Frage zu Eintragung bei Polizei

Recht der Gefahrenabwehr

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MTK-M
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Frage zu Eintragung bei Polizei

Beitrag von MTK-M »

Guten Tag,

ich stelle meine Frage einfach 'mal direkt:
Über eine Gruppe in Social-Network-Portal [Name geändert] wurde ich darauf aufmerksam, dass eine Privatperson ein Handy verkauft. Folgend traf ich mit mit dieser und kaufte das Handy ab. Anschließend ging ich zu einer Polizeidienststelle, um feststellen zu lassen, ob das Handy als geklaut gemeldet ist. Siehe da; es war als geklaut gemeldet! Nun wurde mir vorerst vorgeworfen, ich würde Hehlerei betreiben. Ich konnte den Beamten jedoch erklären, wodurch das Missverständnis entstand. Ein paar Tage später traf ich mich mit dem Verkäufer, er versicherte mir, dass das Handy NICHT gestohlen gewesen sei und hat mir mein Geld wieder zurückgegeben. Soweit müsste ich komplett aus dieser Sache raus sein, da ich eigentlich nichts mit dem Diebstahl des Handys oder des möglichen Täters (eventuell der Verkäufer?) zu tun habe. Die Polizei nahm dann die Ermittlungen gegen den Verkäufer auf.
Gestern Abend geriet ich in eine Verkehrs-Polizeikontrolle, bei welcher ich feststellte, dass bei mir ein Eintrag wegen Hehlerei, bezogen auf Handys vorliegen muss. Von uns insgesamt 5 Personen musste ich nach dem Prüfen unserer Daten als einziger mein Handy zur Überprüfung aushändigen, bei der natürlich festgestellt wurde, dass mein Handy nicht geklaut ist.

--> Wie werde ich diesen Eintrag los? Er ist absolut unberechtigt und stört mich extrem, da ich nun immer als potenzieller Dieb oder ähnliches behandelt werde!

Danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Tom Ate
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Re: Frage zu Eintragung bei Polizei

Beitrag von Tom Ate »

Wieviel Zeit liegt zwischen dem Ermittlungsverfahren und der Kontrolle?

Ich wundere mich.
Normal dürfte, da du wohl nicht angeklagt /verurteilst wurde, ein solcher Hinweis gar nicht bei der Abfrage ergangen sein.
webelch
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Re: Frage zu Eintragung bei Polizei

Beitrag von webelch »

vielleicht gibt es da noch details, die in der schilderung des sachverhaltes vergessen wurden?
CDS
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Re: Frage zu Eintragung bei Polizei

Beitrag von CDS »

... die ganze Story "stinkt".

Du bist also mit dem gestohlenen Handy zur Polizei, die hat es als gestohlen identifiziert - und natürlich direkt beschlagnahmt, dann gehst zu zurück zum VK der sagt "nene, alles legal, aber hier ist trotzdem die Kohle" (ohne das er das Handy zurück bekommt)?

Ist klar.
Und die Erde ist 'ne Scheibe.
Deputy
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Re: Frage zu Eintragung bei Polizei

Beitrag von Deputy »

Tom Ate hat geschrieben:Ich wundere mich.
Normal dürfte, da du wohl nicht angeklagt /verurteilst wurde, ein solcher Hinweis gar nicht bei der Abfrage ergangen sein.
Du verwechselst INPOL mit dem BZR.
Tom Ate
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Re: Frage zu Eintragung bei Polizei

Beitrag von Tom Ate »

Warum sollte der Streifenpolizist einen BZR-Auszug abfragen? Inpol ist doch, was er braucht.
Und sind im BZR auch Ermittlungen (ohne Anklage / Verurteilungen) erfasst?
Deputy
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Re: Frage zu Eintragung bei Polizei

Beitrag von Deputy »

OK, schlecht formuliert. Der Polizist fragt INPOL ab - und da stehen die Angaben zu der Anzeige wegen Hehlerei. In INPOL sind Ermittlungsverfahren, auch ohne Anklage / Verurteilung gespeichert, also deutlich mehr wie im BZR.
Klimaanlage

Re: Frage zu Eintragung bei Polizei

Beitrag von Klimaanlage »

Deputy hat geschrieben:OK, schlecht formuliert.
Nö, eigentlich sehr deutlich.

Wie du richtig aufgeführt hast kommt für diesen Sachverhalt hier überhaupt nur INPOL in Frage. (rein inhaltlich)
Zumal eine BZR- Anfrage nicht mal eben so per Funk möglich ist.
MTK-M
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Re: Frage zu Eintragung bei Polizei

Beitrag von MTK-M »

CDS hat geschrieben:... die ganze Story "stinkt".

Du bist also mit dem gestohlenen Handy zur Polizei, die hat es als gestohlen identifiziert - und natürlich direkt beschlagnahmt, dann gehst zu zurück zum VK der sagt "nene, alles legal, aber hier ist trotzdem die Kohle" (ohne das er das Handy zurück bekommt)?

Ist klar.
Und die Erde ist 'ne Scheibe.

Du hast die ersten Sätze wohl überlesen!? Mein Kollege kaufte ERST das Handy ab, ging Dann zur Sicherheit zur Polizei, um es checken zu lassen.

Das Handy wurde beschlagnahmt und der Verkäufer händigte trotzdem das Geld wieder aus un bleibte bei der Aussage, es sei nicht gestohlen gewesen. (Deshalb war mein Kollege ja eigentlich das Opfer!)

Es wurde NICHTS vergessen oder weggelassen, das ganze hat sich genau so abgespielt.
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