Rein formal, in welcher Art und Weise soll hier welches Gericht im Vorfeld der Demo tätig werden? Zivilrechtliche Feststellungsklage? Oder Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Erlass eines Verwaltungsaktes?Redfox hat geschrieben:Ich sehe formell kein Hindernis, was den Organisator eine Demonstration daran hindern sollte, gegen eine ihm nicht genehme Gruppierung im Vorfeld der Demo gerichtlich vorzugehen, um ihr die Teilnahme zu verbieten.
Versammlungsfreiheit
Moderator: FDR-Team
Re: Versammlungsfreiheit
Vi sono momenti, nella Vita, in cui tacere diventa una colpa e parlare diventa un obbligo. Un dovere civile, una sfidamorale, un imperativo categorico al quale non ci si può sottrarre.
Oriana Fallaci (1929-2006)
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Re: Versammlungsfreiheit
Um mal meine eigene Frage zu beantworten: Man munkelt, dass man der Gruppierung eine Absage erteilen könnte und die Verwaltungsgerichte anschließend über den "möglicherweise zu erwartenden Feststellungsantrag" zu entscheiden hätten: http://markusdanuser.wordpress.com/2013 ... cht-falle/
Mir ist zwar immer noch nicht klar, gegen wen oder was sich die Klage richten würde, aber sei's drum...
Mir ist zwar immer noch nicht klar, gegen wen oder was sich die Klage richten würde, aber sei's drum...
Vi sono momenti, nella Vita, in cui tacere diventa una colpa e parlare diventa un obbligo. Un dovere civile, una sfidamorale, un imperativo categorico al quale non ci si può sottrarre.
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