Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Moderator: FDR-Team

Sonderbar^2
Topicstarter

Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von Sonderbar^2 »

Ich habe zum Ende des letzten Jahres eine neue Wohnung bezogen. Bereits zu Beginn ist mir das penetrante Glotzen eines Ehepaars in einer Nachbarwohnung aufgefallen. Die Wohnung liegt auf der gegenüberliegenden Straßenseite im vierten Stock. Sie bietet durch die höhere Lage guten Einblick in meine Wohnung, die im zweiten Stock liegt.
Das Paar macht es sich nun gemütlich. Die tägliche Glotzzeit ist deutlich über 60 Minuten, inkl. gleichzeitigem Telefonieren und unterhalten. Teilweise gemeinsam, teilweise im Schichtdienst wird beobachtet. Heute habe ich bei ihrem Fensterputzen mal gefragt, ob die Fenster zum besseren glotzen gereinigt werden. Die Antwort war: "So einen Mieter wie Sie haben wir noch nie gesehen."
Das Verhalten führt bei meiner Freundin und mir nun dazu, dass wir bestimmte Gardinen im Schlafzimmer nie mehr aufziehen, die im Wohnzimmer teilweise auch tagsüber geschlossen lassen, da wir uns kontinuierlich beobachtet fühlen. Einige unserer Nachbarn empfinden das inzwischen ähnlich.
Wie ist die Rechtslage? Gibt es eine Möglichkeit, dem Nachbarn dieses Verhalten zu untersagen?
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 13341
Registriert: 12.11.04, 19:58
Wohnort: München
Kontaktdaten:

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von Karsten »

Sie wollen also den Nachbarn verbieten, aus dem Fenster zu gucken. Habe ich das richtig verstanden?
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 13877
Registriert: 14.12.06, 18:18

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von nordlicht02 »

Sonderbar^2 hat geschrieben: Wie ist die Rechtslage? Gibt es eine Möglichkeit, dem Nachbarn dieses Verhalten zu untersagen?
Man wird kaum jemandem verbieten können, aus seinem Fenster zu gucken. :shock:
EDIT: Mal wieder zu langsam. :roll:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Sonderbar^2
Topicstarter

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von Sonderbar^2 »

Karsten hat geschrieben:Sie wollen also den Nachbarn verbieten, aus dem Fenster zu gucken. Habe ich das richtig verstanden?
Hmmm. Ich habe schon befürchtet, dass ich Fragen dieser Art als Antwort bekommen ... Natürlich ist diese Frage rhetorischer Art. Ich kann und will niemandem verbieten, gelegentlich aus dem Fenster zu gucken. Dieses Recht würde ich immer auch für mich selbst reklamieren. Aber zwischen andere Menschen beobachten und aus dem Fenster gucken ist zumindest für mich ein großer Unterschied. Danke trotzdem fürs Lesen meines Beitrags.
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 13877
Registriert: 14.12.06, 18:18

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von nordlicht02 »

Sonderbar^2 hat geschrieben:Ich kann und will niemandem verbieten, gelegentlich aus dem Fenster zu gucken.
Sie werden auch niemandem verbieten können 24 Stunden am Tag aus dem Fenster zu gucken. Und vorschreiben, in welche Richtung er zu gucken hat, können Sie auch nicht.
Kurz: Sie haben gegen die Nachbarn keinerlei rechtliche Handhabe.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Elban
FDR-Mitglied
Beiträge: 32
Registriert: 24.04.14, 19:55

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von Elban »

Hallo,

vielleicht kann Ihnen dieser Link helfen: http://www.hausbau-ratgeber.de/wohnen-g ... n-3473.htm

Ich selber hatte ähnliche Probleme und habe das auf meine Weise geklärt. Das ist aber nicht immer zu empfehlen. Muss jeder selber wissen.
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 13877
Registriert: 14.12.06, 18:18

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von nordlicht02 »

Elban hat geschrieben:
vielleicht kann Ihnen dieser Link helfen
Das es sich um vollkommen unterschiedliche Sachverhalte handelt ist Ihnen aber schon aufgefallen?
Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man direkt beim Nachbarn durchs Fenster schaut oder ob man von seiner eigenen Wohnung aus guckt.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Froggel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4489
Registriert: 19.05.05, 16:17
Wohnort: Niedersachsen

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von Froggel »

Da rechtlich nichts zu machen ist, würde ich es mal versuchen, Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Starren Sie genauso rüber, winken den Nachbarn, essen Sie nebensächlich Kuchen, während Sie starren, machen Sie ihnen bewusst, dass sie auch aus dem Fenster gucken dürfen. Wenn Sie sich zudem noch mit anderen Nachbarn, die ebenso empfinden, verabreden, es genauso zu halten, dürfte sich das Problem früher oder später von alleine erledigt haben :twisted:
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5164
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von lottchen »

Ich stelle mir das Schauspiel gerade vor: Der TE und seine Nachbarn verabreden sich für Sonntag 18Uhr auf allen Balkonen und Fenstern zum 1h-Gruppen-Starren...Also einen Versuch wäre es wert (Aushang im Haus, damit möglichst Viele mitmachen). Wenn´s nicht hilft haben hoffentlich alle wenigstens mal 1 Stündchen Gruppen-Gaudi gehabt...
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24727
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von Tastenspitz »

Ziehen sie um. Am Besten in ein Penthouse oder Souterrain ohne Fenster.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
FOseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1336
Registriert: 31.12.12, 09:49
Wohnort: Schwelm, NRW

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von FOseloff »

Froggel hat geschrieben:Da rechtlich nichts zu machen ist,[...]
Hm...Ganz so sicher bin ich mir da nicht.

Sicherlich wird man es den gegenüber lebenden Leuten nicht verbieten können, aus dem Fenster zu schauen. Doch hier haben wir es offensichtlich nicht mit bloßem schauen zu tun und wenn ich mir § 238 StGB anschaue könnte da rechtlich was gehen.

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich[...]5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt...und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt[...]
 
Ich kann nicht alles wissen, doch ich kann alles lernen.
 
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24727
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von Tastenspitz »

5. soll aber vergleichbar zu 1. bis 4. sein. Das seh ich schonmal nicht.
Und ob Gardinen zulassen eine schwerwiegende Beeinträchtigung ist? Weiß nicht.....
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
-q-
FDR-Mitglied
Beiträge: 45
Registriert: 06.11.13, 13:21

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von -q- »

Nur mal so nebenbei.
So was ähnliches hatte ein Freund von mir auch mal. Wir haben das Problem damals ganz einfach gelöst: Spiegelfolie an die Fenster und schon hatte der Nachbar keine Lust mehr. (Hat sich wohl eher immer selbst gesehen 8) )
Sie können danach ganz entspannt in Ihrer Wohnung tun und lassen was sie wollen ohne die Gardienen ständig geschlossen halten zu müssen. Hilft also eher dabei, sich wieder wohler in seinen eigenen 4 Wänden zu fühlen. Wobei ich dazu sagen muss, dass es dadurch etwas dunkler bei Ihnen werden würde. Schluckt halt etwas Licht.
FOseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1336
Registriert: 31.12.12, 09:49
Wohnort: Schwelm, NRW

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von FOseloff »

Tastenspitz hat geschrieben:5. soll aber vergleichbar zu 1. bis 4. sein. Das seh ich schonmal nicht.
Ich schon, denn 1. bis 4. sind offensichtlich nicht abschliessend, sonst gäbe es 5. nicht.
Und ob Gardinen zulassen eine schwerwiegende Beeinträchtigung ist? Weiß nicht.....
Na ja. Auf den ersten Blick erscheint das nicht so. Da stimme ich zu. Doch irgendwann möchten diese Menschen ihre Fenster ja auch mal gänzlich öffnen. Zum lüften zum Beispiel. Dies könnte, wie den Kommentaren zu § 238 StGB zu entnehmen ist, zu einer psychischen Belastung führen ob des Wissens, dass die gegenüber wohnenden Menschen diese Situation nutzen, um beharrlich in die Wohnung bzw. betroffene Zimmer zu schauen.
 
Ich kann nicht alles wissen, doch ich kann alles lernen.
 
CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1544
Registriert: 16.01.05, 23:59

Re: Penetrante Beobachtung durch Nachbarn

Beitrag von CDS »

Nun,

wenn dem so wäre, dann sollte das auch für ein Abriegeln der kompletten Straße reichen, denn man könnte sich ja bei geöffneten Fenstern auch durch die Blicke von Passanten psychisch beeinträchtigt fühlen.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen