Nachbar versagt bei der Hundehaltung

Recht rund ums Tier

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inline
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Nachbar versagt bei der Hundehaltung

Beitrag von inline »

Ich wohne mit einer anderen Mietpartei (insgesamt 2 Mietparteien) und großem Hund (der anderen Mietpartei) in einem Haus.

Der Nachbar bzw. die Nachbarn haben sich den Hund als Welpen angeschafft. Nun nach ca. einem Jahr ist er bzw. sie fast so groß wie ein Schäferhund.

Anfänglich habe ich die Nachbarn schon mal mit dem Hund an der Leine gesehen - oder beim Spiel auf dem Rasen..
Das hat jedoch wohl stark nachgelassen. Sein Geschäft macht der Hund immer morgens auf dem Balkon.

Mich regt dann das Gesumme der, durch den Kot angelockten Insekten auf, von summenden Mistfliegen in der Nacht bis Hornisse am Morgen, habe ich in diesem Frühjahr alles schon in der Wohnung gehabt.

Ich habe auch die Nachbarn mal angeboten, mit dem Hund Gassie zu gehen. Das haben sie abgelehnt.

Stattdessen lassen die Nachbarn den Hund auch immer wieder frei im Treppenhaus laufen.
Mal kommt der Hund mir mit einem angenagten Knochen im Treppenhaus entgegen, ein anderes Mal steht er mit leuchten Augen schon vor mir, bevor ich überhaupt das Licht im Treppenhaus anknipsen konnte. Im Vorhof springt er einem auch mal mit voller Wucht an und dann steht er da, mit einem auf Augenhöhe.

Gestern ist folgendes passiert: Der Hund war wieder im Treppenhaus und ich wollte das Haus verlassen.
Als ich die Eingangstür nach draußen öffnete, büxte der Hund aus (kommt immer wieder vor).
Anschließend hielt er sich im Vorhof auf. Die Besitzer versuchten zunächst den Hund wieder ins Haus zu locken, was jedoch scheiterte.

Dann wollte ich mit dem Fahrrad fortfahren. Der Hund stürmte im Vorhof auf mich zu, anschließend rannt er auf der öffentlichen Straße (im Wohngebiet) , neben dem Rad her, bis er plötzlich laut knurrte , (ich hatte echt Angst um meine Waden) fuhr daraufhin so schnell es ging.
Zum Glück, ist nichts passiert.

Heute habe ich beim Ordnungsamt der Stadt angerufen um den Fall zu schildern.
Der Sachbearbeiter war aber nicht sonderlich motiviert, was zu unternehmen.
Er meinte, ich könne Anzeige erstatten aber ohne Zeugen würde das wohl ins Leere laufen.
(Ich müsste erst die Nachbarn der Straße fragen ob sie das zufällig gesehen haben)
Ich könne mich beim Veträneramt melden oder beim Tierschutz aber ich wäre ja schließlich auch keine 24 Std. am Tag daheim um beweisen zu können, dass der Hund nicht artgerecht gehalten wird. usw.

Was kann ich noch unternehmen?
Ich möchte nicht vom Hund gebissen werden (man weiß ja nie) , auch möchte ich nicht angesprungen werden.
Andererseits möchte ich aber auch, dass der Hund artgerecht gehalten wird.
Die Kommunikation mit den Nachbarn ist sehr nervig und ich habe schon das Fazit gezogen, dass es zwecklos ist.
Die Vermietern will ihre Ruhe, ist bei solchen Konflikten schnell genervt. (Wir hatten ja schon das Thema "Hundehaufen auf dem Gemeinschaftsrasen") Es ist auch sehr Langatmig darüber was durchzusetzen.
DerKoch
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Re: Nachbar versagt bei der Hundehaltung

Beitrag von DerKoch »

inline hat geschrieben: Die Vermietern will ihre Ruhe,
Diese Ruhe sollte man ihr aber nicht lassen. VermieterInnen werden meist aktiv wenn sie mit einer Mietminderung konfrontiert werden.
Waschbärin
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Re: Nachbar versagt bei der Hundehaltung

Beitrag von Waschbärin »

Welches Bundesland?
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Re: Nachbar versagt bei der Hundehaltung

Beitrag von inline »

DerKoch hat geschrieben:Diese Ruhe sollte man ihr aber nicht lassen. VermieterInnen werden meist aktiv wenn sie mit einer Mietminderung konfrontiert werden.
Das ist richtig. Nur mir scheint, selbst der Mieterbund hat sich noch nicht von der letzten Auseinandersetzung erholt.
Bzw. die sind vermutlich schon Vorprozessmüde.

Waschbärin hat geschrieben:Welches Bundesland?
NRW
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Re: Nachbar versagt bei der Hundehaltung

Beitrag von Waschbärin »

inline hat geschrieben: NRW
In NRW sind grosse Hunde (= ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Körpergewicht) außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. Wenn diese Hundehalter den Hund z.B. frei im Treppenhaus oder auf dem Hof laufen lassen und dieser sich durch die Haus- oder Hoftüre, die ein anderer Mieter nicht geschlossen hat, alleine nach draussen verabschiedet, dann verstossen sie gegen die Landeshundeverordnung. Spätestens dann muss die Orndungsbehöre eingreifen.

Steht im Mietvertrag dass die Mieter immer alle Türe und Tore fest zu verschliessen haben? Ich lasse eine Türe auch mal offen, z.B. wenn ich meine Einkäufe rein trage und dabei mehrmals hin und her gehen muss...

Im übrigen kann man, wenn man sich durch einen Hund beroht fühlt, auch die Polizei hinzu ziehen.
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