Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entstehen?

Moderator: FDR-Team

alder
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Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entstehen?

Beitrag von alder »

Ist zwar keine Anwaltssache, aber für Notare fand ich kein passendes Forum.
A. will von B. eine Immobilie kaufen. Käufer und Verkäufer sind sich im Grundsatz einig, da aber noch einige Renovierungen vom Verkäufer zu machen sind ist der Vertrag kein "Standardvertrag". A. beauftragt den Notar N. zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfes. Bereits das erste Gespräch mit dem Notariatsgehilfen gestaltet ziemlich schwierig. Nachdem es von Seiten des Verkäufers noch einige Änderungswünsche gibt geht A. erneut zum Notar N. um die Dinge zu besprechen. Dieses Gespräch läuft komplett an die Wand, A. hat das Gefühl dass der Notariatsgehilfe gar nicht auf die Dinge eingehen will und bricht das Gespräch ab.
A. will nun einen anderen Notar beauftragen. Welchen Kosten muss A. an Notar N. bezahlen wenn der angenommene Kaufpreis 500 T€ beträgt? Und wo findet man hierüber Informationen?
Jupp03/11
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Re: Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entste

Beitrag von Jupp03/11 »

Notarkostenberechnung (§ 154 KostO)

Geschäftswert: 500.000,00 EUR (§ 20 I KostO)
10/10 Entwurf ohne Beurkundung, Beurkundung von Verträgen §§
32, 141, 145 III, 36 II KostO 807,00 EUR
Zwischensumme netto 807,00 EUR
19 % Umsatzsteuer § 151a KostO 153,33 EUR
Gesamtbetrag 960,33 EUR
alder
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Re: Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entste

Beitrag von alder »

Danke für die schnelle Information. Ist dieser Betrag auch zu zahlen wenn der Vertragsentwurf für Käufer und Verkäufer nicht brauchbar ist, weil einzelne Formulierungen so gewählt sind dass den beiden dadurch steuerliche Nachteile entstehen würden?
juggernaut
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Re: Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entste

Beitrag von juggernaut »

ein notar beurkundet, was die parteien wollen.
er berät nicht. schon gar nicht steuerlich - und das steht bestimmt auch hinten unter "hinweise".

also: ja.
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
Asdffdsa
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Re: Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entste

Beitrag von Asdffdsa »

dann für doch erstmal noch ein gespräch.. das das der neue Kaufpreis nur noch 200.000 Euro ist:).. aufgrund entdeckter Mängel.

Danach bekommst du den Entwurf.. und dann machst du nichts mehr.


vllt kommt dann irgendwann eine rechnung, vllt auch nicht.
Asdffdsa
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Re: Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entste

Beitrag von Asdffdsa »

aber warum läßt du dir nicht vom stzeuerberater die gwünschten formulieregen geben.. die notarschwengel schreibnen in einen vertrag doch alles rein was man will. ich verstehe das problem nicht:)
Asdffdsa
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Re: Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entste

Beitrag von Asdffdsa »

aber warum läßt du dir nicht vom stzeuerberater die gwünschten formulieregen geben.. die notarschwengel schreibnen in einen vertrag doch alles rein was man will. ich verstehe das problem nicht:)
khmlev
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Re: Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entste

Beitrag von khmlev »

Hat A vom Notar einen ersten Entwurf ausgehändigt bekommen? Wenn Nein, dann sind die Kosten deutlich niedriger.
Gruß
khmlev
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Jupp03/11
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Re: Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entste

Beitrag von Jupp03/11 »

khmlev hat geschrieben:Hat A vom Notar einen ersten Entwurf ausgehändigt bekommen? Wenn Nein, dann sind die Kosten deutlich niedriger.
Nach dem Ausgangssachverhalt ja. Sonst würde es keine Änderungswünsche geben.
khmlev
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Re: Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entste

Beitrag von khmlev »

Es hat ein erstes Gespräch gegeben und danach noch Änderungswünsche. Das kann auch heißen, dass lediglich ein Konzept besprochen wurde und es vor dem Versand des ersten Entwurfes bereits erste Änderungswünsche gegeben hat. Das kommt in der heutigen schnelllebigen Praxis öfters vors, als es einem lieb sein kann.
Gruß
khmlev
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Jupp03/11
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Re: Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entste

Beitrag von Jupp03/11 »

Wir werden es vielleicht erfahren.
alder
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Re: Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entste

Beitrag von alder »

A hat dem Notargehilfen die Grundsatzvereinbarung oder LOI übergeben in dem die Eckdaten festgehalten sind. Der Vertragsentwurf kam dann vom Notar.
Lucky
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Re: Notarvertrag nicht unterschrieben - welche Kosten entste

Beitrag von Lucky »

alder hat geschrieben: Bereits das erste Gespräch mit dem Notariatsgehilfen gestaltet ziemlich schwierig.
Vielleicht liegt es an den geforderten Formulierungen. Ein Notar prokolliert nicht jeden Schmarrn.
Da nützt es dann auch nichts, den Notar zu wechseln.
Der Notar erkundet den Willen der Parteien und formuliert dies in einen rechtssicheren Vertrag.
MfG
Lucky
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