Mit derart merkwürdiger Rechtsauffassung dürften Sie in einem Rechtsforum verkehrt sein.Bananenfan hat geschrieben: Trotzdem bestrafen. Pauschal festlegen, was man merkt bei welcher Art Fahrzeug ( bitte ohne entsprechende Tests ) und dann eben, Pech gehabt,
Katze angefahren.
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Re: Katze angefahren.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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Re: Katze angefahren.
Man müßte eine Technik entwickeln, mit der am Auto der Vorfall nachvollzogen werden könnte.
Es wäre die Politik gefragt, die Rechte der Tierhalter zu stärken.
Meine persönliche Meinung, das alles.
Solange es "niemand gemerkt" hat, und Sie können mir nicht erzählen, dass man mit einem PKW nicht merkt, wenn man mit etwas zusammenstößt oder über etwas drüberfährt, dazu innerorts, muß sich natürlich niemand verantworten, nichts unternommen zu haben, das Eigentum anderer Menschen zu schützen.
Eine Mauer läuft nicht auf die Fahrbahn, dennoch kann sie in einen Unfall verwickelt werden, beziehungsweise ihr Besitzer.
Ein Tier läuft eventuell auf die Fahrbahn, und schon ist der Besitzer in den Unfall verwickelt. Und dann ? Ist er das Opfer
Das stört mich daran und damit will ich mich nicht abfinden.
Es wäre die Politik gefragt, die Rechte der Tierhalter zu stärken.
Meine persönliche Meinung, das alles.
Solange es "niemand gemerkt" hat, und Sie können mir nicht erzählen, dass man mit einem PKW nicht merkt, wenn man mit etwas zusammenstößt oder über etwas drüberfährt, dazu innerorts, muß sich natürlich niemand verantworten, nichts unternommen zu haben, das Eigentum anderer Menschen zu schützen.
Eine Mauer läuft nicht auf die Fahrbahn, dennoch kann sie in einen Unfall verwickelt werden, beziehungsweise ihr Besitzer.
Ein Tier läuft eventuell auf die Fahrbahn, und schon ist der Besitzer in den Unfall verwickelt. Und dann ? Ist er das Opfer
Das stört mich daran und damit will ich mich nicht abfinden.
Re: Katze angefahren.
Es kann sogar zu einem Unfall zwischen 2 PKW kommen, den man unter bestimmten Umständen nicht bemerkt....es gibt regelmäßig Verhandlungen, bei denen Gutachter zu diesem Thema befragt werden müssen. Ob Ihnen das nun gefällt oder nicht.
Im Gegenzug dafür bin ich dann dafür, dass der Halter einer Freigängerkatze allen "Unfug" den seine Katze so draußen treibt (Verschmutzung von Autos durch draufrumlaufen, Zerstörung von Pflanzen, Belästigung von Menschen durch das Laufen durch das ungefragte laufen durch Fremde Gärten, Verschmutzung der Gärten durch das Verrichten des Geschäfts) auch in jedem Fall dem jeweils Betroffenen meldet und zwar auch unabhängig davon, ob er es gemerkt hat....denn auch er muss das merken
Im Gegenzug dafür bin ich dann dafür, dass der Halter einer Freigängerkatze allen "Unfug" den seine Katze so draußen treibt (Verschmutzung von Autos durch draufrumlaufen, Zerstörung von Pflanzen, Belästigung von Menschen durch das Laufen durch das ungefragte laufen durch Fremde Gärten, Verschmutzung der Gärten durch das Verrichten des Geschäfts) auch in jedem Fall dem jeweils Betroffenen meldet und zwar auch unabhängig davon, ob er es gemerkt hat....denn auch er muss das merken
Grüßle
Elyss
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Re: Katze angefahren.
Dann muß man der Katze was umhängen, was ihr gps Signal auffängt und speichert, und evtl. eine Kamera oder ein Tonbandgerät...Elyss hat geschrieben:Es kann sogar zu einem Unfall zwischen 2 PKW kommen, den man unter bestimmten Umständen nicht bemerkt....es gibt regelmäßig Verhandlungen, bei denen Gutachter zu diesem Thema befragt werden müssen. Ob Ihnen das nun gefällt oder nicht.
Im Gegenzug dafür bin ich dann dafür, dass der Halter einer Freigängerkatze allen "Unfug" den seine Katze so draußen treibt (Verschmutzung von Autos durch draufrumlaufen, Zerstörung von Pflanzen, Belästigung von Menschen durch das Laufen durch das ungefragte laufen durch Fremde Gärten, Verschmutzung der Gärten durch das Verrichten des Geschäfts) auch in jedem Fall dem jeweils Betroffenen meldet und zwar auch unabhängig davon, ob er es gemerkt hat....denn auch er muss das merken
Für mich ist die Situation durch die Handlungsunfähigkeit quasi traumatisch, glaube ich.
Das Tier sah schlimm aus, war aber definitiv am Leben.
Hinzu kommt der Unfall des Nachbarhundes, der am Unfallort verstarb.
Ich will mir nicht vorstellen, dass so etwas dem Fahrer unbemerkt bleibt... das ist gruselig.
Ich glaube es auch nicht.
In Bezug auf meine Katze, habe ich versucht, das zu glauben.
Den Hund der Nachbarin betreffend kann ich das kaum glauben...
Für mich als Halter ist es unerträglich, dass mein Tier angefahren werden kann und keine Verpflichtung besteht, ihm sofort zu helfen oder mir Bescheid zu sagen, damit ich Hilfe veranlassen kann. Dabei bleibe ich.
Es kann oder will mir ja einfach niemand sagen, ob eine entsprechende Verpflichtung besteht. Hier http://www.tierimrecht.org/de/rechtsaus ... rletzt.php steht zwar so etwas, aber ob das im Zweifelsfall auch greift ?
Zumal die Tierärztin meinte, man würde ja sogar merken, wenn man über eine Maus fährt, aber in geschätzt 80 % aller Fälle (nicht mit Mäusen) würden die Fahrer einfach weiterfahren.
Das Kräfteverhältnis Tier:Auto ist einfach zu unausgeglichen.
Und da finde ich halt, dessen sollte man sich bewußt sein, wenn man ein Auto benutzt, und es sollte einfach die Verpflichtung geben, verantwortlich zu handeln, wenn ein Unfall passiert, auch wenn es nur ein Tier war, das einen oder vielleicht auch keinen Halter hat.
Da fehlt mir echt der Schutz des Schwächeren.
Der Fahrer muß ja nicht schuld sein, aber wenn er nichts unternimmt, aber beteiligt war, ist er in meinen Augen schuld und das sollte geahndet werden können.
Ja, ich weiß, der Punkt mit dem "merken" ist ein Problem, das kann man schwer beweisen.
Trotzdem nutzt ein entsprechendes Gesetz, finde ich. Wie das umgesetzt wird, ist das die weitergehende Frage.
Re: Katze angefahren.
Soll ich jetzt bei jedem Ruckeln anhalten, und nachsehen, ob es eine Kakerlake oder ein kleiner Huckel/Schlagloch war? Und muß ich jedesml melden, wenn ich eine Kakerlake überfahren habe, oder erst bei einem Karnickel oder bei einer Katze oder bei einer Ziege / Kuh?
hws
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Re: Katze angefahren.
Hmmm....also wenn Du über eine Kuh drüber gefahren bist, finde ich schon, dass Du das melden solltest
Grüßle
Elyss
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Re: Katze angefahren.
Kommt ganz aufs Auto an.Elyss hat geschrieben:Hmmm....also wenn Du über eine Kuh drüber gefahren bist, finde ich schon, dass Du das melden solltest
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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Re: Katze angefahren.
Luigi is back....Als so langsam glaub ich, dass das hier ein Fake ist.
Dann heuer dir einen Bodygard oder besser Muschiguard an, der mit der Katze spazieren geht, nimm das Vieh an die Leine, kauf dir nen Elefanten oder - noch besser - ein Schlange .Bananenfan hat geschrieben:Dann muß man der Katze was umhängen, was ihr gps Signal auffängt und speichert, und evtl. eine Kamera oder ein Tonbandgerät...
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Re: Katze angefahren.
Also ich fasse mal kurz zusammen, was das Bild für mich ist.
Ein Zusammenstoß von KFZ mit Hund oder Katze ist ein Unfall.
Ein Recht auf Schadenersatz für den der Katze durch den Unfall entstandenen gesundheitlichen Schaden besteht für den Besitzer nicht.
Beim Hund ist es noch die Frage.
In Bezug auf Klärung des Unfallherganges, Anzeigbarkeit von Entfernen vom Unfallort,... ist die Rechtslage für mich unklar.
Im Fall meiner Nachbarin stand der Hundebesitzer ja quasi daneben, was allerdings für den Fahrer nicht unbedingt klar gewesen sein muß, in diesem Fall ist für mich klar, dass er den Unfall bemerkt hat und trotzdem nicht reagiert hat. Das halte ich schon für strafbar, dann, zumal innerorts, nicht anzuhalten. Außerorts kommt es auf die Gegebenheiten an, ob man wirklich anhalten kann, ohne weitere Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer zu provozieren. Grundsätzlich finde ich aber, man hat als Fahrer eine Art Aufklärungspflicht des Unfalls. Ob das rechtlich so gesehen wird, keine Ahnung.
Wenn ich also die Polizei rufe, weil jemand mein Haustier angefahren hat, das Kennzeichen des Fahrzeugs habe, und dieses sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat - was dann ?
Wird da ermittelt, wenn ich Anzeige erstatte ?
Kann ich wegen einem beschädigten Tier Anzeige erstatten, oder wird die fallengelassen, weil automatisch von Eigenverschulden ausgegangen wird, egal, ob der andere weggefahren ist oder nicht ?
Ist das nun rechtens, einfach wegzufahren, oder nicht.
Ja, das mit dem fake kommt immer, wenn ein Thema unlösbar wirkt
Ein Zusammenstoß von KFZ mit Hund oder Katze ist ein Unfall.
Ein Recht auf Schadenersatz für den der Katze durch den Unfall entstandenen gesundheitlichen Schaden besteht für den Besitzer nicht.
Beim Hund ist es noch die Frage.
In Bezug auf Klärung des Unfallherganges, Anzeigbarkeit von Entfernen vom Unfallort,... ist die Rechtslage für mich unklar.
Im Fall meiner Nachbarin stand der Hundebesitzer ja quasi daneben, was allerdings für den Fahrer nicht unbedingt klar gewesen sein muß, in diesem Fall ist für mich klar, dass er den Unfall bemerkt hat und trotzdem nicht reagiert hat. Das halte ich schon für strafbar, dann, zumal innerorts, nicht anzuhalten. Außerorts kommt es auf die Gegebenheiten an, ob man wirklich anhalten kann, ohne weitere Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer zu provozieren. Grundsätzlich finde ich aber, man hat als Fahrer eine Art Aufklärungspflicht des Unfalls. Ob das rechtlich so gesehen wird, keine Ahnung.
Wenn ich also die Polizei rufe, weil jemand mein Haustier angefahren hat, das Kennzeichen des Fahrzeugs habe, und dieses sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat - was dann ?
Wird da ermittelt, wenn ich Anzeige erstatte ?
Kann ich wegen einem beschädigten Tier Anzeige erstatten, oder wird die fallengelassen, weil automatisch von Eigenverschulden ausgegangen wird, egal, ob der andere weggefahren ist oder nicht ?
Ist das nun rechtens, einfach wegzufahren, oder nicht.
Ja, das mit dem fake kommt immer, wenn ein Thema unlösbar wirkt
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Re: Katze angefahren.
Oder ich geh KFZ anzündenTastenspitz hat geschrieben:Luigi is back....Als so langsam glaub ich, dass das hier ein Fake ist.Dann heuer dir einen Bodygard oder besser Muschiguard an, der mit der Katze spazieren geht, nimm das Vieh an die Leine, kauf dir nen Elefanten oder - noch besser - ein Schlange .Bananenfan hat geschrieben:Dann muß man der Katze was umhängen, was ihr gps Signal auffängt und speichert, und evtl. eine Kamera oder ein Tonbandgerät...
nee laß mal
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Re: Katze angefahren.
Meinst du wirklich, du merkst eine Katze nicht ?hws hat geschrieben:Soll ich jetzt bei jedem Ruckeln anhalten, und nachsehen, ob es eine Kakerlake oder ein kleiner Huckel/Schlagloch war? Und muß ich jedesml melden, wenn ich eine Kakerlake überfahren habe, oder erst bei einem Karnickel oder bei einer Katze oder bei einer Ziege / Kuh?
hws
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Re: Katze angefahren.
dass es wahrscheinlich ein Fahrzeug war, das mein Eigentum beschädigt hat
ebenso könnte es wahrscheinlich sein das der Eigentümer, sein Eigentum einfach illegal auf di Straße gestellt hat
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Re: Katze angefahren.
Ich weiß ja nicht, ob noch Zeugen auftauchen.
Die Katze lag laut einem Zeugen eine Zeitlang am Straßenrand.
Entweder ist sie dort verunfallt oder wurde von der Straße dort hingezogen.
So, wie sie aussah, kann ich verstehen, dass jemand sagt, "ich dachte, sie sei schon tot"- war sie aber nicht und das war deutlich zu erkennen.
Hätte sie nun nicht mehr laufen können - wer weiß, wann ich sie dort bemerkt hätte ? Vielleicht erst abends oder am nächsten Tag.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, im Falle einer verletzten Katze nichts zu unternehmen, sowohl im Sinne des Tierschutzgesetzes als auch im Falle des bewußten Inkaufnehmens der Schädigung meines Eigentums.
Vielleicht weiß dazu noch jemand was zu sagen, ansonsten werde ich mich auch anderweitig informieren, wenn damit hier schon Ende ist.
Ob eine Anzeige viel bringen wird, ist die Frage.
Wie sonst das zu klären ist, ist ebenfalls die Frage.
Die Katze lag laut einem Zeugen eine Zeitlang am Straßenrand.
Entweder ist sie dort verunfallt oder wurde von der Straße dort hingezogen.
So, wie sie aussah, kann ich verstehen, dass jemand sagt, "ich dachte, sie sei schon tot"- war sie aber nicht und das war deutlich zu erkennen.
Hätte sie nun nicht mehr laufen können - wer weiß, wann ich sie dort bemerkt hätte ? Vielleicht erst abends oder am nächsten Tag.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, im Falle einer verletzten Katze nichts zu unternehmen, sowohl im Sinne des Tierschutzgesetzes als auch im Falle des bewußten Inkaufnehmens der Schädigung meines Eigentums.
Vielleicht weiß dazu noch jemand was zu sagen, ansonsten werde ich mich auch anderweitig informieren, wenn damit hier schon Ende ist.
Ob eine Anzeige viel bringen wird, ist die Frage.
Wie sonst das zu klären ist, ist ebenfalls die Frage.
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Re: Katze angefahren.
ich kann dir nicht folgenschneckenkorn hat geschrieben:dass es wahrscheinlich ein Fahrzeug war, das mein Eigentum beschädigt hat
ebenso könnte es wahrscheinlich sein das der Eigentümer, sein Eigentum einfach illegal auf di Straße gestellt hat
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Re: Katze angefahren.
diese Schlussfolgerung scheint mir gewagt: sie kann auch dort hingelaufen sein nach dem Unfall! Der Schreck kann ihr noch viel Kraft gegeben haben, sich "in Sicherheit" zu bringen, also noch weit zu laufen bis an eine Stelle, wo sie sicher zu sein glaubte oder wo sie die Kraft verliess.Bananenfan hat geschrieben: Die Katze lag laut einem Zeugen eine Zeitlang am Straßenrand.
Entweder ist sie dort verunfallt oder wurde von der Straße dort hingezogen.
Es könnte also sogar so sein, dass der Autofahrer den Aufprall bemerkt hat, angehalten hat und nachgesehen hat, aber nichts finden konnte, weil die Katze im Schreck schon einige Hundert Meter weggelaufen war. Gerade in Dunkelheit konnte der Autofahrer die dann nicht mehr finden.
Abgesehen davon, dass ein Streifen einer Katze bei angenommener Geschwindigkeit von 50km/h und einem durchschnittlich schweren Auto (bei einem direkten Aufprall wäre von der Katze sowieso nur noch Hackfleisch übriggeblieben) kaum "bemerkbarer" ist als ein Schlagloch, ein Ast, ein Stein o.ä. auf der Fahrbahn, also weiterhin das Naheliegenste ist, dass der Autofahrer gar nichts bemerkt hat.
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