Rückerstattung von Studiengebühren nach Exmatrikulation

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

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Yokat
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Rückerstattung von Studiengebühren nach Exmatrikulation

Beitrag von Yokat »

Hallo zusammen,

kurze Frage: Ist es möglich, sich Studiengebühren zurückzahlen zu lassen, die man für ein Jahr gezahlt hat, wenn man sich nach drei Monaten exmatrikulieren lässt - ganz oder anteilig? Die Gründe für die Exmatrikulation sollen nicht zur Debatte stehen. Ein Jahr Studium dort wurden schon absolviert, falls das eine Rolle spielt.

Es handelt sich um eine private Hochschule und eine schriftliche Regelung dazu habe ich nicht gefunden. Natürlich werde ich auch bei 'der Verwaltung' nachhaken, aber die können einem ja alles erzählen und daher wollte ich erst einmal reinhorchen, ob es da irgendwo eine rechtliche Grundlage gibt.

Über ernst gemeinte Antworten würde ich mich sehr freuen und vielen Dank schon im Voraus!
Yokat
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Re: Rückerstattung von Studiengebühren nach Exmatrikulation

Beitrag von Yokat »

*bump*
webelch
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Re: Rückerstattung von Studiengebühren nach Exmatrikulation

Beitrag von webelch »

dann wird es ja einen vertrag geben, in dem möglicherweise auch regelungen bei exmatrikulation durch den studenten fixiert sind.
Yokat
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Re: Rückerstattung von Studiengebühren nach Exmatrikulation

Beitrag von Yokat »

Leider nein.
Wie erwartet heisst es von der Verwaltung schlicht (zusammengefasst): Studiengebühren werden für ein Jahr im Voraus bezahlt. Wenn Sie sich zwischenzeitlich exmatrikulieren, dann ist das Ihr Problem.

Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Vielleicht wäre es schon hilfreich zu wissen, was für eine Art Vertrag das ist (in dem nichts dazu geschrieben steht), ob der angefechtet werden kann o.ä.
webelch
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Re: Rückerstattung von Studiengebühren nach Exmatrikulation

Beitrag von webelch »

da es sich um eine private hochschule handelt, muss es bei der immatrikulation einen vertrag gegeben haben. wo dieser ist, kann nur der student wissen. oder natürlich die verwaltung.
Yokat
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Re: Rückerstattung von Studiengebühren nach Exmatrikulation

Beitrag von Yokat »

Hmm.. Hier scheint es ein Missverständnis zu geben. Der Vertrag ist nicht verloren gegangen. Es fehlen lediglich explizite Regelungen zu dem Fall, dass man sich exmatrikuliert. Der einzig relevante Teil hierzu lautet:

"Weitere Kosten (...) fallen wie folgt an:
-X,-- EUR f Einschreibung pro Studienjahr
-X,-- EUR f Abschlussprüfung"
webelch
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Re: Rückerstattung von Studiengebühren nach Exmatrikulation

Beitrag von webelch »

ach so.

dann würde ich die auskunft der verwaltung für verbindlich halten. für eine rückerstattung würde ich keine rechtliche grundlage sehen.
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