Webelch hat doch das Anliegen bereits gewürdigt:Kamikaze2001 hat geschrieben:Muss mich ja schon etwas wundern das mein Anliegen hier so auf Gegenwehr stößt, ist ja eigentlich ein Rechtsforum und das gilt für uns alle...dachte ich.
Viel mehr gibt es dazu nicht zu sagen.webelch hat geschrieben:dann bleibt entweder das -> http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde oder das stellen einer entsprechenden anzeige. kann man auch bei der staatsanwaltschaft machen, wenn man sich nicht auf das revier der "täter" begeben mag.
Wie sich die Polizeibeamten zu der Sache einlassen werden, ist nicht bekannt. Zu beachten ist allerdings § 164 StGB --> http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html , nach dem ein Verfahren nicht auszuschließen ist, wenn die Angaben des Beschwerdeführers bzw. Anzeigerstatters mit den Angaben der Polizeibeamten nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.
Ob es zu einem solchen Verfahren kommt und wenn ja, wie es ausgeht, kann hier niemand voraussagen. Die Beamten sind in einem solchen Verahren Zeugen und ihre Aussage wird entsprechend der Beweiswürdigung durch das Gerichte gewürdigt.