Wartungsauftrag des ehemaligen Vermieters, Rechnung an uns
Moderator: FDR-Team
Wartungsauftrag des ehemaligen Vermieters, Rechnung an uns
Im Januar 2012 sind wir aus einer Mietwohnung ausgezogen. Mitte Januar wurde die Wohnung bereits übergeben und die neuen Mieter zogen ein. Im Februar 2012 erteilte der Vermieter einem Unternehmen den Auftrag, die Heizung zu warten. Im März 2012 erhielten wir eine Rechnung dieses Unternehmens über mehr als 600 Euro für Wartung und Reparatur der Heizung. Wir wussten vor Erhalt der Rechnung nichts von dem Auftrag und haben das dem Unternehmen sofort mitgeteilt.
Der Vermieter behauptet jetzt, er sei im Recht und wir müssten diese Rechnung zahlen. Stimmt das? Sieht die Rechtslage vor, dass der Vermieter nach Auszug des Mieters Aufträge vergeben darf, die zu Lasten des Mieters gehen?
Der Vermieter behauptet jetzt, er sei im Recht und wir müssten diese Rechnung zahlen. Stimmt das? Sieht die Rechtslage vor, dass der Vermieter nach Auszug des Mieters Aufträge vergeben darf, die zu Lasten des Mieters gehen?
Re: Wartungsauftrag des ehemaligen Vermieters, Rechnung an u
Über die Nebenkosten könnte er eine solche Heizungswartung abrechnen, vorausgesetzt es gibt eine Vereinbarung zur Umlage. Aber direkt, also einfach Rechnung schicken, ist nicht möglich.
Re: Wartungsauftrag des ehemaligen Vermieters, Rechnung an u
Der Vermieter erhielt von uns die Kaltmiete, sämtliche Nebenkosten (Wasser, Abfall, Gas (für Heizung und Kochen) und Strom) liefen direkt über uns. Es gab somit keine Nebenkostenabrechnung.
Re: Wartungsauftrag des ehemaligen Vermieters, Rechnung an u
Da die Nebenkosten "Heizungswartung" aber erst nach Vertragsende entstanden sind, wäre selbst bei wirksamer NK-Vereinbarung der korrekte Weg, diese Kosten nach Gradzahltagen auf den alten Mieter (1 Monat Mietzeit) und den neuen Mieter (11 Monate Mietzeit) umzulegen (NK-Abrechnung 2012). Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr vorausgesetzt.
Re: Wartungsauftrag des ehemaligen Vermieters, Rechnung an u
Das war nicht gefragt, sondern ob es eine NK-Vereinbarung gibt.. Da sind ja z.B. noch Grundsteuer, Gebäudehaftpflicht etc.runny hat geschrieben:...sämtliche Nebenkosten (Wasser, Abfall, Gas (für Heizung und Kochen) und Strom) liefen direkt über uns....
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 2359
- Registriert: 22.12.05, 19:56
- Wohnort: Köln
Re: Wartungsauftrag des ehemaligen Vermieters, Rechnung an u
aber eine reparatur der heizung ist eindeutig sache des vermieters
- ich diskutiere gern....alles was recht ist -
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 7132
- Registriert: 15.01.06, 10:22
Re: Wartungsauftrag des ehemaligen Vermieters, Rechnung an u
Wie wurde denn die Wartung der Heizung in der Vergangenheit geregelt?
Re: Wartungsauftrag des ehemaligen Vermieters, Rechnung an u
Grundsätzlich sollte man hier wissen was
1.im Mietvertrag zu den Betriebskosten geregelt ist.
2.wie das Abrechnungsjahr deffiniert ist.
3.Umlageschlüssel.
1.im Mietvertrag zu den Betriebskosten geregelt ist.
2.wie das Abrechnungsjahr deffiniert ist.
3.Umlageschlüssel.
Re: Wartungsauftrag des ehemaligen Vermieters, Rechnung an u
Falls es jemanden interessiert, wie die Sache ausgegangen ist:
Unsere ehemaligen Vermieter haben im Juni einfach 600 Euro von unserem Mietkautionskonto abgebucht und uns den restlichen Betrag freigegeben. Das war nicht rechtens, da uns keine Möglichkeit gegeben wurde, vor Abbuchung Rechtsmittel einzulegen. Das haben wir bei der Bank angezeigt und die Bank hat uns den Betrag wieder zurückerstattet. Die Kaution war dennoch nicht freigegeben.
Anfang August haben wir eine letzte schriftliche Aufforderung an unsere ehemaligen Vermieter geschickt, den gesamten Betrag innerhalb einer Woche freizugeben. Darauf haben sie nicht reagiert und wir haben die Sache einem Anwalt übergeben. Dieser sah uns ganz klar im Recht, da im Mietvertrag weitere Kosten neben der Miete ausdrücklich ausgeschlossen waren. Er forderte unsere ehemaligen Vermieter auf, innerhalb einer bestimmten Frist das Konto ohne weitere Forderungen freizugeben, da wir sonst vor Gericht gehen würden - und unsere Ex-Vermieter lenkten ein.
Da unser Anwalt seine Kosten wegen Fristversäumnis unseren ehemaligen Vermietern in Rechnung stellen konnten, sind uns keinerlei Kosten entstanden und wir haben unsere komplette Kaution wieder
Wir haben lange gezögert, einen Anwalt zur Rate zu ziehen, aber es hat sich gelohnt!
Unsere ehemaligen Vermieter haben im Juni einfach 600 Euro von unserem Mietkautionskonto abgebucht und uns den restlichen Betrag freigegeben. Das war nicht rechtens, da uns keine Möglichkeit gegeben wurde, vor Abbuchung Rechtsmittel einzulegen. Das haben wir bei der Bank angezeigt und die Bank hat uns den Betrag wieder zurückerstattet. Die Kaution war dennoch nicht freigegeben.
Anfang August haben wir eine letzte schriftliche Aufforderung an unsere ehemaligen Vermieter geschickt, den gesamten Betrag innerhalb einer Woche freizugeben. Darauf haben sie nicht reagiert und wir haben die Sache einem Anwalt übergeben. Dieser sah uns ganz klar im Recht, da im Mietvertrag weitere Kosten neben der Miete ausdrücklich ausgeschlossen waren. Er forderte unsere ehemaligen Vermieter auf, innerhalb einer bestimmten Frist das Konto ohne weitere Forderungen freizugeben, da wir sonst vor Gericht gehen würden - und unsere Ex-Vermieter lenkten ein.
Da unser Anwalt seine Kosten wegen Fristversäumnis unseren ehemaligen Vermietern in Rechnung stellen konnten, sind uns keinerlei Kosten entstanden und wir haben unsere komplette Kaution wieder
Wir haben lange gezögert, einen Anwalt zur Rate zu ziehen, aber es hat sich gelohnt!
-
- Letzte Themen