Jugendarrest aufschiebung

Moderator: FDR-Team

Pepo11
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Re: Bewährung

Beitrag von Pepo11 »

Hallo,

Nochmal ein kleiner Nachtrag, der Arrest wurde nach § 16 JGG verhängt.

Grüße
Pepo11
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Re: Bewährung

Beitrag von Pepo11 »

Berufung Termin ist da.
Wie könnte es diesmal ausgehen?

Grüße
J.A.
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Re: Bewährung

Beitrag von J.A. »

Hellsehen kann hier niemand.

Einzig "schlechter" kann das Urteil nicht werden, wenn nicht auch die StA (mit dem Ziel die Verhängung von Jugendstrafe zu erreichen) Berufung eingelegt hat.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Pepo11
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Re: Bewährung

Beitrag von Pepo11 »

Hallo,

Ich denke da jetzt eine Ausbildung begonnen wurde das kein Jugendarrest mehr verhängt wird?

Grüße
J.A.
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Re: Bewährung

Beitrag von J.A. »

Du wirst es ja sehen, beim Termin. Von uns hier kann das keiner wissen. Wir kennen weder den Fall, noch die Urteilsbegründung des AG noch die Akte.

Wie Dir weiter vorne schon jemand erklärt hat, ist im Jugendrecht die Einlegung der Berufung mit dem Ziel ein anderes Zuchtmittel zu erreichen nach § 55 JGG nicht zulässig. Wenn man das quasi durch die Hintertür versucht, indem man offenziell zwar den Schuldspruch angreift, diesen Angriff aber ggf. gar nicht begründen kann, so dass klar wird, dass die Berufung nur eine andere Erziehungsmaßregel herbeiführen soll (über den indirekten Weg) spielen die Jugendkammern da oftmals nicht mit, jedenfalls nicht, wenn sie die Schuld (also auch das Maß der Schuld) ebenso beurteilen, wie das Amtsgericht, da das den § 55 JGG ad absurdum führen würde. Es gibt aber andere Möglichkeiten. Das Gericht könnte z.B. die Rücknahme der Berufung anregen und mit dem § 87, Abs. 3 winken.

Wie gesagt: Du wirst es sehen. Bist ja anwaltlich vertreten.
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Pepo11
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Re: Bewährung

Beitrag von Pepo11 »

Hallo,
J.A. hat geschrieben:Das Gericht könnte z.B. die Rücknahme der Berufung anregen und mit dem § 87, Abs. 3 winken.
Kann das auch mein Pflichtverteidiger beantragen?

Grüße
Pepo11
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Re: Bewährung

Beitrag von Pepo11 »

Hallo,

kann dazu noch jemand was sagen?

Grüße
Pepo11
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Re: Bewährung

Beitrag von Pepo11 »

Hallo,

Beim heutigen Berufungstag ist kein neues Urteil gefallen, mein Anwalt hat mit mir zusammen die Berufung zurück gezogen, grund es wäre das gleiche Urteil gefallen und der Richter hätte noch eine Schlechte Progonose vermerkt.

Jetzt muss ich auf die Ladung warten und dann dem zuständigen Vollstreckungsleiter wegen meiner Ausbildung fragen oder?

Grüße
Pepo
Pepo11
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Jugendarrest aufschiebung

Beitrag von Pepo11 »

Hallo,

Nehmen wir folgenden Sachverhalt an.

Das Gericht hat am 24.2.2014 ein Urteil von 3 wochen Dauerarrest gefällt.
Am Freitag kam dann die Ladung zu diesem Arrest.

Der Heranwachsende befindet sich seit dem 1.4 wieder in Ausbildung und möchte dort seine Lehre abschließen.
Am 1.7 ist dort auch die Probezeit vorbei und er wird dort natürlich auch bleiben.

Sollte dieser Arrest aber angetretten werden würde der Heranwachsende seine Ausbildung verlieren.

Ist jemand da der mir einen Musterbrief verfassen kann, in dem um eine Aufschiebung bis ende der Ausbildung gebeten wird aufsetzen?
Ich habe leider keine Ahnung wie ich das Formulieren sollte.

Prinzipiell ist es ja möglich den Arrest teilweise oder ganz auszusetzen?

Grüße
Pepo11
fodeure
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Re: Jugendarrest aufschiebung

Beitrag von fodeure »

Pepo11 hat geschrieben:Sollte dieser Arrest aber angetretten werden würde der Heranwachsende seine Ausbildung verlieren.
Der Heranwachsende wußte doch schon zu Beginn der Ausbildung, daß diese Situation auf ihn zu kommen würde. Warum wartet er dann so lange bis er etwas unternimmt?
Pepo11 hat geschrieben:Ist jemand da der mir einen Musterbrief verfassen kann, in dem um eine Aufschiebung bis ende der Ausbildung gebeten wird aufsetzen?
Das ist hier niemandem erlaubt, da eine konkrete Rechtsberatung nur durch einen Anwalt erfolgen darf. Also, ab zum Anwalt.
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Jugendarrest aufschiebung

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Pepo11 hat geschrieben:...
Ist jemand da der mir einen Musterbrief verfassen kann, in dem um eine Aufschiebung bis ende der Ausbildung gebeten wird aufsetzen?
...
Ja, es ist jemand da, und zwar Ihr Anwalt. ;-)

Hier im Forum darf Ihnen keiner einen Musterbrief schreiben.
Pepo11
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Kosten des Verfahrens

Beitrag von Pepo11 »

Hallo,

Nehmen wir folgendes an.

Ich wurde vor kurzen zu 3 Wochen Dauerarrest verurteilt.
Heute kam die Rechnung von der Landesjustizkasse.

Knapp 10.000€ für ein Gutachten (EDV) soll ich bezahlen. Wie soll das ein 21 Jähriger der in Ausbildung ist bezahlen?

Leider hat mir bei der Verhandlung niemand gesagt das ich diesen Gutachter auch bezahlen soll.

Kann man da rechtlich was machen? Anwalt kann man sich nicht leisten.
Grüße
Pepo11
JuraPunk
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Re: Kosten des Verfahrens

Beitrag von JuraPunk »

Was haben Sie denn geglaubt? Sie sind verurteilt worden und offensichtlich hat man Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Dazu gehören auch die Gutachterkosten, denn die sind ja durch Ihr Verfahren entstanden. Im Übrigen hat der 21-Jährige in Ausbildung es ja auch geschafft, eine Straftat zu begehen. Da wird es ihm schon gelingen, auch für die (finanziellen) Folgen seiner Tat einzustehen. Irgendwann wird der Azubi ja auch mal fertig sein mit der Ausbildung und eine Arbeitsstelle finden. Bis dahin ist es ihm unbenommen, mit der Justizkasse eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.

JuraPunk
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Re: Jugendarrest aufschiebung

Beitrag von Pepo11 »

Hallo.

Da bleibt dann wohl nur der weg einer privatinsolvenz. Denn es sind einige schulden vorhanden.
Sollte jetzt noch diese knapp 10k dazu kommen wird es schwer alle schuldner zu bedienen. Es scheint aussichtslos nun.

Kann man mit der androhung in privatinsolvenz zu gehen eine niederschlagung bei der justizkasse erreichen?


Der brief bezüglich des arrestes habe ich bereits selber geschrieben und versand. Denn eun anwalt scheidet defenitiv aus aus kostengründen. Hoffen wir mal das ich nicht vorrerst in den arrest muss sonst war es das auch mit der ausbildung.

Grüße
Pepo11
elwoody
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Re: Jugendarrest aufschiebung

Beitrag von elwoody »

Pepo11 hat geschrieben: Kann man mit der androhung in privatinsolvenz zu gehen eine niederschlagung bei der justizkasse erreichen?
Warum sollte das die Justikasse interessieren? Sie drohen damit in die Insolvenz zu gehen um dann am Ende nicht zahlen zu müssen und erwarten, dass sie damit eine Niederschlagung erreichen um ebenfalls nicht zahlen zu müssen. Wo liegt der Vorteil der Kasse niederzuschlagen?
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