Hallo,
laut § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG sind ja Privatkopien einer öffentlich zugänglich gemachten Kopie rechtswiedrig.
Jetzt bin ich aber auf das hier gestoßen:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/ ... 19.12.2013
Laut Anbieter X Aussage (glauben wir mal das das von der Anbieter X kam) wird nur die IP/Zeitraum über 7 Tage gespeichert, also nicht welche Links über den Anschluss angeklickt wurden.
Bei Torrents können die fleißigen Rechtsanwälte die Informationen ja an ihren Clients auslesen welche Datein/usw.
Aber wie sieht es hier bei File Hostern aus die es ja mittlerweile wie Sand am Meer gibt.
Wie sollen die User da "überführt" werden?
Die Informationen was angeklickt wurde hat ja maximal der File Hoster.
Datenspeicherung für Downloads
Moderator: FDR-Team
Re: Datenspeicherung für Downloads
Willst Du nun eine rein technische Antwort wer wie wo an welche IP´s rankommt und worüber die IP zugeordnet werden könnte oder hast Du auch eine rechtliche Frage, die ich einfach nicht erkenne?newuser33 hat geschrieben: Aber wie sieht es hier bei File Hostern aus die es ja mittlerweile wie Sand am Meer gibt.
Wie sollen die User da "überführt" werden?
Die Informationen was angeklickt wurde hat ja maximal der File Hoster.
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Re: Datenspeicherung für Downloads
Nein, einer offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Kopie.newuser33 hat geschrieben:laut § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG sind ja Privatkopien einer öffentlich zugänglich gemachten Kopie rechtswiedrig.
Und der muß die Daten herausrücken, wenn ein Gerichtsbeschluß dazu vom Rechteinhaber erwirkt wird (ob er das dann auch tut oder ihm das egal ist, weil er in Timbuktu sitzt, ist keine rechtliche Frage). Das geht auch jetzt schon so fix, daß die berühmten 7 Tage Speicherung bei einem großen Anbieter dafür ausreichen.newuser33 hat geschrieben:Wie sollen die User da "überführt" werden?
Die Informationen was angeklickt wurde hat ja maximal der File Hoster.
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
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