Zusatzprovision für Makler im Grundstückskaufpreis zulässig?
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Zusatzprovision für Makler im Grundstückskaufpreis zulässig?
Hallo,
geschildert wird folgender Fall.
Ein Makler erhebt in einem notariell beglaubigten Grundstückskaufvertrag über eine Maklerklausel die höchstmögliche Courtage von 7,14 % auf den Grundstückskaufpreis von 140.000,- Euro (9996,- Euro). Das Grundstück ist noch unerschlossen und wird im aktuellen Zustand mit 125.000,- Euro berechnet. Die restlichen 15.000,- werden nach Fertigstellung der Erschließung beglichen.
Der Käufer muss neben dem Notarvertrag noch ein vom Makler zusätzlich aufgesetztes Schriftstück (nicht notariell beglaubigt) unterschreiben, welches als ``Objektnachweis`` deklariert ist. In diesem steht unter anderem, dass der Makler auch Provisionen von Dritten oder dem Eigentümer beziehen kann.
Jetzt bekommt der Käufer das Schreiben der Kaufpreisfälligkeit und muss feststellen, dass der Begünstigte nicht nur der Verkäufer ist, sondern auch wieder der Makler. Dieser möchte von den fälligen 125.000,- Euro, welche vor Fertigstellung der Erschließung bezahlt werden müssen, 30.000,- Euro überwiesen bekommen. Dies war im Grundstückskaufvertrag so nicht festgehalten worden.
Ist dies rechtens und wenn ja, muss der Käufer dann auf den gesamten Kaufpreis die Grunderwerbssteuer bezahlen oder nur auf den Betrag von 110.000,- Euro, welcher dem Verkäufer zusteht? Die 30.000,- Euro können nur als versteckte Zusatz- oder Innenprovision in Absprache mit dem Veräußerer angesehen werden. Oder ist dies anders zu betrachten?
Danke im voraus!
geschildert wird folgender Fall.
Ein Makler erhebt in einem notariell beglaubigten Grundstückskaufvertrag über eine Maklerklausel die höchstmögliche Courtage von 7,14 % auf den Grundstückskaufpreis von 140.000,- Euro (9996,- Euro). Das Grundstück ist noch unerschlossen und wird im aktuellen Zustand mit 125.000,- Euro berechnet. Die restlichen 15.000,- werden nach Fertigstellung der Erschließung beglichen.
Der Käufer muss neben dem Notarvertrag noch ein vom Makler zusätzlich aufgesetztes Schriftstück (nicht notariell beglaubigt) unterschreiben, welches als ``Objektnachweis`` deklariert ist. In diesem steht unter anderem, dass der Makler auch Provisionen von Dritten oder dem Eigentümer beziehen kann.
Jetzt bekommt der Käufer das Schreiben der Kaufpreisfälligkeit und muss feststellen, dass der Begünstigte nicht nur der Verkäufer ist, sondern auch wieder der Makler. Dieser möchte von den fälligen 125.000,- Euro, welche vor Fertigstellung der Erschließung bezahlt werden müssen, 30.000,- Euro überwiesen bekommen. Dies war im Grundstückskaufvertrag so nicht festgehalten worden.
Ist dies rechtens und wenn ja, muss der Käufer dann auf den gesamten Kaufpreis die Grunderwerbssteuer bezahlen oder nur auf den Betrag von 110.000,- Euro, welcher dem Verkäufer zusteht? Die 30.000,- Euro können nur als versteckte Zusatz- oder Innenprovision in Absprache mit dem Veräußerer angesehen werden. Oder ist dies anders zu betrachten?
Danke im voraus!
Re: Zusatzprovision für Makler im Grundstückskaufpreis zuläs
Wenn der Makler von dem an den Verkäufer zu zahlenden Kaufpreis EUR 30.000 erhält, so dürfte der Verkäufer dem Makler einen Kaufpreiteilbetrag in Höhe von EUR 30.000 abgetreten haben. Demzufolge mindert die Abtretung nicht den Bemessung-Betrag bzgl. der Grunderwerbssteuer. Diese ist weitethin vom vollen Kaufpreis zu zahlen.
Gruß
khmlev
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Re: Zusatzprovision für Makler im Grundstückskaufpreis zuläs
Aber wie sieht es mit der Zulässigkeit aus. Schließlich hat der Makler schon die volle Provision abkassiert und die 30.000,- Euro sind eine nochmalige Vergütung von über 21% des Kaufpreises. Im Kaufvertrag tritt er nicht als Teilhaber des Grundstückes auf. Somit hat er doch einfach seine maximale Provisionvorschrift umgangen und durch eine erhebliche Erhöhung des Kaufpreises mitverdient. Ist das nicht sittenwidrig?
Re: Zusatzprovision für Makler im Grundstückskaufpreis zuläs
Gibt es denn einen gesetzlich festgelegte Maklerprovision? Ist mir nicht bekannt. Es gibt von Region zu Region unterschiedliche Sätze, die sich am Markt durchgesetzt haben. Grundsätzlich ist die Höhe der Maklerprovision aber Verhandlungssache.
Der Kaufpreis wurde dadurch nicht erhöht. Der Verkäufer zahlt diese Provision nurxaus dem Kaufpreiserlös, statt den Betrag vom Sparbuch zu nehmen.
Der Kaufpreis wurde dadurch nicht erhöht. Der Verkäufer zahlt diese Provision nurxaus dem Kaufpreiserlös, statt den Betrag vom Sparbuch zu nehmen.
Gruß
khmlev
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Re: Zusatzprovision für Makler im Grundstückskaufpreis zuläs
Hier ein Beitrag aus einem anderen Forum dazu.
Höhe der Provision
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 5. Februar 2008 entschieden, dass 12 Prozent Erfolgsprovision für den Kauf eines Hauses und dazu ein erfolgsunabhängiges Honorar für den mit dem Geschäft verbundenen Unternehmenskauf zu hoch ist. Der Maklervertrag ist nach Ansicht der Richter sittenwidrig. Die Richter monierten, dass eine Provision von zwölf Prozent die marktübliche Provisionshöhe gleich um ein Mehrfaches übersteige. Der Richter unterstellte dem Makler außerdem ein verwerfliches Geschäftsgebahren, den dessen Kunde in Grundstücksgeschäften offensichtlich gänzlich unerfahren gewesen sei. Wenn ein Makler mehr als die marktüblichen drei bis fünf Prozent Provision verlange, muss er besondere Gründe hierfür darlegen können. Wenn es- wie im entschiedenen Fall- um ein einfaches Hausgrundstück geht, ist eine Provision von 12 % zu hoch. Dass der Makler außerdem ein erfolgsabhängiges Honorar für den angeblichen Unternehmenskauf verlangte, machte die Sache für den Richter noch schlimmer.
Der Fall ist sicherlich ein wenig anders gelagert, aber wenn man beweisen könnte, dass die 30.000,- Euro wirklich nur als zusätzlicher Verdienst des Maklers dienten wäre es doch sicherlich vergleichbar.
Höhe der Provision
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 5. Februar 2008 entschieden, dass 12 Prozent Erfolgsprovision für den Kauf eines Hauses und dazu ein erfolgsunabhängiges Honorar für den mit dem Geschäft verbundenen Unternehmenskauf zu hoch ist. Der Maklervertrag ist nach Ansicht der Richter sittenwidrig. Die Richter monierten, dass eine Provision von zwölf Prozent die marktübliche Provisionshöhe gleich um ein Mehrfaches übersteige. Der Richter unterstellte dem Makler außerdem ein verwerfliches Geschäftsgebahren, den dessen Kunde in Grundstücksgeschäften offensichtlich gänzlich unerfahren gewesen sei. Wenn ein Makler mehr als die marktüblichen drei bis fünf Prozent Provision verlange, muss er besondere Gründe hierfür darlegen können. Wenn es- wie im entschiedenen Fall- um ein einfaches Hausgrundstück geht, ist eine Provision von 12 % zu hoch. Dass der Makler außerdem ein erfolgsabhängiges Honorar für den angeblichen Unternehmenskauf verlangte, machte die Sache für den Richter noch schlimmer.
Der Fall ist sicherlich ein wenig anders gelagert, aber wenn man beweisen könnte, dass die 30.000,- Euro wirklich nur als zusätzlicher Verdienst des Maklers dienten wäre es doch sicherlich vergleichbar.
Re: Zusatzprovision für Makler im Grundstückskaufpreis zuläs
in dem urteil geht es doch aber um die höhe der courtage. und die scheint doch im sachverhalt mit 7,14% noch im rahmen, wenn auch an der oberen grenze. über die höhe des zusätzlichen honorars, das vom verkäufer gezahlt wird, sagt das urteil, bis auf die wertung des richters, nichts weiter aus.
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Re: Zusatzprovision für Makler im Grundstückskaufpreis zuläs
Was auch noch entscheidend hinzukommt. Der Käufer muss die 7,14% Provision angrechnet auf den Anteil der 30.000,- Euro mitbezahlen. Somit bezahlt er doppelt und der Makler drückt seine eigentliche Provision auch noch einmal durch seinen Eigenanteil von 30.000,- Euro in die Höhe. Das ist doch haaresträubend.
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Re: Zusatzprovision für Makler im Grundstückskaufpreis zuläs
Ob der Makler nun durch seine Provision verdient oder durch einen versteckten Eigenanteil im Kaufpreis müsste doch eigentlich egal sein. In Summe hat er in diesem Beispiel über 28% vom Kaufpreis verdient und das muss doch entscheidend sein. Ansonsten könnte doch gleich jeder Makler mit dem Verkäufer mauscheln und die ausgewiesene Provision weglassen und dann seinen Anteil im Kaufpreis mit verrechnen lassen. Die Käufer wären dann immer die Betrogenen, da im Vorfeld nichts ersichtlich wäre und die Grunderwerbssteuer auf den Anteil des Maklergewinns mit angerechnet wird. Außerdem könnte man dem Makler in unserem Beispiel doch auch eine absichtliche Erhöhung des Kaufpreises zur Provisionserhöhung vorwerfen.
Re: Zusatzprovision für Makler im Grundstückskaufpreis zuläs
wenn der verkäufer die maklerprovision oder das honorar übernimmt, dann ist diese auch im kaufpreis mit verrechnet und der käufer bezahlt sie damit indirekt. oder meinen sie der verkäufer hat geld zu verschenken?
Re: Zusatzprovision für Makler im Grundstückskaufpreis zuläs
Der Käufer zahlt die Provision auf den vereinbarten Kaufpreis. Darin ist nicht die Verkäuferprovision enthalten. Das der Verkäufer seinen Kaufpreisanspruch in Höhe einer Forderung, die der Makler gegenüber dem Verkäufer hat, an den Makler abgetreten hat ist eine andere Geschichte und nur dem Zufall geschuldet, weil genug Geld übrig bleibt, um auch noch die Forderung des Makler bezahlen zu können.
Ob es sich hierbei tatsächlich um die ausschließliche Verkäuferprovision aus diesem Verkauf handelt, dürfte vermutlich eine Vermutung des Käufers sein. Den Vertrag Verkäufer/Makler dürfte der Käufer wohl eher nicht kennen.
Ob es sich hierbei tatsächlich um die ausschließliche Verkäuferprovision aus diesem Verkauf handelt, dürfte vermutlich eine Vermutung des Käufers sein. Den Vertrag Verkäufer/Makler dürfte der Käufer wohl eher nicht kennen.
Gruß
khmlev
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