Anwalt beauftragt, und es geht wochenlang nichts vorwärts?!

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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JusDePomme
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Anwalt beauftragt, und es geht wochenlang nichts vorwärts?!

Beitrag von JusDePomme »

Personen E und F haben eine Forderung an Y und Z, letztere weigern sich zu zahlen.

Hintergrund:
Person A ist verstorben, hatte zum Zeitpunkt ihres Todes einen großen Geldbetrag aus einem Immobilienverkauf in vollmachtloser Vertretung auf ihrem Konto, der ihr nicht gehörte (siehe http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=24&t=245642), sondern den Eigentümern der Immobilie E und F.

Die Erben von Person A, Herr Z und seine geschiedene Frau Y haben das Geld vom Konto von Person A einkassiert und weigern sich, es herauszugeben.

E und F haben einen Anwalt eingeschaltet, aber der kommt einfach nicht vorwärts:
Zunächst lag keine Adresse von Frau Y vor. Der Anwalt brauchte 3 Wochen und hat sie trotzdem nicht herausgefunden. Nachdem Mandant E dann beim Nachlassgericht angefragt hat, war die Adresse innerhalb von 8 Tagen im Briefkasten.

E hat dem Anwalt alle Dokumente eingescannt, ordentlich benannt mit Datum und Inhalt,
auf jede Kleinigkeit hingewiesen, also quasi alles "vorgekaut".

Trotzdem bewegt sich nichts.

E schreibt dem Anwalt eine E-Mail mit der Adresse von Frau Y (in der Annahme, dass er diese dann anschreiben und das Geld von ihr einfordern wird), und hat nach 3 Wochen immer noch keine Antwort, kein Lebenszeichen von dem Anwalt.

Ist das normal?
Klar kann jemand gestresst und vielbeschäftigt sein, ...
Wenn man den Anwalt einige Tage nach Absenden der E-Mail anruft, dann sagt er, er können nicht dauernd Mails beantworten und bearbeitet sein Mails genauso [langsam?!] wie Briefpost...
Aber nach 3 Wochen keinerlei Reaktion auf eine Kontaktaufnahme... ist das nicht unprofessionell?!

Kann E dem Anwalt das Mandat wieder entziehen, weil er praktisch keine Leistung erbracht hat?
Inwiefern ist E dann verpflichtet, den Anwalt für den entstandenen Arbeitsaufwand zu bezahlen?
Zuletzt geändert von JusDePomme am 25.01.14, 10:10, insgesamt 2-mal geändert.
SusanneBerlin
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Re: Anwalt beauftragt, und es geht wochenlang nichts vorwärt

Beitrag von SusanneBerlin »

JusDePomme hat geschrieben:Person A ist verstorben, hatte zum Zeitpunkt ihres Todes einen großen Geldbetrag aus einem Immobilienverkauf in vollmachtloser Vertretung auf ihrem Konto, der ihr nicht gehörte (siehe http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=24&t=245642), sondern den Eigentümern der Immobilie E und F.
Sollte es nicht heißen: A hat die Immobilie in "vollmachtlicher Vertretung für die Personen E und F verkauft"?
Erstens dürfte es nicht möglich sein, eine Immobilie die einem nicht gehört, ohne Zustimmung der Eigentümer zu verkaufen, zweitens schreiben Sie im verlinkten thread selbst, dass E und F dem A eine Vollmacht gaben.

Grüße, Susanne
Grüße, Susanne
JusDePomme
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Re: Anwalt beauftragt, und es geht wochenlang nichts vorwärt

Beitrag von JusDePomme »

@SusanneBerlin: die Hauseigentümer E und F musste den Kaufvertrag später nachgenehmigen. Weil sie weit entfernt wohnen, hat A den Käufer gesucht und als Vertreterin den Kaufvertrag unterschrieben. Ich dachte, dass heißt dann "vollmachtlose Vertretung" (siehe zB hier http://www.hildebrandt-maeder.de/sites/ ... php?mehr=9 Variante "Vertreter ohne Vertretungsmacht")
khmlev
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Re: Anwalt beauftragt, und es geht wochenlang nichts vorwärt

Beitrag von khmlev »

Das ist doch jetzt Jacke wie Hose für diesen Threadt. Aus dem verlinkten Threadt ist bekannt, dass offensichtlich ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde und der Vertreter der Verkäufer gemäß den Regelungen im Kaufvertrag den Kaufpreis vereinnahmt hat und die Erben diesen aber anscheinend nicht den Verkäufer auszahlen.

Natürlich kann der Mandant dem Anwalt das Mandat jederzeit entziehen. Wurde der Anwalt bereits tätig sind diese Kosten zu erstatten.
Gruß
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Re: Anwalt beauftragt, und es geht wochenlang nichts vorwärt

Beitrag von JusDePomme »

khmlev hat geschrieben:Das ist doch jetzt Jacke wie Hose für diesen Threadt. Aus dem verlinkten Threadt ist bekannt, dass offensichtlich ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde und der Vertreter der Verkäufer gemäß den Regelungen im Kaufvertrag den Kaufpreis vereinnahmt hat und die Erben diesen aber anscheinend nicht den Verkäufer auszahlen.

Natürlich kann der Mandant dem Anwalt das Mandat jederzeit entziehen. Wurde der Anwalt bereits tätig sind diese Kosten zu erstatten.
Danke!
Ist das aus Deiner Sicht angesichts der Umstände gerechtfertigt?
Die Mandanten haben dein Eindruck, dass der Anwalt es nicht sehr eilig hat und versucht, es zu einem Prozess kommen zu lassen, möglicherweise, weil für ihn dann das Honorar maximal ist?!
Die Mandanten würden eine schnelle außergerichtliche Einigung bevorzugen.
Allerdings haben die Mandanten auch Angst davor, sich mit einem Anwalt anzulegen. :(
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Re: Anwalt beauftragt, und es geht wochenlang nichts vorwärt

Beitrag von khmlev »

Wenn die Erben bisher die Ansprüche der Verkäufer nicht anerkannt haben, warum sollten sie es jetzt plötzlich tun und den Kaufpreis herausrücken?

Der Anwalt wurde beauftragt die Ansprüche durchzusetzen. Das geht nicht von heute auf morgen. Da sind drei Wochen gar nichts. Unprofessionell ist es natürlich die Mandanten über den Sachstand im unklaren zu lassen und sie nicht zu informieren.
Gruß
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Re: Anwalt beauftragt, und es geht wochenlang nichts vorwärt

Beitrag von JusDePomme »

khmlev hat geschrieben:Der Anwalt wurde beauftragt die Ansprüche durchzusetzen. Das geht nicht von heute auf morgen. Da sind drei Wochen gar nichts. Unprofessionell ist es natürlich die Mandanten über den Sachstand im unklaren zu lassen und sie nicht zu informieren.
Ja klar, aber der Anwalt hat alle notwendigen Dokumente schon Anfang Oktober des Vorjahres erhalten.
An den einen Gegner hat er dann auch einen Brief aufgesetzt (zunächst mit einigen offensichtlichen Fehlern) und diesen abgeschickt mit einer Frist zur Zahlung. Keine Reaktion.
Von der anderen Gegnerin (Ex-Frau Y) fehlte zunächst die Adresse. Nachdem der Anwalt innerhalb von 3 Wochen diese mit seinen "besonderen Quellen" nicht herauszufinden in der Lage war, haben die Mandanten es durch Nachfrage bei Amtsgericht innerhalb von 8 Tagen geschafft und ihm diese zugeschickt.
(Der Vorschlag des Anwalts war nur, man könne ja den Prozess abwarten, da sei Frau Y ja sowieso als Zeugin erforderlich, dann würde man ja auch ihre Adresse bekommen :roll: )
Das ist 3 Wochen her.

Jetzt steht ein Schreiben an die Gegnerin Y mit entsprechender Frist zur Zahlung an und die Mandanten müssen davon ausgehen, dass dies immer noch nicht verschickt wurde...
Klar dauert der ganze Vorgang länger als 3 Wochen, aber wenn der Anwalt die Adresse hat und auch das Schreiben an Herr Z schon vorliegen hat, ist es ja nicht so schwierig, den fast identischen Brief auch an Frau Y zu schicken....
Und normalerweise hat er den Mandanten alle Korrespondenz per Mail in Kopie geschickt.
Es sind also 3 Wochen ohne Fortschritt vergangen.
khmlev
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Re: Anwalt beauftragt, und es geht wochenlang nichts vorwärt

Beitrag von khmlev »

khmlev hat geschrieben:Natürlich kann der Mandant dem Anwalt das Mandat jederzeit entziehen. Wurde der Anwalt bereits tätig sind diese Kosten zu erstatten.
... ob der Mandant dies tun möchte, muss er selbst entscheiden, da kann kein Forum helfen.
Gruß
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