Diebstahl in der eigenen Wohnung
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Diebstahl in der eigenen Wohnung
Guten Tag kann ich meine jüngere Schwester und ihre Freundin (die allerdings die Sachen zurückgeben will/wollte aber vermutlich Angst davor hat) wegen Diebstahl anzeigen? Meine jüngere Schwester ist 14 Jahre alt (ab dem 10.06.2014) und klaut mir schadenfroh meine Klamotten. Anfangs dachte ich es wäre nur so ein Teeniezeugs aber sie behauptet nun auch es wären ihre und ich habe auf dem Handy meiner Mutter gelesen das sie an ihre Freunde schreibt sie hätte mein Zimmer aufknacken wollen und ähnliches. Meine Mutter macht nichts dagegen sondern schreit mich auch nur an, weil das natürlich einfacher ist als das Problem zu lösen. Ich bin 19 Jahre alt und wegen dem Umgang in meinem Elternhaus ohnehin psychisch am Ende. Meine schulischen Leistungen mussten auch schon darunter leiden und ich weiß einfach nicht mehr was ich tun soll. Was kann ich für eine Strafe für die beteiligten händigen? Eine schnelle Antwort wäre für mich von großer Bedeutung, vielen Dank und liebe Grüße.
Wie ist die Rechtslage?
*Seit Monaten werden die Sachen gestohlen.
Wie ist die Rechtslage?
*Seit Monaten werden die Sachen gestohlen.
Re: Diebstahl in der eigenen Wohnung
Schließe dein Zimmer ab, sobald du es verlässt. Konzentriere dich auf deine schulische Ausbildung, je besser diese ist um so eher besteht die Möglichkeit in die eigenen 4-Wände zu ziehen. In der Regel entspannen sich dann die familiären Verhältnisse wieder.
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Re: Diebstahl in der eigenen Wohnung
Ich schließe mein Zimmer auch ab, aber entweder nimmt sie es (zumindest liegt die Vermutung nahe) aus der Wäsche oder hat es tatsächlich geschafft mein Zimmer aufzuknacken..
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Re: Diebstahl in der eigenen Wohnung
Du kannst dich auch an das Jugendamt wenden und um Hilfe bitten (das geht auch, wenn man über 18 ist )
Dort kannst du z.B. schildern, dass du von deiner Schwester beklaut wirst, das deine Mutter es duldet und du dir Sorgen um das Wohlergehen deiner Schwester machst. Evtl. kann dir das Jugendamt auch helfen in eine WG oder so zu ziehen, wenn ein Verbleiben im elterlichen Haushalt für dich schädlich wäre.
Tina
Dort kannst du z.B. schildern, dass du von deiner Schwester beklaut wirst, das deine Mutter es duldet und du dir Sorgen um das Wohlergehen deiner Schwester machst. Evtl. kann dir das Jugendamt auch helfen in eine WG oder so zu ziehen, wenn ein Verbleiben im elterlichen Haushalt für dich schädlich wäre.
Tina
Re: Diebstahl in der eigenen Wohnung
Die kleine ist im Moment noch nicht Strafmündig, aber in 4 Tagen u. ab diesem Tag wird sie sich //Edit// für Taten die sie ab diesem Tag begeht //Editend// strafrechtlich zu verantworten haben - Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Strafm%C3%BCndigkeitRukiMukami hat geschrieben:Meine jüngere Schwester ist 14 Jahre alt (ab dem 10.06.2014) und klaut mir schadenfroh meine Klamotten.
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Re: Diebstahl in der eigenen Wohnung
Danke für die bisherigen antworten..
ich denke ich werde mich erstmals an das Jugendamt wenden, denn von der Anzeige möchte ich eigentlich ungern gebrauch machen.
Liebe Grüße
ich denke ich werde mich erstmals an das Jugendamt wenden, denn von der Anzeige möchte ich eigentlich ungern gebrauch machen.
Liebe Grüße
Re: Diebstahl in der eigenen Wohnung
Ich würde mir auch extern Hilfe suchen. Vielleicht gibt es in deinem Ort noch andere Beratungsstellen unabhängig vom Jugendamt, die sich um Jugendliche in schwierigen Situationen kümmern? Klingt auf jeden Fall danach, als ob du Unterstützung brauchst. Von einer Anzeige würde ich auch erst mal absehen, ich denke nicht, dass das in diesem Fall viel bringt.
Re: Diebstahl in der eigenen Wohnung
Eine Anzeige für die bisherigen Diebstähle ist auch für die Tonne.
Die Schwester ist strafunmündig. Die Straftat kann also nicht verfolgt werden.
Erst für Taten nach dem 14. Geburtstag kann sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Die Schwester ist strafunmündig. Die Straftat kann also nicht verfolgt werden.
Erst für Taten nach dem 14. Geburtstag kann sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
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