Hallo,
Person a wurde 2002 mit 10g Gras erwischt. Er gab an das die Hälfte Person B gehören würde (zum damaligen Zeitpunkt war Person B 15 Jahre alt). Person B verweigerte bei der Polizei die Ausage, das Verfahren wurde ohne Auflagen wegen Eigenbedarf eingestellt. Schön und gut dachte Person B.
Letztens ist Person B in eine Polizeikontrolle geraten und hat mitbekommen das diese alte Geschichte durchgefunkt wurde.
Ich wollte mich mal erkundigen ob Person B etwas tun kann, das dies in der Zukunft nicht mehr passiert.
Heute wäre Person B durchaus zu einer Aussage bereit und zwar das Person B davon nichts gehört hat. Ist es noch irgendwie möglich das Verfahren wieder aufzurollen? Kann man eine Löschung beantragen?
Weiterhin wurde wegen der ganzen Geschichte auch noch eine Erkennungsdienstliche Untersuchung an Person B durchgeführt. Ziemlich weit hergeholt wie ich finde. Wie sieht es diesbezüglich aus, die Daten aus dieser Untersuchung löschen zu lassen?
mfg
10 Jahre altes Verfahren wieder eröffnen?
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Re: 10 Jahre altes Verfahren wieder eröffnen?
Verfolgungsverjährung dürfte bereits eingetreten sein.veni hat geschrieben:Ist es noch irgendwie möglich das Verfahren wieder aufzurollen?
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Re: 10 Jahre altes Verfahren wieder eröffnen?
Nun, diese Mitteilung dürfte eine Erkenntnismitteilung aus dem Polizeicomputer sein.
Da kann man die Löschung beantragen.
Informationen hierzu gibt es bei dem Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes.
Da kann man die Löschung beantragen.
Informationen hierzu gibt es bei dem Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes.