Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Moderator: FDR-Team

dattelmann
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 3
Registriert: 05.06.14, 05:02

Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von dattelmann »

Hallo liebe Forumscommunity.

Seit fast einem Jahr studiere ich nun schon in der Stadt (B) und habe infolge dessen, meine Mitgliedschaft bei einem Fitnessstudio in der Stadt (A) gekündigt. Ich hatte postalisch gekündigt (ohne Kündigungsfrist zwecks Umzug), mit einer Kopie meines Ausweises (neue Stadt (B) eingetragen) und meines Studentenausweises.

Das Studio wartete einen Monat (um nochmals abzubuchen) und schrieb zurück, dass sie einen Mietvertrag von mir haben wollen bzw. ein Schreiben vom Meldeamt.

Reichen die Dokumente nicht aus, die ich beigefügt habe? Ich bin doch gesetzlich dazu verpflichtet, meinen Ausweis zu ändern und einen Mietvertrag zu besitzen ist ja leider auch nicht selbstverständlich.

Ich habe daraufhin dem Studio die Rechte zur Einziehung des Geldes von meinem Konto entzogen (mit Rücksendebestätigung etc.)

Leider bucht das Studio weiterhin fröhlich ab und wenn ich zurückbuche, bucht das Studio den Betrag erneut zurück plus die Kosten der Zurückbuchung.

Deshalb die bereits oben genannte und die neu entstehende Frage:
Reichen die Dokumente nicht aus, die ich beigefügt habe?
Kann ich weiterhin die monatlichen Einzüge zurückbuchen, weil ich formgerecht dem Studio die Rechte dafür entzogen habe?


Wie ist hier die Rechtslage?

Ich bedanke mich schon mal für eure Meinungen und Anregungen. Ein tolles Forum um im deutschen Gesetzes-Dschungel nicht zu verzweifeln.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von Tastenspitz »

Wann nach dem Umzug haben sie gekündigt? BGB 314 Abs. 3 spricht hier von einer "angemessenen Frist"
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von ExDevil67 »

dattelmann hat geschrieben:
Wie ist hier die Rechtslage?
Pacta sunt servanda.
dattelmann hat geschrieben: Reichen die Dokumente nicht aus, die ich beigefügt habe?
Was steht denn im Vertrag zum Thema Kündigung? Ist der Umzug überhaupt ein Kündigungsgrund und was ist ggf vorzulegen?
dattelmann hat geschrieben: Kann ich weiterhin die monatlichen Einzüge zurückbuchen, weil ich formgerecht dem Studio die Rechte dafür entzogen habe?
Was ist im Vertrag als Zahlmethode vereinbart und gibt es ggf noch einen gültigen Vertrag? Wenn ihr Vertragspartner wirklich unberechtigt abbucht, ist es jetzt mit SEPA afaik möglich eine Sperre auf Basis der Gläubiger-ID auf dem eigenen Konto einzurichten. Dann wird ihre Bank schon bei Einreichung die Lastschrift abweisen.
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7050
Registriert: 10.03.09, 20:37
Wohnort: derzeit: Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von juggernaut »

dattelmann hat geschrieben:Leider bucht das Studio weiterhin fröhlich ab und wenn ich zurückbuche, bucht das Studio den Betrag erneut zurück plus die Kosten der Zurückbuchung.
eigentlich darf das studio das nicht. sollte es tatsächlich eine lastschrift nochmal durchführen, würde ich mich an meiune bank wenden. die wird mir zwar sagen, dass sie da auch nichts tun kann (das trifft zu), aber mglw. mal die kollegen anrifen, was denn da los sei. ansonsten kann man da lustige einstweilige verfügungen beantragen.

allerdings setzt das voraus, dass die kündigung wirksam war. daran habe ich so meine zweifel. zum einen lässt sich wohl der zugang nicht nachweisen, dann könnte das studio einfach sagen: "kündigung? welche kündigung?", zum anderen musste man auch kündigen können. ein umzug allein bedeutet erstmal GAR NIX - wenn der studiovertrag auf 2 jahre geschlossen war, dann muss man sich daran halten und aus. es sei denn, es gäbe entweder im vertrag selbst sonderkündigungsrechte (nachsehen!), oder es lägen ein paar ausnahmen vor, von denen ich hier aber nichts erkennen kann.

wer einen (sagen wir, weil dazu nichts mitgeteilt wird) 2-jahres-vertrag abschliesst, der hat sich gefälligst vorher zu vergewissern, ob er nicht vllt umziehen will/könnte - oder eben den 2-jahres-vertrag nicht abschliessen. oder nicht umziehen.


@kormoran: ich kann nach der derzeitigen schilderung absolut keinen anhaltspunkt für das vorliegen eines wichtigen grundes iSv 314 BGB erkennen.
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von ExDevil67 »

juggernaut hat geschrieben: allerdings setzt das voraus, dass die kündigung wirksam war. daran habe ich so meine zweifel. zum einen lässt sich wohl der zugang nicht nachweisen, dann könnte das studio einfach sagen: "kündigung? welche kündigung?",
Zumindest das Problem des Zugangs dürfte damit
dattelmann hat geschrieben: Das Studio wartete einen Monat (um nochmals abzubuchen) und schrieb zurück, dass sie einen Mietvertrag von mir haben wollen bzw. ein Schreiben vom Meldeamt.
gelöst sein.
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7050
Registriert: 10.03.09, 20:37
Wohnort: derzeit: Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von juggernaut »

jaaaaaa .... naja. im sinne von "überhaupt" trifft das wohl zu, aber im sinne von "fristgemäß" wohl eher nicht.
denn es wäre dumm, wenn der "monat" dazu führte, dass sich der vertrag um ein weiteres jahr oder quartal verlängerte.
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von ExDevil67 »

Wobei dann wäre doch die Frage ob die Unterlagen die mitgeschickt wurden ausreichen um vertragsgemäß wegen Umzug kündigen zu können oder nicht.
Liegt alles fristgemäß vollständig vor dürfte das Studio vor Gericht (wo die Geschichte enden wird vermutlich) kaum eine Chance haben.
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7050
Registriert: 10.03.09, 20:37
Wohnort: derzeit: Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von juggernaut »

wieso gehen Sie davon aus, dass der umzug zur kündigung berechtigte?
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von ExDevil67 »

juggernaut hat geschrieben:wieso gehen Sie davon aus, dass der umzug zur kündigung berechtigte?
Weil ich es vielleicht nicht erneut für nötig befunden habe die Frage nach dem Vertragsinhalt und einer entsprechenden Kündigungsklausel zu stellen?
Bis zur Beantwortung dieser Frage bleibt alles spekultiv.
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7050
Registriert: 10.03.09, 20:37
Wohnort: derzeit: Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von juggernaut »

darauf können wir uns einigen :)
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
dattelmann
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 3
Registriert: 05.06.14, 05:02

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von dattelmann »

Erst einmal ein Dankeschön für die zahlreichen Antworten.

Die Mindestvertragslaufzeit ist erfüllt. Ich bin seit ca. 3 Jahren Mitglied.

Auszug aus der rechtlichen Regelung, welche auf der Internetseite des Studios zu finden ist.
Einer vorzeitigen Vertragsauflösung können wir entsprechen, wenn der neue Wohnort mehr als 20 km von dem nächstgelegenen ***** Studio entfernt ist.
Ich wohne inzwischen 260 km weit weg und dies wegen eines Studiums. Sprich nicht weil ich hier so gerne wohne, sondern weil es das Angebot des Studiums nicht in meinem ehemaligen Wohnort gab.

Meine Frage jetzt dennoch noch einmal:
Sollte denn ein Ausweis und ein Studentenausweis nicht ausreichen?

Gehört nicht zum Thema:
Finde das sehr schade, dass es da so viele Probleme gibt. Habe mich genau so auch schon bei einer anderen Studio Kette abgemeldet und da lief alles reibungslos.
Und einen Kosten- Leistungsnutzen hat das ganze irgendwann auch nicht mehr, durch Zeitaufwand und Kosten für die Rechtslage. Mal ganz abgesehen von dem Image.
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von ExDevil67 »

dattelmann hat geschrieben: Auszug aus der rechtlichen Regelung, welche auf der Internetseite des Studios zu finden ist.
Einer vorzeitigen Vertragsauflösung können wir entsprechen, wenn der neue Wohnort mehr als 20 km von dem nächstgelegenen ***** Studio entfernt ist.
Ich wohne inzwischen 260 km weit weg
Ist dann auch die Forderung nach den 20 km vom NÄCHSTGELEGENEN Studio erfüllt? Scheint ja eine größere Kette zu sein.
webelch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 10632
Registriert: 04.06.10, 14:19
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von webelch »

ist denn das nächstgelegene studio mehr als 20 km vom neuen wohnort entfernt?
dattelmann
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 3
Registriert: 05.06.14, 05:02

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von dattelmann »

ja ist es.... bzw. gibt es hier kein Studio dieser Firma.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Kündigung Fitnessstudio. Einzug vom Konto aufgehoben.

Beitrag von Tastenspitz »

Nochmal gefragt:
Tastenspitz hat geschrieben:Wann nach dem Umzug haben sie gekündigt?
und gleich noch dazu:
Wo ist das Problem, eine Meldebescheinigung oder Mietvertragskopie zu schicken/faxen/mailen?
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen