneut, diesmal noch unfreundlicher, macht Fotos, klemmt wieder einen Knöllchenzettel unter den Scheiebenwischer und versucht mit A zu sprechen. A ignoriert diese Person einfach, belädt das Fahrzeug und fährt los.
Es wurde während der beiden Ladevorgänge der fliessende Verkehr nicht beeinträchtigt, zudem hielten auch mehrere Taxen an um Passagiere aussteigen zu lassen.
Bei der Autovermietung hinterlässt F eine Nachricht für den Fall dass die Knöllchen dort ankommen.
Gestern kommt ein dicker Brief mit den beiden Knöllchen wegen Missachtung des Zeichen Z286 STVO, deren Verdopplung wegen Vorsatz (je 70EUR) und einer Anzeige wegen Beamtenbeleidigung, dieser Punkt ist nicht näher aufgeführt. Bundesland Berlin.
Wie ist hier die Rechtslage?
-Wo war die Beamtenbeleidigung? Darin dass A die Politesse ignoriert hat?
-Wieso Vorsatz?
-Wieso ist bei Zeichen Z286 (Eingeschränktes Halteverbot) das Be- und Endladen nicht erlaubt?
-Wieso gibt es keine Verpflichtung die Behindertenparkplätze freizuräumen, in anderen Städten wird ohne Diskussion sofort abgeschleppt, oder liegt dies daran dass in den ca. 30 Minuten die dies dauert keine weiteren Knöllchen geschrieben werden können?
-Ist das Verhalten der Knöllchenverteilerin als Nötigung gegenüber A anzusehen? Es war ein ein offensichtlicher Ladevorgang.
-Liegt hier auch Arbeitsverweigerung oder sogar eine strafbare Handlung der Knöllchenverteilering vor da sie ja die Behindertenparkplätze nicht freiräumen liess?
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Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Tja, das sieht gewissen Individuen mal wieder ähnlich... Und dass es gar keine Beamtenbeleidigung gibt, solltest Du doch mittlerweile auch wissen, oder?DaChris77 hat geschrieben: A bitte die Politesse dann bitte eines der Fahrzeuge ohne Behindertenausweis abschleppen zu lassen damit A dort parken kann.
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Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Fernsprechtischapparat hat geschrieben:Tja, das sieht gewissen Individuen mal wieder ähnlich... Und dass es gar keine Beamtenbeleidigung gibt, solltest Du doch mittlerweile auch wissen, oder?DaChris77 hat geschrieben: A bitte die Politesse dann bitte eines der Fahrzeuge ohne Behindertenausweis abschleppen zu lassen damit A dort parken kann.
Wieso? Behindertenparkplatz ist für Personen und Fahrzeuge mit dem entsprechenden Ausweis.
Ich kenne Beispiele in Stuttgart oder Freiburg, da stehst du da keine 5 Minuten ohne Ausweis und das Auto ist weg. Der Abschlepper wartet meist um die Ecke auf das Ordnungsamt, selbst schon gesehen.
Beamtenbeleidigung ist Ugs für "Beleidigung eines Amtsträgers in seiner ausführenden Position oder Tätigkeit", dies nur nur ein wenig lang zum schreiben.
Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Auch diese Bezeichnung findet sich im deutschen StGB nichtDaChris77 hat geschrieben: Beamtenbeleidigung ist Ugs für "Beleidigung eines Amtsträgers in seiner ausführenden Position oder Tätigkeit", dies nur nur ein wenig lang zum schreiben.
Grüßle
Elyss
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Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Ignorieren ist in der Regel keine Beleidigung. Die Frage ist, wie der Wortwechsel genau gelaufen ist (und woran sich die Politesse erinnert).DaChris77 hat geschrieben: -Wo war die Beamtenbeleidigung? Darin dass A die Politesse ignoriert hat?
Wenn man schon extra darauf hingewiesen wird und dann weiter stehen bleibt, ist es wohl kaum ein Versehen, oder?-Wieso Vorsatz?
Keine Ahnung. Ich verstehe auch nicht, wo die 70 Euro für 5 Minuten unzulässiges Halten herkommen sollen. Finde ich im Bußgeldkatalog nicht. Aber vielleicht hat Berlin da seine Regeln, soweit ich weiß, brauchen die dringend Geld-Wieso ist bei Zeichen Z286 (Eingeschränktes Halteverbot) das Be- und Endladen nicht erlaubt?
Ich denke nicht, dass es darauf einen Rechtsanspruch gibt. Man kann sich aber beim Ordnungsamt beschweren. Ob dabei etwas herauskommt? Siehe oben, Berlin hat kein Geld, muss sparen, und das führt nach allem, was man so hört, dazu, dass die Verwaltung nur gerade mal so funktioniert (wenn sie nicht streiken - viele Mitarbeiter in der Verwaltung sind nicht verbeamtet). Mit reichen Städten in Süddeutschland kann man nicht vergleichen...-Wieso gibt es keine Verpflichtung die Behindertenparkplätze freizuräumen, in anderen Städten wird ohne Diskussion sofort abgeschleppt, oder liegt dies daran dass in den ca. 30 Minuten die dies dauert keine weiteren Knöllchen geschrieben werden können?
Der Brief enthielt ganz bestimmt keine Anzeige, Anzeigen gehen an die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft. Was stand genau drin? Vielleicht nur, dass Anzeige gestellt wurde? Dann kommt wahrscheinlich noch was von der Polizei.Gestern kommt ein dicker Brief mit ... einer Anzeige ...
Re: Wieso Beamtenbeleidigung
und schon wieder so eine Geschichte die hinten und vorne nicht stimmen kann.
Wo nimmt man nur solche Ideen her
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Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Hallo,
das erste Problem ist, das durch die durch das Jammern tränengefüllten Augen kein klarer Blick möglich ist. Also
- Kind im Rollstuhl
- Kind im Kinderwagen
- Regen
- durch Nichtberechtigte belegte Behindertenparkplätze
- Arztbesuch
spielt keine Rolle und interessiert nicht. Bleibt also:
Ein PKW hält im eingeschränkten Haltverbot, lädt Personen inklusiv Kinderwagen und Rollstuhl aus und fährt dann zu einem anderen Parkplatz. Später wird der PKW wieder zur gleichen Stelle geholt um die selben Personen wieder einzuladen.
Das ist erlaubt und ich sehe keinen Grund für die Politesse dort tätig zu werden.
Wenn die tätig wird muss an der Geschichte etwas fehlen. Entweder wurde das Aus- und Einsteigen nicht zügig durchgeführt oder die Politesse hat den Verdacht, das der PKW dort die ganze Zeit stand. Das müsste sie dann belegen, dann wäre aber auch die Strafe gerechtfertigt. In der Regel sind die Politessen auch den Kontakt mit (vermeintlichen) Parksündern gewohnt und ich halte es deshalb für unwahrscheinlich, das eine Anzeige wegen Beleidigung erfolgt, wenn A sich korrekt verhalten hat. Von den Verkehrssündern werden im Nachhinein "Diskussionen" über das Vergehen leider häufig geschönt wiedergegeben.
Gruss
MrMurphy
das erste Problem ist, das durch die durch das Jammern tränengefüllten Augen kein klarer Blick möglich ist. Also
- Kind im Rollstuhl
- Kind im Kinderwagen
- Regen
- durch Nichtberechtigte belegte Behindertenparkplätze
- Arztbesuch
spielt keine Rolle und interessiert nicht. Bleibt also:
Ein PKW hält im eingeschränkten Haltverbot, lädt Personen inklusiv Kinderwagen und Rollstuhl aus und fährt dann zu einem anderen Parkplatz. Später wird der PKW wieder zur gleichen Stelle geholt um die selben Personen wieder einzuladen.
Das ist erlaubt und ich sehe keinen Grund für die Politesse dort tätig zu werden.
Wenn die tätig wird muss an der Geschichte etwas fehlen. Entweder wurde das Aus- und Einsteigen nicht zügig durchgeführt oder die Politesse hat den Verdacht, das der PKW dort die ganze Zeit stand. Das müsste sie dann belegen, dann wäre aber auch die Strafe gerechtfertigt. In der Regel sind die Politessen auch den Kontakt mit (vermeintlichen) Parksündern gewohnt und ich halte es deshalb für unwahrscheinlich, das eine Anzeige wegen Beleidigung erfolgt, wenn A sich korrekt verhalten hat. Von den Verkehrssündern werden im Nachhinein "Diskussionen" über das Vergehen leider häufig geschönt wiedergegeben.
Gruss
MrMurphy
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Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Es gab 2 mal ein Knöllchen, jeweils 35 EUR mit Verdoppelung wegen Vorsatz?
Der Ladevorgang dauerte jeweils ca. 5 Minuten, mit Kindern ist das nicht so einfach
Es droht laut Brief eine Busse und ein Ordnungsgeld von bis zu 1.500EUR.
Naja, das Parkticket von dem kostenpflichtigen Parkplatz (mit Automat) ist ja vorhanden.
Mal sehen.
Der Ladevorgang dauerte jeweils ca. 5 Minuten, mit Kindern ist das nicht so einfach
Es droht laut Brief eine Busse und ein Ordnungsgeld von bis zu 1.500EUR.
Naja, das Parkticket von dem kostenpflichtigen Parkplatz (mit Automat) ist ja vorhanden.
Mal sehen.
Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Du weißt ja, was das heißt, oder?DaChris77 hat geschrieben:A sagt nur "JaJa"
Abgesehen davon frag ich mich ein weiteres Mal, wie man immer wieder in solche Situationen kommen kann. Hab selbst mal eine Zeit lang als Fahrer für behinderte Schüler gearbeitet und musste die Rollstuhlfahrer zum Teil an den unmöglichsten Stellen "abladen" (wenn der Ausdruck gestattet ist). Nie hat jemand was gesagt, selbst als ich einen Peterwagen behindert habe.
Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Klingt doch irgendwie mal wieder unglaubwürdig, zumal man mit Behindertenparkausweis (lag dieser vor??) im eingeschränkten HV parken dart (mW bis zu 3 h)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Behindertenparkausweise sind Fahrzeuggebunden. Für Mietwagen gibt es somit keine.
Jedoch sollte der Behindertenausweis des Kindes ausreichen, um eine kurzzeitige Ausnahme zu erreichen.
Jedoch sollte der Behindertenausweis des Kindes ausreichen, um eine kurzzeitige Ausnahme zu erreichen.
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Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Das stimmt so nicht ganz.
Hier in der CH und auch in Frankreich sind die Ausweise Personengebunden, sonst müssten wir ja alleine schon 4 Stück haben (pro KFZ-Kennzeichen einen)
Die sehen so aus: http://www.myswitzerland.com/de/reisen-im-auto.html
Hier in der CH und auch in Frankreich sind die Ausweise Personengebunden, sonst müssten wir ja alleine schon 4 Stück haben (pro KFZ-Kennzeichen einen)
Die sehen so aus: http://www.myswitzerland.com/de/reisen-im-auto.html
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Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Ich finde nur folgende Formulierung etwas unklar:
Ansonsten ist das ganze "Behindertengedöns" natürlich überflüssig - der Rollstuhl kann ja auch aus anderen Gründen als einer Behinderung mit entsprechendem Merkzeichen benötigt werden.
Was steht nun genauer zu Tatvorwurf 'drin? Uhrzeit und ähnliches ...
Bei einem Kilometer Entfernung zum Zielort dürfte es sich nicht mehr um Ent- oder Beladung handeln. Somit wäre, ohne sichtbare SB-Parkberechtigung, die Owi tatsächlich berechtigt.
Ich nehme auch an, dass das sichtbare Anbringen des Parkausweises eine Auflage für die Ausnahme nach § 46 StVO ist. Somit würde auch das nachträgliche Vorlegen des Parkausweises am Tatvorwurf nichts ändern.
Dass A nur "Jaja" gesagt hat, würde ich bezweifeln - Die Ordnungsbehörde kündigt nur in krassen Ausnahmefällen eine Anzeige wegen Beleidigung an.
Ist der EU-Behindertenparkausweis auch mitgeführt und sichtbar angebracht worden?DaChris77 hat geschrieben:Es gibt einen Behindertenausweis und Parkberechtigung.
Ansonsten ist das ganze "Behindertengedöns" natürlich überflüssig - der Rollstuhl kann ja auch aus anderen Gründen als einer Behinderung mit entsprechendem Merkzeichen benötigt werden.
Was steht nun genauer zu Tatvorwurf 'drin? Uhrzeit und ähnliches ...
Bei einem Kilometer Entfernung zum Zielort dürfte es sich nicht mehr um Ent- oder Beladung handeln. Somit wäre, ohne sichtbare SB-Parkberechtigung, die Owi tatsächlich berechtigt.
Ich nehme auch an, dass das sichtbare Anbringen des Parkausweises eine Auflage für die Ausnahme nach § 46 StVO ist. Somit würde auch das nachträgliche Vorlegen des Parkausweises am Tatvorwurf nichts ändern.
Dass A nur "Jaja" gesagt hat, würde ich bezweifeln - Die Ordnungsbehörde kündigt nur in krassen Ausnahmefällen eine Anzeige wegen Beleidigung an.
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
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Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Hallo,
Gruß
Jens
Das stelle ich mir im vorliegenden Fall schwierig vor, da der TE aus der Schweiz kommt.EU-Behindertenparkausweis
Gruß
Jens
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
ACHTUNG: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
ACHTUNG: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
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Re: Wieso Beamtenbeleidigung
Nochmal Hallo,
Also ich finde weder in der StVO, noch in der entsprechenden Verwaltungsverordnung dazu einen Hinweis.
Gruß
Jens
Woher stammt denn diese Erkenntnis? Zumindest nicht aus deutschen Recht, zumal schon der Vordruck für den EU-Behindertenparkausweis gar keine Eintragungsmöglichkeit für ein Kfz-Kennzeichen aufweist.Behindertenparkausweise sind Fahrzeuggebunden.
Also ich finde weder in der StVO, noch in der entsprechenden Verwaltungsverordnung dazu einen Hinweis.
Das wäre ja dann in D genauso, und das wäre ja durchaus schwachsinnig, oder?sonst müssten wir ja alleine schon 4 Stück haben
Gruß
Jens
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
ACHTUNG: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
ACHTUNG: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
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