Hund beisst in Notwehr zu, wer haftet?

Recht rund ums Tier

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Sternenbande
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Hund beisst in Notwehr zu, wer haftet?

Beitrag von Sternenbande »

Hi,

mein Hund (48kg) wurde kürzlich von einem Hund (ca. 3kg) angegriffen. Meiner war angeleint, der andere Hund lief vom Grundstück auf die Strasse und griff meinen Hund an.

Mein Hund hat eine minimale Schramme. Der andere Hund musste aber in die Tierklinik und operiert werden.


Kann man mir dafür irgendwelche Kosten in Rechnung stellen? Oder zählt das zu ganz normaler Notwehr meines Hundes?

Edit: Der 3kg Hund lebt übrigens auf einem nicht eingezäunten Grundstück und hat schon unzählige Male meinen Hund angegriffen, auch im Beisein der Besitzer.

Gruss
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
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Re: Hund beisst in Notwehr zu, wer haftet?

Beitrag von Newbie2007 »

Da Hunde nicht unter das Strafrecht fallen, gibt es bei ihnen auch kein Notwehrrecht. :D

§833 BGB regelt eine Gefährdungshaftung für durch den Hund verursachte Sachschäden, d.h. grundsätzlich haftet der Halter. Allerdings geht vom anderen Hund auch eine Gefahr aus, deswegen wird der Schaden in der Regel hälftig geteilt. Hier kommt noch hinzu (sofern es dafür Zeugen gibt), dass ein Hund angeleint war und der andere nicht, was die Haftungsquote weiter reduzieren dürfte.So ca. 20-25% (schätze ich mal) dürften aber übrig bleiben.

Ist im Grunde ähnlich wie im Straßenverkehr, da kann es einem auch leicht passieren, dass man eigentlich alles richtig gemacht hat und trotzdem einen Teil des Schadens aus eigener Tasche tragen muss.
Roni
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Re: Hund beisst in Notwehr zu, wer haftet?

Beitrag von Roni »

wenn es dort Leinenpflicht gibt sieht es für den Halter des unangeleinten Hundes nicht gut aus, zumal er auch noch angegriffen hat.
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