Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
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Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
Wenn eine 16 Jährige per Internet ein Hotelzimmer bucht, ohne Einverständnis der Eltern bzw. diese wissen von nichts, und das Hotelzimmer wird nicht genutzt, da die 16 Jährige ja gar nicht erst kommen darf:
Kann für diese Übernachtung Geld angemahnt werden?
Kann für diese Übernachtung Geld angemahnt werden?
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Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
Das Rechtsgeschäft ist zunächst "schwebend unwirksam".
Sofern die Eltern aber gemein sind und zustimmen
besteht ein Beherbergungsvertrag zwischen der 16-Jährigen und dem Hotel und die hierfür entstehenden Kosten darf diese natürlich dann auch tragen, selbst wenn das Zimer nicht genutzt wurde.
Sofern die Eltern der Buchung nicht die Zustimmung erteilen, ist kein Vertrag in der Welt.§ 108 BGB Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
Sofern die Eltern aber gemein sind und zustimmen

Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
denke kaum, der Vertragspartner hätte sich ja den Perso per Fax verlangen können, das ist sein Unternehmerrisiko.
Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
Ist das so?Roni hat geschrieben:denke kaum, der Vertragspartner hätte sich ja den Perso per Fax verlangen können, das ist sein Unternehmerrisiko.
http://www.(Wortsperre: Name).de/newsticker/meldung/ ... 57808.html
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
aus http://www.(Wortsperre: Name).de/newsticker/meldung/ ... 57808.html
außerdem muss man in einem Hotel den Perso doch sowieso vorlegen ?Zwar findet sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot
Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
windalf hat geschrieben: Ist das so?
http://www.(Wortsperre: Name).de/newsticker/meldung/ ... 57808.html

Das Gerichtsurteil hat mal so überhauptgarnix mit dem vorliegenden Sachverhalt zu tun.
Und auch gar nciht mit Ronis Aussage.
Sie schreibt was von Perso per Fax zuschicken. Sprich eine Fotokopie machen und den dann zuschicken, um so die Person des "Buchers" zu überprüfen und zu prüfen, wie alt die Person ist.
Das Urteil verbietet lediglich einem Unternehmen irgendwelche Personalausweise einzuscannen und diese dann sogar noch zu speichern.
Ronis Vorschlag hat damit überhaupt nichts zu tun.
Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
Das sehe ich anders. Es wird dem Hotel empfohlen zu verlangen sich den Perso faxen zu lassen. Passt doch wie Faust aufs Auge...Das Gerichtsurteil hat mal so überhauptgarnix mit dem vorliegenden Sachverhalt zu tun.
Also ich lese da nicht, dass das Unternehmen die "Kopie" hergestellt haben muss. Ich lese da nur, dass es im Regelfall nicht verlangt werden darfDas Urteil verbietet lediglich einem Unternehmen irgendwelche Personalausweise einzuscannen und diese dann sogar noch zu speichern.
(Wortsperre: Name) hat geschrieben: Die auch heute immer noch an vielen Stellen übliche Praxis, Kopien von Personalausweisen zu Identifikationszwecken zu verlangen, verstößt im Regelfall gegen gesetzliche Vorgaben.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
kommt doch im Internet oft vor dass sowas verlangt wird, eben um das Alter bestimmen zu können.Es wird dem Hotel empfohlen zu verlangen sich den Perso faxen zu lassen. Passt doch wie Faust aufs Auge...
Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
Es mag sein, dass dies gelebte Praxis ist aber so wie ich den von mir verlinkten Text lese, ist das nicht selten zu beanstanden..Roni hat geschrieben:kommt doch im Internet oft vor dass sowas verlangt wird, eben um das Alter bestimmen zu können.Es wird dem Hotel empfohlen zu verlangen sich den Perso faxen zu lassen. Passt doch wie Faust aufs Auge...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
Schadensersatz kann entstehen. Jedoch muss ein Schaden entstanden sein.dazu muss das Hotel voll ausgebucht gewesen sein und mindestens ein Gast musste abgewiesen werden. Als Schaden kann dann auch nicht der Zimmerpreis geltend gemacht werden, sondern der Gewinn.
Der Vertrag kann dan Rechtswirksam geworden sein, wenn die Minderjährige eigenes Geld zur Verfügung hat und auch die Bestimmungsgewalt für Auswärtsübernachtungen.
Bekommt sie z.b.ausreichend Geld und darf sich regelmäßig von ihrem Geld im Hotel einquartieren, um ihren Freund zu treffen, um zu lernen, oder was auch immer, dann kann der Vertrag durchaus wirksam geworden sein.
Der Vertrag kann dan Rechtswirksam geworden sein, wenn die Minderjährige eigenes Geld zur Verfügung hat und auch die Bestimmungsgewalt für Auswärtsübernachtungen.
Bekommt sie z.b.ausreichend Geld und darf sich regelmäßig von ihrem Geld im Hotel einquartieren, um ihren Freund zu treffen, um zu lernen, oder was auch immer, dann kann der Vertrag durchaus wirksam geworden sein.
Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
nein, die Eltern müssten zustimmen dass so ein Vertrag rechtsgültig ist.Der Vertrag kann dan Rechtswirksam geworden sein, wenn die Minderjährige eigenes Geld zur Verfügung hat und auch die Bestimmungsgewalt für Auswärtsübernachtungen.
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Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
Dann sollten Sie sich mit §110 BGB vertraut machen.
Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
meinst du jetzt mich ?Gammaflyer hat geschrieben:Dann sollten Sie sich mit §110 BGB vertraut machen.

Re: Hotelbuchung durch eine 16 Jährige per Internet
Soll heißen - eine 16-Jährige kann wirksam eine Übernachtung in der Jugendherberge buchen für ca. 25 Euro, nicht aber eine Woche im Wellness-Hotel für 2.000 Euro.