Jugendarrest aufschiebung

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Pepo11
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Schädliche Neigungen

Beitrag von Pepo11 »

Hallo,

Wenn in der Anklageschrift vom Staatsanwalt geschrieben wir das Schädliche Neigungen vorhanden sind, ist dann immer mit einer Jugendstrafe min 6 Monate zu rechnen?

Wäre dann das Erwachsenen Strafrecht besser?

Grüße
Pepo11
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Schädliche Neigungen

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Pepo11 hat geschrieben:... ist dann immer mit einer Jugendstrafe min 6 Monate zu rechnen?
...
Ja, siehe § 18 JGG.
Pepo11 hat geschrieben:...
Wäre dann das Erwachsenen Strafrecht besser?
...
Es kommt auf die Straftat an. Siehe daher § 12 StGB.
Pepo11
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Re: Schädliche Neigungen

Beitrag von Pepo11 »

Erstmalig mit Bewährung oder auch ohne Bewährung?

Grüße
Pepo11
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Schädliche Neigungen

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Pepo11 hat geschrieben:Erstmalig mit Bewährung oder auch ohne Bewährung?
Siehe § 21 JGG, aber auch § 105 JGG.
Pepo11
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Bewährung

Beitrag von Pepo11 »

Hallo,

Was passiert nachdem das Gericht bewährung ausgesprochen hat?
Ist dann einfach nichts mehr oder muss ich dann noch was machen? Wie oft muss man zum Bewährungshelfer?

Grüße
Pepo
De Loddar
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Re: Bewährung

Beitrag von De Loddar »

Pepo11 hat geschrieben:Was passiert nachdem das Gericht bewährung ausgesprochen hat?Ist dann einfach nichts mehr oder muss ich dann noch was machen? Wie oft muss man zum Bewährungshelfer?
i. d. R. wird das Gericht bei der mündl. Urteilsbegründung gleich mit bekanntgeben, z. B: jeder Wohnortwechsel ist mitzuteilen, etc.

Sie werden aber auch ein schriftliches Urteil bekommen, da steht es dann auch drin, bzw. es liegt diesem ein Bewährungsbeschluss bei wo alles drin steht.
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Bewährung

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Pepo11 hat geschrieben:...
Was passiert nachdem das Gericht bewährung ausgesprochen hat?
...
Bei schädlicher Neigung kann es eher unwahrscheinlich sein, dass eine Bewährung gewährt wird.

Zur Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung siehe im übrigen die §§ 21 - 26a JGG.
JuraPunk
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Re: Bewährung

Beitrag von JuraPunk »

Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben: Bei schädlicher Neigung kann es eher unwahrscheinlich sein, dass eine Bewährung gewährt wird.
Schädliche Neigungen sind erforderlich, um überhaupt eine Jugendstrafe verhängen zu können, § 17 Abs. 2 JGG. Sie schließen also eine Bewährung nicht aus und machen es insbesondere bei der erstmaligen Verhängung einer Jugendstrafe nicht unwahrscheinlich, dass die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

JuraPunk
Pepo11
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Richter Urteil Umwandeln

Beitrag von Pepo11 »

Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,

Nehmen wir folgendes an:

Person A wurde heute zu Dauerarrest von 3 Wochen verurteilt.
Person A ist aber bald wieder in Ausbildung, die ersten Monate gibt es ja keinen Urlaub.
Ist es möglich das der Richter das Urteil zu Sozialstunden abwandeln kann, oder geht das nur über ein Berufungs verfahren?

Mit Freundlichen Grüßen
Vitalier
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Re: Richter Urteil Umwandeln

Beitrag von Vitalier »

Pepo11 hat geschrieben: Ist es möglich das der Richter das Urteil zu Sozialstunden abwandeln kann, oder geht das nur über ein Berufungs verfahren?
Anders als bei Weisungen oder Auflagen geht das nur über eine Berufung. Im Übrigen wird das erkennende Gericht den Umstand der Ausbildung bereits berücksichtigt haben, wenn ihm diese bekannt war.

Im Übrigen kann die Berufung hier aber nicht darauf beschränkt werden, dass eben andere Zuchtmittel zu verhängen gewesen sein.
Pepo11
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Re: Richter Urteil Umwandeln

Beitrag von Pepo11 »

Vitalier hat geschrieben:
Pepo11 hat geschrieben: Im Übrigen wird das erkennende Gericht den Umstand der Ausbildung bereits berücksichtigt haben, wenn ihm diese bekannt war.
.
Nein leider nicht, ich dachte es geht darum das der Jugendliche ein anderen Lebensweg einschlägt, aber scheinbar ist es besser wenn er nach dem Zuchtmittel Arbeitslos ist.
SusanneBerlin
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Re: Richter Urteil Umwandeln

Beitrag von SusanneBerlin »

Pepo11 hat geschrieben:
Person A wurde heute zu Dauerarrest von 3 Wochen verurteilt.
Person A ist aber bald wieder in Ausbildung, die ersten Monate gibt es ja keinen Urlaub.
Was heißt denn bei dir "bald wieder"?
Der übliche Ausbildungsbeginn ist am 1. September. Zeit genug, die 3 Wochen Jugendarrest vorher abzusitzen.


Grüße, Susanne
Grüße, Susanne
Pepo11
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Re: Richter Urteil Umwandeln

Beitrag von Pepo11 »

Hallo,

Der jenige ist grade beim probearbeiten, mit zusage auf Lehrstelle, der Lehrvertrag wird bald ausgestellt, somit ist er dann bald in ausbildung auch noch in der Probezeit urlaub ist dann vorerst natürlich nicht.
Man muss anmerken der jenige ist schon im 3. Lehrjahr und macht dort seine Ausbildung fertig.

Grüße
webelch
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Re: Richter Urteil Umwandeln

Beitrag von webelch »

darf ich fragen warum "derjenige" dies nicht im prozess vorgebracht hat?
Pepo11
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Re: Richter Urteil Umwandeln

Beitrag von Pepo11 »

webelch hat geschrieben:darf ich fragen warum "derjenige" dies nicht im prozess vorgebracht hat?
Wurde es, also heißt es wohl oder übel Berufung?
Kann das Urteil dann auch schlechter ausfallen?
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