Tierkauf für private Schlachtung

Recht rund ums Tier

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Torstein
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Tierkauf für private Schlachtung

Beitrag von Torstein »

Mahlzeit!

Mal von folgendem Szenario ausgegangen:

A. hat sich ein Tier gekauft. Lass es eine Kuh, ein Schaf, Pferd, Schwein oder eine Ziege sein; irgendwas überm Feuer auf dem Spieß bratbares. Das gekaufte Tier wurde noch am gleichen Tag geschlachtet und Abends dann auf seinem Grund und Boden mit dem Freundeskreis zubereitet und verspeist. Merke: Alles privat, kein gewerblicher Hintergrund (mal abgesehen vom Einkauf des Tieres).

Darf er das so einfach? Oder muß er irgendwelche Gesetze, Vorschriften, Richtlinien beachten? Wie ist denn hier so die Rechtslage?

Danke im Voraus!
Tastenspitz hat geschrieben: Da will man einmal als Nichtbehinderter diskriminiert sein - und? Wieder nix!
Tollonius
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Re: Tierkauf für private Schlachtung

Beitrag von Tollonius »

Sieh mal im Tierschutzgesetz nach, Abschnitt: Schlachtung, es ist so spät ich schaffe es heute nicht mehr.

Grundsätzlich darf man das Tier nicht quälen und vor dem Blutablassen muss man es betäuben, ob man dafür einen Schlachterschein benötigt oder Kurse belegen muss, kann ich leider nicht sofort beantworten.
karli
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Re: Tierkauf für private Schlachtung

Beitrag von karli »

Zu beachten wären m.E. mindestens:

§ 4 Tierschutzgesetz
§ 2a Tier-LMHV

Meiner Ansicht nach wäre hier beispielsweise auch die LMHV zu beachten, denn die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln beschränkt sich nicht unbedingt nur auf den gewerblichen Bereich.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Torstein
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Re: Tierkauf für private Schlachtung

Beitrag von Torstein »

Danke für die Hinweise.

Nachgehakt: Warum sollte §2a TierLMHV hier zu beachten sein? A. hält das Tier nicht. Er kaufte nur und sobald das Tier seinen Bestimmungsort erreicht hatte, wurde es umgehend geschlachtet.
Tastenspitz hat geschrieben: Da will man einmal als Nichtbehinderter diskriminiert sein - und? Wieder nix!
karli
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Re: Tierkauf für private Schlachtung

Beitrag von karli »

Torstein hat geschrieben:
A. hält das Tier nicht.
Meiner Ansicht nach ist es nicht Maßgeblich wer das Tier vor der Schlachtung gehalten hat, sondern, daß es als Haustier oder Farmwild gehalten wurde.

Hier soll offenbar lediglich Haustieren und jagbarem Wild getrennte Beachtung zukommen.
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Roni
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Re: Tierkauf für private Schlachtung

Beitrag von Roni »

Warum sollte §2a TierLMHV hier zu beachten sein?
m.E. geht es hier um den Fleischbeschau, der ja bei dieser Schlachtung bestimmt nicht statt gufunden hat
Torstein
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Re: Tierkauf für private Schlachtung

Beitrag von Torstein »

Roni hat geschrieben:
Warum sollte §2a TierLMHV hier zu beachten sein?
m.E. geht es hier um den Fleischbeschau, der ja bei dieser Schlachtung bestimmt nicht statt gufunden hat
Das könnte sein... In dem Zusammenhang nachgefragt: Muß diese Fleischbeschau durch einen offiziellen (z.B: Bezirksveterinär) durchgeführt werden, oder reicht eine Approbation als Veterinär?
Tastenspitz hat geschrieben: Da will man einmal als Nichtbehinderter diskriminiert sein - und? Wieder nix!
BeateN
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Re: Tierkauf für private Schlachtung

Beitrag von BeateN »

Ist zwar schon älter, aber dennoch korrekturbedürfig.

Der Verkäufer darf das Tier gem. Tiertransportverordnung, nur abgeben, wenn der Käufer eine Betriebsnummer vorweisen kann. Diese muss sich in seinen Unterlagen befinden.
Der Käufer darf das Tier kaufen und auch auf seinem Grundstück schlachten, allerdings per Bolzenschuß und nicht schächten. Eine Fleischbeschau muss stattfinden und er darf das Fleisch nicht weiter verkaufen, sondern nur selbst verzehren.

Beat
Waschbärin
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Re: Tierkauf für private Schlachtung

Beitrag von Waschbärin »

BeateN hat geschrieben: Der Verkäufer darf das Tier gem. Tiertransportverordnung, nur abgeben, wenn der Käufer eine Betriebsnummer vorweisen kann. Diese muss sich in seinen Unterlagen befinden.

Der Käufer darf das Tier kaufen und auch auf seinem Grundstück schlachten, allerdings per Bolzenschuß und nicht schächten. Eine Fleischbeschau muss stattfinden und er darf das Fleisch nicht weiter verkaufen, sondern nur selbst verzehren.
Das kommt ganz auf das jeweilige Tier an, welches gekauft und geschlachtet wird. Für den Erwerb z.B. von Enten oder Kaninchen benötigts Du keine Betriebsnummer. Und wenn Du die zum Schlachen notwendige Sachkunde besitzt (als Nachweis reicht z.B. die Mitgliedschaft in einem Kleintierzuchtverein), dann darfst Du das geschlachtete Tier selbst beschauen. Kommt Dir dabei nichts auffällig vor, dann darfst Du das Tier essen und auch Gäste zum Essen einladen.
karli
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Re: Tierkauf für private Schlachtung

Beitrag von karli »

Der Transport des Tieres war auch nicht Gegenstand der Frage.
Es war auch nicht die Rede davon, daß der Käufer das Tier transportieren möchte.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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BeateN
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Re: Tierkauf für private Schlachtung

Beitrag von BeateN »

Und wenn Du die zum Schlachen notwendige Sachkunde besitzt (als Nachweis reicht z.B. die Mitgliedschaft in einem Kleintierzuchtverein), dann darfst Du das geschlachtete Tier selbst beschauen
Wenn das wahr ist, dann mach ich einen Schlachtkurs bei der Landwirtschaftskammer. Wo kann ich das nachlesen?
BeateN
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Re: Tierkauf für private Schlachtung

Beitrag von BeateN »

Waschbärin hat geschrieben:
BeateN hat geschrieben: Das kommt ganz auf das jeweilige Tier an, welches gekauft und geschlachtet wird. Für den Erwerb z.B. von Enten oder Kaninchen benötigts Du keine Betriebsnummer. Und wenn Du die zum Schlachen notwendige Sachkunde besitzt (als Nachweis reicht z.B. die Mitgliedschaft in einem Kleintierzuchtverein), dann darfst Du das geschlachtete Tier selbst beschauen. Kommt Dir dabei nichts auffällig vor, dann darfst Du das Tier essen und auch Gäste zum Essen einladen.
Ja, stimmt - ich hatte jetzt nur an Großvieh gedacht.
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