Hallo,
in welcher Höhe würde die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen, wenn wir annehmen dass folgender Passus in den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen aufgeführt ist:
"Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht
Kosten, die bei einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich vorgeschrieben ist. Abzustellen ist dabei ausschließlich auf das wirtschaftliche Ergebnis; andere Überlegungen wie zum Beispiel das offene Prozessrisiko oder die Vermeidung einer Beweisaufnahme bleiben außer Acht."
Folgende angenommene Randbedingungen liegen dabei zugrunde:
angestrebtes Ergebnis: 1000,-€
durch Vergleich erzieltes Ergebnis: 750,-€
Kosten durch Anwaltsgebühren: 300,-€
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
H.
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung bei Vergleich
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Re: Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung bei Vergl
Hallöchen,
zur allg. Info zum Thema:
http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrec ... ner-330877
Im Übrigen: Nachfragen bei der RS VOR Vergleichsschluss !
Gruss Lambadaman
zur allg. Info zum Thema:
http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrec ... ner-330877
Im Übrigen: Nachfragen bei der RS VOR Vergleichsschluss !
Gruss Lambadaman
Das Recht ist ein bischen wie die Wüste! Es wächst selten Gras darüber!
Re: Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung bei Vergl
Hallo Lambadaman,
du hast natürlich recht, man sollte vor Vergleichsschluss nachfragen.
Bevor man nachfragt, kann man auch in die Versicherungsbedingungen schauen und dort findet sich der zitierte Passus:
Grüße
Honza
du hast natürlich recht, man sollte vor Vergleichsschluss nachfragen.
Bevor man nachfragt, kann man auch in die Versicherungsbedingungen schauen und dort findet sich der zitierte Passus:
Wie ist das zu verstehen? Das Verhältnis vom angestrebten Ergebnis zum erzielten Ergebnis beträgt im Beispiel 0,75. Kann man annehmen, dass sich die RS nun auch mit 75% an den angefallenen Kosten beteiligt?Honza hat geschrieben:"Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht
Kosten, die bei einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich vorgeschrieben ist. Abzustellen ist dabei ausschließlich auf das wirtschaftliche Ergebnis; andere Überlegungen wie zum Beispiel das offene Prozessrisiko oder die Vermeidung einer Beweisaufnahme bleiben außer Acht."
Grüße
Honza
Re: Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung bei Vergl
Ein einschlägiges Urteil zur Frage findet sich hier:
Amtsgericht Wiesbaden, Urt. v. 16.12.2010 - 93 C 4000/10 (17) -.
Vorher nachfragen!
Wenn 1000 EUR gefordert werden und 750 EUR als Vergleichszahlung in Frage kommen, ist eine Kostenregelung, die 1/4 zu 3/4 in Ordnung. Jedes bessere Kostenergebnis ist natürlich auch in Ordnung. Es soll nur verhindert werden, dass man einen Vergleich zu Lasten der Solidargemeinschaft der rechtsschutzversicherten Versicherungsnehmer schließt.
Amtsgericht Wiesbaden, Urt. v. 16.12.2010 - 93 C 4000/10 (17) -.
Vorher nachfragen!
Wenn 1000 EUR gefordert werden und 750 EUR als Vergleichszahlung in Frage kommen, ist eine Kostenregelung, die 1/4 zu 3/4 in Ordnung. Jedes bessere Kostenergebnis ist natürlich auch in Ordnung. Es soll nur verhindert werden, dass man einen Vergleich zu Lasten der Solidargemeinschaft der rechtsschutzversicherten Versicherungsnehmer schließt.
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Re: Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung bei Vergl
Ich stimme der Meinung von HONZA und Fesa zu.
Die konkreten Bedingungen werden in dem Vertrag direkt abgeklärt.
Alle Leistungen und Haftungsausschlüsse sind dort konkret niedergeschrieben.
Ich selbst kannte dieses Urteil noch nicht, aber ist die Erklärung um so verständlicher.
Nur das die Versicherung im Interesse der Solidargemeinschaft handelt, hätte ich nicht gedacht.
Ich war es eher so bekannt, dass die Rechtsschutzversicherungen andere Kriterien haben zur Kosten und Nutzen-Analyse.
Die konkreten Bedingungen werden in dem Vertrag direkt abgeklärt.
Alle Leistungen und Haftungsausschlüsse sind dort konkret niedergeschrieben.
Ich selbst kannte dieses Urteil noch nicht, aber ist die Erklärung um so verständlicher.
Nur das die Versicherung im Interesse der Solidargemeinschaft handelt, hätte ich nicht gedacht.
Ich war es eher so bekannt, dass die Rechtsschutzversicherungen andere Kriterien haben zur Kosten und Nutzen-Analyse.
Re: Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung bei Vergl
Das habe ich so auch noch nicht gehört. Die Rechtsschutzversicherung zahlt bei einem Vergleich? Da ruf ich doch gleich mal bei meiner an und frag mal nach.
Re: Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung bei Vergl
Hallo,
konkrete Infos zu dem Thema findet du auf http://rechtsschutzversicherungvergleich.info
LG
Pegg
konkrete Infos zu dem Thema findet du auf http://rechtsschutzversicherungvergleich.info
LG
Pegg
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