Unterschied richterliche Mediation - "normale" Mediation
Moderator: FDR-Team
Unterschied richterliche Mediation - "normale" Mediation
Hallo an alle,
kann mir bitte mal jemand den Unterschied zwischen einer richterlichen Mediation und einer normalen Mediation erläutern. Mir erschliessen sich, ehrlich gesagt, sowohl die Vorteile als auch die Nachteile. Hat eine richterliche Mediation eventuell Auswirkungen auf ein Verfahren, welches während dieser Zeit ruht und, bei Nichteinigung, wieder aufgenommen werden könnte?
Vielen Dank für die Antworten
Gruss
Shiras
kann mir bitte mal jemand den Unterschied zwischen einer richterlichen Mediation und einer normalen Mediation erläutern. Mir erschliessen sich, ehrlich gesagt, sowohl die Vorteile als auch die Nachteile. Hat eine richterliche Mediation eventuell Auswirkungen auf ein Verfahren, welches während dieser Zeit ruht und, bei Nichteinigung, wieder aufgenommen werden könnte?
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Gruss
Shiras
Re: Unterschied richterliche Mediation - "normale" Mediation
Schade, dass niemand auf meine Frage geantwortet hat. Hat sich damit auch erledigt.
Re: Unterschied richterliche Mediation - "normale" Mediation
Ich verstehe nicht, was Du meinst. Normalerweise ist ein Richter kein Mediator. Er wird allerdings versuchen, im Gütetermin zu einer Einigung zu kommen.
Chavah
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Re: Unterschied richterliche Mediation - "normale" Mediation
Die Mediation vor dem Gericht findet häufig statt, wenn es sich um Familienangelegenheiten handelt (z.B. gemeinsamer Hausbau und dann gibt es Ärger unter den Parteien) und eine Partei die andere verklagt. Man versucht in diesem Mediationsverfahren zu einem Kompromiss zu kommen, in der keine der Parteien sich "unterlegen" fühlt. Würde die Klage bis zum Ende durchgeführt werden, so ergeht i.d.R. ein Urteil. Das kann dazu führen, dass die Familienmitglieder bis zum Ende ihres Lebens zerstritten sind, weil sie das Urteil als "ungerecht" ansehen. Das Mediationsverfahren soll dazu beitragen, dass Familienbande nicht zerstört werden.
Das Mediationsverfahren führt dazu, dass das Klageverfahren ruht und wird von einem anderen Richter durchgeführt, als dem, der das Klageverfahren leitet. Alles was in einem Meditionsverfahren ausgehandelt oder besprochen wurde, erfährt der Richter des Klageverfahrens nicht.
Es gibt aber auch Fälle in denen das Mediationsverfahren zu keiner Einigung führt. Dann wird das Klageverfahren weiter durchgeführt. An Kosten entstehen, so weit ich informiert bin, in Höhe der Kosten wie für eine Terminsgebühr im Klageverfahren. Aber da lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.
Das Mediationsverfahren führt dazu, dass das Klageverfahren ruht und wird von einem anderen Richter durchgeführt, als dem, der das Klageverfahren leitet. Alles was in einem Meditionsverfahren ausgehandelt oder besprochen wurde, erfährt der Richter des Klageverfahrens nicht.
Es gibt aber auch Fälle in denen das Mediationsverfahren zu keiner Einigung führt. Dann wird das Klageverfahren weiter durchgeführt. An Kosten entstehen, so weit ich informiert bin, in Höhe der Kosten wie für eine Terminsgebühr im Klageverfahren. Aber da lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.
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(Wissen ist Macht! - Ich weiß, dass ich nichts weiß)
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Re: Unterschied richterliche Mediation - "normale" Mediation
Auch die Gerichte stellen Mediatoren. So kann in jedem Streitfall, auch z.B. vor den Verwaltungsgerichten, z.B. in Baustreitigkeiten, von einer der Parteien dem Gericht ein Mediationsverfahren vorgeschlagen werden. Das Gericht setzt das Verfahren (Klage bzw. vorläufiger Rechtsschutz) dann aus und bestellt aus dem Kreis seiner Richter einen gerichtlichen Mediator, also einen Richter des Gerichts, der der verhandelnden Kammer aber nicht angehört und als Mediator zugelassen und vom Gericht veröffentlicht ist. Das darf also nicht irgendein Richter des Gerichts machen. Das gerichtliche Mediationsverfahren ist an strenge Regeln gebunden und im Ablauf wie alle Mediationsverfahren. Am Ende geschlossene Vergleiche sind ebenso verbindlich wie in rechtsanwaltlichen Mediationsverfahren oder vor Laienmediatoren.
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Re: Unterschied richterliche Mediation - "normale" Mediation
Also überhaupt nicht verbindlich.Leon6 hat geschrieben:Am Ende geschlossene Vergleiche sind ebenso verbindlich wie in rechtsanwaltlichen Mediationsverfahren oder vor Laienmediatoren.
Das Mediationsverfahren kann doch von jeder Partei zu jedem Zeitpunkt einfach beendet werden.
Dem GV wird ein Protokoll der Mediationssitzungen nicht genügen ...
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
Re: Unterschied richterliche Mediation - "normale" Mediation
Ihre Schlußfolgerung ist falsch. In Mediationsverfahren geschlossene Vergleiche sind immer verbindlich. Dass das Verfahren jederzeit von jeder Partei beendet werden kann, steht dem nicht entgegen. Wird das Verfahren vorzeitig (z.B. in Ermangelung von Erfolgsaussichten oder von einer Partei aus anderen Gründen) beendet, dann gibt es keinen Vergleich. Zu einem Vergleich kommt es nur, wenn die Parteien einem solchen am Ende der Verhandlung einvernehmlich zustimmen. Dann sind sie allerdings daran gebunden und der Vergleich ist auch vollstreckungsfähig.PurpleRain hat geschrieben:Also überhaupt nicht verbindlich.Leon6 hat geschrieben:Am Ende geschlossene Vergleiche sind ebenso verbindlich wie in rechtsanwaltlichen Mediationsverfahren oder vor Laienmediatoren.
Das Mediationsverfahren kann doch von jeder Partei zu jedem Zeitpunkt einfach beendet werden.
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Re: Unterschied richterliche Mediation - "normale" Mediation
Der GV wird, soweit wir die selbe ZPO voraussetzen, ohne vollstreckbare Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses oder der notariellen Vereinbarung nichts vollstrecken ...Leon6 hat geschrieben:In Mediationsverfahren geschlossene Vergleiche sind immer verbindlich. ... Dann sind sie allerdings daran gebunden und der Vergleich ist auch vollstreckungsfähig.PurpleRain hat geschrieben:Also überhaupt nicht verbindlich ...Leon6 hat geschrieben:Am Ende geschlossene Vergleiche sind ebenso verbindlich wie in rechtsanwaltlichen Mediationsverfahren oder vor Laienmediatoren.
Nichtgerichtliche Vergleiche nach Mediationsverfahren sind nicht verbindlicher als irgendwelche andere Vereinbarungen zwischen Personen. Ein unbedingtes Zahlungsversprechen auch für die Zukunft, ist, soweit das darunterliegende Recht von zu erfüllenden Bedingungen abhängt, ähnlich einem Schenkungsversprechen, nur in notariell beglaubigter Form verbindlich.
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