Schutzvertrag

Recht rund ums Tier

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Duchessa
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Schutzvertrag

Beitrag von Duchessa »

Ich habe aus einer Tierschutzorganisation eine Hündin mit Tierschutzvertrag erworben. In diesem Vertrag steht, dass die Orga zu benachrichtigen ist, wenn es zu Beissvorfällen kommt und das Tier ggf. wenn man es selber nicht mehr halten kann, zurückzugeben ist. Dieser Beissvorfall mit anderen Hunden ist nun eingetreten und die Hündin wurde mit Maulkorb-Leinenzwang belegt. Da ich mich mit dieser Problematik völlig überfordert fühle, teilte ich vor ca. 2 Monaten der Orga mit, dass ich den Hund zurückgeben möchte. Diese weigern sich jedoch, mit der Begründung einen Hund mit dieser Problematik nicht in eine Pflegestelle vermitteln zu können. Muss der HUnd zurückgenommen werden? Ich habe den Hund nur deswegen überhaupt genommen, da mir der Vertrag Sicherheit versprach.
Gammaflyer
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Re: Schutzvertrag

Beitrag von Gammaflyer »

Es käme hier auf den Wortlaut an, ob sich aus dem "nicht mehr halten können" eine Rücknahmepflicht für die Organisation ergibt.
Duchessa
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Re: Schutzvertrag

Beitrag von Duchessa »

Der Wortlaut ist:
bei auftretenden Problemen ,z.B. Beissen, Entlaufen, Verhaltensauffälligkeiten, hat der Empfänger (des Tieres, Anm. des Autors),sich unverzüglich mit der Tiertafel in Verbindung zu setzen, ggf. das Tier zurückzugeben.

Der letzte Satz im Vertrag heißt allerdings, dass in dem Falle, dass eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar ist, sich beide Parteien auf eine neue durchführbare Bestimmung einigen werden. Wahrscheinlich hebelt dieser Satz den ersten aus?

Da ich als Eigentümer des Hundes eingesetzt bin, reicht es sicherlich aus, der Tiertafel die Möglichkeit einer Rücknahme anzubieten? Welche Frist gilt da allgemein als annehmbar?

Vielen Dank!
Gammaflyer
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Re: Schutzvertrag

Beitrag von Gammaflyer »

Daraus ist keine Pflicht zur Rücknahme ersichtlich.
Duchessa
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Re: Schutzvertrag

Beitrag von Duchessa »

Das hatte ich befürchtet. Ich danke für die Antwort.
Elysabet
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Re: Schutzvertrag

Beitrag von Elysabet »

Bietet Ihnen die Organisation keine Unterstützung an, im Sinne von Beratung? Was passiert jetzt mit dem Hund? Aufgrund des Schutzvertrags können Sie ihn ja wahrscheinlich auch nicht an eine andere private Person abgeben, die sich eventuell mit der Problematik auseinandersetzen kann, oder wie ist das?
hws
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Re: Schutzvertrag

Beitrag von hws »

Elysabet hat geschrieben:...Was passiert jetzt mit dem Hund?
Nach Fernost schicken. Dort ist
- Hundeschlachten erlaubt
- und außerdem eine Delikatesse. :twisted: :devil:

hws
DerKoch
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Re: Schutzvertrag

Beitrag von DerKoch »

Duchessa hat geschrieben: Da ich als Eigentümer des Hundes eingesetzt bin,
Ich sehe nicht dass Du Eigentümer des Hundes bist, wenn dem so wäre gäbe es diesen Thread gar nicht.

Als Eigentümer eines Tieres unterschreibt man für selbiges doch keinen Schutzvertrag mehr und man kann es auch nicht zurückgeben wenn man keine Lust mehr hat.

Des Weiteren ist man als Eigentümer auch nicht verpflichtet den Verkäufer zu unterrichten was, wann, warum mit dem Tier gemacht wurde oder was das Tier gemacht hat.

Ich teile dem Verkäufer meines Autos doch auch nicht mit ob ich gestern vorwärts oder rückwärts den Berg rauf gefahren bin.


Und... Man kann´s nicht oft genug sagen "lasst die Finger von solchen Schutzverträgen".
Elysabet
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Re: Schutzvertrag

Beitrag von Elysabet »

ich finde, solche Schutzverträge haben im Interesse des Tieres schon einen Sinn. Sie sollen die vermittelten Tiere davor schützen, in falsche Hände zu gelangen, die sie evtl. an Tierversuchsstationen o.ä. verkaufen. Im Grunde sollen die Tiere auch davor geschützt werden, dass sie einfach weitergereicht werden, wenn sie sich nicht konform verhalten.
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