Nebenkostenabrechnung
Moderator: FDR-Team
Nebenkostenabrechnung
Liebe Forenteilnehmer, ich hoffe man kann mir Auskunft geben.
Folgender Fall:
Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung von 2012 und 2013 der Mieterin nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung nicht übergeben. Mieterin zahlt pünktlich ihre Miete samt Nebenkosten. Bei der Abrechnung müßte sie jetzt ein Guthaben ausbezahlt bekommen.
Was kann die Mieterin machen, damit sie an ihre Nebenkostenabrechnung kommt. Vermieter reagiert auf keinerlei Kontaktaufnahme.
Danke schon mal für etwaige Auskünfte.
Gruß Mimie
Folgender Fall:
Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung von 2012 und 2013 der Mieterin nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung nicht übergeben. Mieterin zahlt pünktlich ihre Miete samt Nebenkosten. Bei der Abrechnung müßte sie jetzt ein Guthaben ausbezahlt bekommen.
Was kann die Mieterin machen, damit sie an ihre Nebenkostenabrechnung kommt. Vermieter reagiert auf keinerlei Kontaktaufnahme.
Danke schon mal für etwaige Auskünfte.
Gruß Mimie
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Re: Nebenkostenabrechnung
Hallo,
wie kommt man ohne Abrechnung darauf, daß ein Guthaben entstanden sein könnte?
Wenn der VM SO nicht reagiert müsste man eben "die Zügel anziehen"
Reagiert er nur auf Telefon und Email nicht, oder wurden schon Briefe geschrieben?
MfG
wie kommt man ohne Abrechnung darauf, daß ein Guthaben entstanden sein könnte?
Wenn der VM SO nicht reagiert müsste man eben "die Zügel anziehen"
Reagiert er nur auf Telefon und Email nicht, oder wurden schon Briefe geschrieben?
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Re: Nebenkostenabrechnung
Es wurden Briefe geschrieben und um die Abrechnung gebeten, man wollte auch persönlich an ihn herantreten (Vermieter wohnt im gleichen Wohnblock), er reagiert auf gar nichts.
Re: Nebenkostenabrechnung
Ungeachtet dessen, ob man nun ein Guthaben oder eine Nachzahlung erwartet: erstellt der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung, so kann ein Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den Betriebskostenvorauszahlungen ausüben, bis die Abrechnung mitgeteilt wird. Das gilt aber nur bei Betriebskostenvorauszahlungen, nicht bei Betriebskostenpauschalen. Hier ist der Vermieter nicht zur Abrechnung verpflichtet.
Ich kann nicht alles wissen, doch ich kann alles lernen.
Re: Nebenkostenabrechnung
Hinsichtlich der Abrechnung für 2013 hat der Mieter allerdings noch keinen Anspruch, da hat der Vermieter noch bis Jahresende 2014 Zeit.
Re: Nebenkostenabrechnung
Da wir den Abrechnungszeitraum nicht kennen, könnte die Betriebskostenabrechnung 2013 schon nicht fristgerecht fristgerecht mitgeteilt werden.Ulrich hat geschrieben:Hinsichtlich der Abrechnung für 2013 hat der Mieter allerdings noch keinen Anspruch, da hat der Vermieter noch bis Jahresende 2014 Zeit.
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Re: Nebenkostenabrechnung
Die Abrechnung 2013 ist den Vermietern im März zugestellt worden, die Mieter ihres Wohnblockes haben alle schon die Abrechnung für 2013. Sie hat nicht mal die Abrechnung von 2012. Wie soll sie sich verhalten, wie kann sie diese Abrechnung fordern.
Danke
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Re: Nebenkostenabrechnung
Die Antwort darauf gab es schon. Doch wer nicht lesen kann, dem ist nicht zu helfen.Mimie hat geschrieben:Wie soll sie sich verhalten, wie kann sie diese Abrechnung fordern.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie sich ein Mieter in solchen Fällen verhalten sollte, wird es hier nicht geben.
Ich kann nicht alles wissen, doch ich kann alles lernen.
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Re: Nebenkostenabrechnung
Trotzdem endet die Frist bezüglich der Abrechnung 2013 für den Vermieter, sofern der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht, am 32,12.2014. Egal, ob andere Vermieter die Abrechnung schneller an ihre Mieter weitergeben oder nicht.Mimie hat geschrieben:Die Abrechnung 2013 ist den Vermietern im März zugestellt worden,
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Nebenkostenabrechnung
Das gilt aber erst nach der nächsten Kalenderreform.nordlicht02 hat geschrieben:Trotzdem endet die Frist bezüglich der Abrechnung 2013 für den Vermieter, sofern der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht, am 32,12.2014Mimie hat geschrieben:Die Abrechnung 2013 ist den Vermietern im März zugestellt worden,
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Re: Nebenkostenabrechnung
Karsten hat geschrieben:Das gilt aber erst nach der nächsten Kalenderreform.
Tja, da habe ich bei der 1 wohl eine Taste zu weit nach rechts gegriffen.
Aber: das habe ich ja ausgeglichen - beim Punkt bin ich dafür eine Taste zu weit nach links gerutscht.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Nebenkostenabrechnung
Die fehlende 2012er Abrechnung kann aber sehr wohl nachdrücklich eingefordert werden. Man könnte den Vermieter nachweislich auf seine Abrechnungspflicht und die dafür bestehende Frist hinweise (z.B. per Einschreiben), auf die bereits deutlich bestehende Fristüberschreitung der Abrechnung 2012 zu sprechen kommen und ankündigen, die Nebenkostenvorauszahlung bis zur Zustellung einer (zumindest formal) korrekten Abrechnung einzustellen. In dem Fall legt man sich dann die Vorauszahlungen zur Seite, damit man diese später nach erfolgter Ab- und Verrechnung (Guthaben/Nachzahlung) an den Vermieter weiterleiten kann.
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