Kunde mit ansteckender Krankheit

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DaChris77
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Kunde mit ansteckender Krankheit

Beitrag von DaChris77 »

Ein Kollege hat mich gerade angerufen und hat gefragt ob ich ihm helfen kann:

Er arbeitet als Schreiner und soll in einem Haushalt eine neue Küche montieren, Arbeitsaufwand 3-4 WTage.

Gestern wollten die dort anfangen. Als sie vor der Tür waren kamen 2 Personen mit Handschuhen und Mundschutz aus dem Haus.
Einer davon ist der Hausarzt der Familie und man kennt sich im Ort.

Als dann die Kundin gefragt wurde was los sei, erklärte diese dass ihre Kinder an einer ansteckenden Krankheit (Masern und Durchfall) leiden.

Mein Kollege und sein Mitarbeiter stellten daraufhin auf telefonisches Anraten des Arztes die Arbeit ein und weigern sich das Haus zu betreten. Schutzkleidung gibt es nicht.

Die Kundin und der Chef bestehen jedoch darauf dass die Arbeit wie verlangt ausgeführt wird obwohl bekannt ist dass die Familie eine gefährliche, ansteckende Krankheit hat und selbst der Arzt nur mit Schutz dort hinein geht.


Wie sieht das rechtlich aus? Kann der AG seinen AN zwingen sich einem solchen gesundheitlichen Risiko auszusetzen?
Beide Arbeiter haben selbst Familie mit kleinen Kindern/Säuglingen.
Ich sehe hierbei den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung?


Was das Problem noch verschärft: Der Kollege hat zum 30.06. einen Aufhebungsvertrag mit ordentlicher Abfindung unterschrieben, der Chef droht jetzt mit fristloser Kündigung und somit Wegfall der Abfindung.
Dummerchen
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Re: Kunde mit ansteckender Krankheit

Beitrag von Dummerchen »

DaChris77 hat geschrieben: Gestern wollten die dort anfangen. Als sie vor der Tür waren kamen 2 Personen mit Handschuhen und Mundschutz aus dem Haus.
....
(Masern und Durchfall)
...
selbst der Arzt nur mit Schutz dort hinein geht.
Ein weiteres DaChris-Maerchen, ein schlechtes.
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matthias.
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Re: Kunde mit ansteckender Krankheit

Beitrag von matthias. »

:-)
mailo
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Re: Kunde mit ansteckender Krankheit

Beitrag von mailo »

So ein Mist..

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=3&t=229468

er ahtte uns doch versprochen auszuwandern, oder spielt dieser fiktive Fall schon in den USA nahe einem Kernkraftwerk und es waren Strahlenschutzanzüge, oder Dreharbeiten zu Outbraek 3?
DaChris77
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Re: Kunde mit ansteckender Krankheit

Beitrag von DaChris77 »

Keine Angst, ich bin schon so gut wie weg, ich geniesse noch etwas meinen Urlaub.

Mein Kollege wollte lediglich wissen was er tun soll.

Aber die Lösung gab es von der Berufsgenossenschaft:
In diesem Fall sind Arbeiten bei dem Kunden untersagt, da es sich um eine meldepflichtige Infektionskrankheit gem. §6 IfSG handelt.
Es ist ebenso soll die Person unter Quarantäne gestellt werden, in diesem Fall geschieht dies zu Hause.
Somit hat die Kundin keinen Anspruch auf die Durchführung der Arbeiten in ihren Räumlichkeiten da diese als unter Quarantäne stehend betrachtet werden.
Es darf somit kein Mitarbeiter gezwungen werden gegen seinen Willen dort zu arbeiten. Ansonsten wäre dies als vorsätzliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. StGB zu verstehen und der AG macht sich somit stafbar.
Dem Arbeitgeber wird empfohlen die Arbeiten bis auf weiteres ruhen zu lassen und auf Benachrichtigung des Arztes zu warten.
Elektrikör
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Re: Kunde mit ansteckender Krankheit

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

Masern und Durchfall sind meldepflichtig und ziehen eine Quarantäne nach sich???????

Irgendwas passt doch da nicht :cry:


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Roni
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Re: Kunde mit ansteckender Krankheit

Beitrag von Roni »

Elektrikör hat geschrieben:Hallo,

Masern und Durchfall sind meldepflichtig und ziehen eine Quarantäne nach sich???????

Irgendwas passt doch da nicht :cry:


MfG
nun sei doch nicht so ungeduldig, weißt du nicht dass das noch passend gemacht wird :lachen:

Koste es was es wolle,
unserem Troll fällt gleich wieder was ein :roll:

und dann wird das heute sein dritter Thread der ehute geschlossen wird
Dummerchen
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Re: Kunde mit ansteckender Krankheit

Beitrag von Dummerchen »

Elektrikör hat geschrieben: Masern ... sind meldepflichtig
Sind sie in der Tat. Der entlarvende Punkt ist das "kommt der Arzt mit Mundschutz und Handschuhen aus dem Haus - nee, kommt der nicht, die zieht er wenn schon an der Tuere aus und tut sie in den Muell. Wir wollen die Masern doch nicht in der ganzen Stadt verbreiten, gell?
Und wenn wir schon das volle Programm fahren, dann lassen wir den kleinen Monteur erst gar nicht rein, getreu dem Moto "DaChris muss draussen bleiben".
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Re: Kunde mit ansteckender Krankheit

Beitrag von Ronny1958 »

Don´t feed the trolls .
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
DaChris77
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Re: Kunde mit ansteckender Krankheit

Beitrag von DaChris77 »

Dummerchen hat geschrieben:
Elektrikör hat geschrieben: Masern ... sind meldepflichtig
Sind sie in der Tat. Der entlarvende Punkt ist das "kommt der Arzt mit Mundschutz und Handschuhen aus dem Haus - nee, kommt der nicht, die zieht er wenn schon an der Tuere aus und tut sie in den Muell. Wir wollen die Masern doch nicht in der ganzen Stadt verbreiten, gell?
Und wenn wir schon das volle Programm fahren, dann lassen wir den kleinen Monteur erst gar nicht rein, getreu dem Moto "DaChris muss draussen bleiben".

Ja, stimmt, VOR der Haus-Tür in den Müllbehälter mit dem Biohazard-Logo.

Im übrigen muss ICH da nirgends hin, ich geniesse meine letzten 14 Wochen in Europa als Privatier, die Zeiten wo ich zum Kunden musste sind endgültig vorbei.

Im übrigen wäre sogar Durchfall, sofern durch das Noro-Virus verursacht, meldepflichtig.


Hier in der CH gibt es irgendwo ein Gesetz, dass ein Kunde, der Handwerker die in einer Wohnung arbeiten wo eine Person an bestimmten Krankheiten (Windpocken, Masern, Röteln, Noro, Schalach usw.) erkrankt ist, nicht vorher darüber informiert, sich der (vorsätzlichen) Körperverletzung schuldig macht und die Behandlungskosten und Lohnausfälle zu tragen hat.
Wurde mir gestern von der SuVa so mitgeteilt.

In Ö gibts ähnliche Regeln.
kirchturm
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Re: Kunde mit ansteckender Krankheit

Beitrag von kirchturm »

DaChris77 hat geschrieben:ich bin schon so gut wie weg
Er ist weg - und hier ist zu.
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. ([url=http://de.wikipedia.org/wiki/August_von_Platen]August von Platen[/url])
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