Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt werden

Recht der Gefahrenabwehr

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ChrisC
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von ChrisC »

Du fühlst dich hier subjektiv genötigt, und das kannst du natürlich auch so zur Anzeige bringen. Die Frage wird sein ob sich nachweisen lässt ob du auch objektiv genötigt wurdest.

Die Beamten werden aber vermutlich argumentieren, dass sie dich lediglich darauf hingewiesen haben welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen notwendig werden wenn du bei deiner Haltung bleibst. Und da bleiben, mangels anderer Ansätze, nunmal nur Umfeldermittlungen(die Nachbarn, Freunde, Bekannte u.s.w. fragen ob sie wissen wo der Herr webber am Tattag war) übrig. Um dir die Möglichkeit zu geben die damit verbundenen Nachteile zu vermeiden hat man dich vorher darauf hingewiesen.

Die angedrohten Umfeldermittlungen kann man sicher als empfindliches Übel sehen, aber ich glaube nicht, dass sich ein Gericht finden wird, dass die Ankündigung legaler polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen als verwerflich und damit rechtswidrig ansieht.
rabenthaus
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

@ Nutz

Wieso so unnötige Härte? Wir diskutieren hier sachlich ein interessantes Thema. Jeder darf seine Meinung haben und äußern. Darüber muss man sich nicht so aufregen. Immer die Kirche schön im Dorfe lassen.

@ webber

All diese Möglichkeiten stehen Ihnen unbenommen offen. Letztendlich wird es nichts bringen, aber wenn Sie sich dann besser fühlen.

Wie bereits ausgeführt ist es zutreffend dass Sie bei einer freiwilligen Speichelprobe / DNA Überprüfung nicht mitmachen müssen. Es steht Ihnen völlig frei ja oder nein zu sagen. Juristisch dürfte das wohl von allen so geteilt werden. Der Sachverhalt gibt viel zu wenig her als dass ich oder jemand anders hier die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft und ihre Erfolgsaussichten bei einem Richter bewerten könnte.

Zitat webber
rabenthaus hat geschrieben:
Auf der anderen Seite ist die moralisch / ethische / logische Frage zu klären. Wieso will man sich dem Test entziehen? Ist es für den Bürger wirklich unzumutbar den behörden bei der Aufklärung von Verbrechen zu helfen? Muss man sich wirklich gegen die Behörden durchsetzen, nur weil es um eine freiwillige Handlung geht?

Darum geht es nicht. Es geht nicht darum, alles bewußt NICHT zu tun, weil es freiwillig ist. In diesem Fall habe ich aber meine (im Jahr 2014) begründeten Bedenken, die mir auch und gerade ein Erfüllungsgehilfe des Staates und Profiteur dieser Sache kaum nehmen können wird.
Zitat Ende

Wie darf ich das denn verstehen? Wen meinen Sie denn mit

Erfüllungsgehilfe des Staates und Profiteur?

Entscheidungsfreiheit ist die Freiheit zwischen zwei Alternativen zu entscheiden. Man sich für ja oder nein entscheiden. Nur weil irgendjemand will dass Sie sich für ja entscheiden müssen Sie noch lange nicht nein sagen. Das Recht bleibt auch dann gewahrt wenn man sich einer höheren eigenen Einsicht beugt.

Aus Ihren bisherigen Beiträgen zu dem thread entsteht bei mir der Eindruck, dass Sie sehr viel wert auf Ihre Rechte legen, aber wenig über die Sinnhaftigkeit Ihres Verhaltens nachdenken. Wie bereits geschrieben: Man sollte sich seine Kämpfe aussuchen.

Es ist letztendlich (noch) Ihre Entscheidung. Sie müssen wissen wie Sie mit dieser Situation umgehen. Für mich ist es jedennfalls nicht nachvollziehbar (muss es ja zum Glück auch nicht).
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
Newbie2007
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von Newbie2007 »

Nordland hat geschrieben: Ansonsten muss man rechtlich auf § 81h StPO verweisen. Ungeachtet der Freiwilligkeit ist klar geregelt, dass die Speichelprobe nur für den jeweiligen Fall verwendet werden darf und nicht etwa aufbewahrt wird. Das würde mir schon ausreichen.
Nun ja. In der Vorschrift ist geregelt, dass die Aufzeichungen zu löschen sind. Von der Speichelprobe lese ich da nichts. Aber auch in Bezug auf die Aufzeichnungen ... welche Möglichkeiten habe ich denn, wenn die Aufzeichnungen "versehentlich" nicht gelöscht werden? Kann ich einen Nachweis fordern und notfalls einklagen? Zumal es in Deutschland ja kein Beweisverwertungsverbot in solchen Fällen gibt, d.h. die Polizei kann die "versehentlich" aufbewahrten Muster problemlos bei der Aufklärung zukünftiger Verbrechen nutzen.

Im schlimmsten Fall gebe ich heute meine DNA ab und in 15 Jahren werden die Daten verwendet, um damit meinen Sohn (dann 17) irgendeines Bagatellvergehens zu überführen. Prost Mahlzeit. (Der vielzitierte RA-Blog hatte dazu mal eine schöne Statistik, wie oft der DNA-Abgleich heute auch schon bei kleineren Vergehen wie Sachbeschädigung etc. verwendet wird.) Oder noch viel Schlimmeres - wer weiß schon, ob wir in 20 oder 30 Jahren überhaupt noch in einem Rechtsstaat leben?

Eine andere Frage: Woher weiß denn der TS überhaupt, dass es sich um eine Massnahme nach §81h StPO handelt? Wurde ihm ein entsprechender Beschluss vorgelegt? Grundsätzlich darf die Polizei auch im Rahmen normaler Ermittlungen nach freiwilligen Speichelproben fragen, und dann über diese Daten frei verfügen. (Vgl. den Moshammer-Mörder. Der hatte auch eine freiwilllige Speichelprobe in einem Vergewaltigungsfall abgegeben, um damit seine Unschuld zu beweisen. Die wurde anscheinend doch nicht gleich wieder vernichtet.)
webber
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von webber »

Newbie2007 hat geschrieben:
Eine andere Frage: Woher weiß denn der TS überhaupt, dass es sich um eine Massnahme nach §81h StPO handelt? Wurde ihm ein entsprechender Beschluss vorgelegt? Grundsätzlich darf die Polizei auch im Rahmen normaler Ermittlungen nach freiwilligen Speichelproben fragen, und dann über diese Daten frei verfügen. (Vgl. den Moshammer-Mörder. Der hatte auch eine freiwilllige Speichelprobe in einem Vergewaltigungsfall abgegeben, um damit seine Unschuld zu beweisen. Die wurde anscheinend doch nicht gleich wieder vernichtet.)
Ich kann den Paragraphen jetzt nicht beziffern. Ich bekam, nachdem ich telefonisch einer Beamtin meine ablehnende Entscheidung genannt hatte... eine Vorladung, in der ich weder als Zeuge noch als Beschuldigter zur "Erörterung und Abnahme einer Speichelprobe..." vorgeladen wurde. Es wurde auf einen nicht genauer spezifizierten ergangenen Beschluß des Amtsgerichtes verwiesen. Der Beschluß im Wortlaut selbst wurde mir nicht vorgelegt. Mehr dazu sagte mir der Beamte am Telefon NACH der schriftlichen Vorladung auch nicht, weswegen ich bei der Staatsanwaltschaft anrief und ein tatsächlich netter Kerl mir alles in Ruhe erklärte.

Zitat hallelife.de
Mordfall Mariya N. - Mordkommission „Neuwerk“ holt freiwillige Speichelproben einAuf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) hat das Amtsgericht Halle (Saale) die Entnahme von Körperzellen gemäß § 81 h StPO angeordnet. Die Entnahme der Körperzellen erfolgt durch die freiwillige Abgabe von Speichelproben. Die Speichelproben werden mit einem sterilen Wattetupfer entnommen. In der Folge werden die Speichelproben anonymisiert an ein Institut der Rechtsmedizin übersandt, dort molekulargenetisch untersucht und mit vorhandenem Spurenmaterial abgeglichen. Die entnommenen Körperzellen werden ausschließlich für dieses Ermittlungsverfahren verwendet und unverzüglich vernichtet, sobald sie hierfür nicht mehr benötigt werden.Die Maßnahmen werden unter Angaben der Personalien (Vor- und Nachnahme, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) von Polizei und Staatsanwaltschaft dokumentiert und in einer Datei gespeichert. Sobald diese Daten für das Ermittlungsverfahren nicht mehr benötigt werden, erfolgt deren unverzügliche Löschung. Eine Erfassung und/oder Speicherung dieser Daten in einer Datenbank erfolgt nicht.Nach bisherigen Ermittlungen wurde Mariya N. in der Nacht vom 06.02.2014 zum 07.02.2014 von einer männlichen Person sexuell missbraucht und anschließend getötet. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung der Leiche wurden auch Spuren gesichert, die DNA-haltiges verwertbares Material enthalten. Trotzdem liegen bis heute keine Hinweise zum Täter vor. Mit der Durchführung der Maßnahme erhoffen sich Staatsanwaltschaft und Polizei neue Ermittlungsansätze, um die Straftat aufklären zu können.Zielgruppe dieser Maßnahme sind männliche Personen im geschlechtsreifen Alter. Die Polizei wird in nächster Zeit männliche Personen ansprechen wo bekannt ist, dass sie sich zum angenommenen Tatzeitraum im Umfeld des Fund/-Tatortes aufgehalten haben sowie männliche Bewohner mehrerer Studentenwohnheime der Stadt Halle (Saale). Wie lange diese erforderliche Maßnahme andauern wird und wie viel Personen letztendlich in Frage kommen, lässt sich derzeit noch nicht genau sagen. Die Polizei geht momentan von etwa 2000 männlichen Personen aus.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man mit der Abgabe der Speichelprobe nicht gleichzeitig Verdächtiger dieser Tat ist. Jedoch kann man unter Umständen einen wesentlichen Beitrag zur möglichen Aufklärung des Verbrechens leisten. Denn je mehr Männer eine freiwillige Speichelprobe abgeben, desto kleiner wird die Anzahl derer, die als Spurenverursacher in Frage kommen. Außerdem könnten sich neue Ermittlungsansätze ergeben.Sofern mögliche Probanden weitere Fragen zu der Maßnahme haben, können sie die Mordkommission werktags jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 0345/ 224 1304 anrufen.
webber
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von webber »

rabenthaus hat geschrieben:
Wie darf ich das denn verstehen? Wen meinen Sie denn mit
Erfüllungsgehilfe des Staates und Profiteur?
Na, welches Interesse könnte z.Bsp. ein Ermittler der Polizei haben, einmal erlangte Daten eines Bürgers... verdächtig oder unverdächtig, unauffällig oder polizeibekannt.... wieder zu löschen?
Ich sagte dem einen Beamten... wir nennen ihn im Spiel "der böse Bulle"... daß es doch sicher schön für ihn wäre, wenn jedem Bürger bei Geburt entsprechende Proben abgenommen würden, worauf es aus ihm raussprudelte, daß das natürlich schon gut wäre und überhaupt.... aber da unterbrach in sein Kollege, der "gute Bulle" offensichtlich besorgt mit den Worten "aber wir wollen doch keinen gläsernen Menschen".
Ach nein?
rabenthaus hat geschrieben: Aus Ihren bisherigen Beiträgen zu dem thread entsteht bei mir der Eindruck, dass Sie sehr viel wert auf Ihre Rechte legen, aber wenig über die Sinnhaftigkeit Ihres Verhaltens nachdenken. Wie bereits geschrieben: Man sollte sich seine Kämpfe aussuchen.
Natürlich lege ich Wert auf meine Rechte. Ab welcher Stelle man da von "sehr viel" sprechen kann, weiß ich jetzt nicht. Sicherlich aber mehr als der durchnittliche facebook-User. Wenn ICH eine Sache für mich so oder anders entscheide, dann zweifle ich nicht an deren Sinnhaftigkeit FÜR MICH.
rabenthaus hat geschrieben: Es ist letztendlich (noch) Ihre Entscheidung. Sie müssen wissen wie Sie mit dieser Situation umgehen. Für mich ist es jedennfalls nicht nachvollziehbar (muss es ja zum Glück auch nicht).
Eben. Muß es auch nicht. Ich verurteile Sie aber nicht wegen anderer Ansichten dazu.
Tom Ate
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von Tom Ate »

Es wird sich bei Polizisten Menschen finden, die mehr Datenschutz, Datenfreiheit, Anonymität für die Bürger wünschen (klassisches Linkes Gedankengut pro Menschenrechte) und Polizisten, die sich eine starken Staat wünschen, mit Datenmäßiger Erfassung der Bürger bzw stärkeren Speicherungen und einfacheren Beschaffungsnormen (klassisch dann die Rechte auf des Königs Seite). Na und? Polizisten gehen wählen. Das Parlament legt die Gesetze fest und wählt die Bundesregierung.
webber
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von webber »

Tom Ate hat geschrieben:Es wird sich bei Polizisten Menschen finden, die mehr Datenschutz, Datenfreiheit, Anonymität für die Bürger wünschen (klassisches Linkes Gedankengut pro Menschenrechte) und Polizisten, die sich eine starken Staat wünschen, mit Datenmäßiger Erfassung der Bürger bzw stärkeren Speicherungen und einfacheren Beschaffungsnormen (klassisch dann die Rechte auf des Königs Seite). Na und? Polizisten gehen wählen. Das Parlament legt die Gesetze fest und wählt die Bundesregierung.
Es ging nicht darum, den Beamten jetzt als Datenkrake hinzustellen.... es ging darum, daß bei Ermittlern naturgegeben wenig Interesse am Löschen von einmal gewonnenen Daten bestehen könnte. Ist ja auch inhaltlich nachvollziehbar. Und wenn es irgendwann einmal Gesetz ist, daß die Daten bei Geburt erfaßt werden müssen, dann ist das eben so und sicher folge jahrelanger Abwägungen. Dem würde ich mich auch als gesetzestreuer Bürger fügen. Wenn irgendwann einmal (vernünftigerweise) generelle Tempolimits auf deutschen Autobahnen gelten, dann werde ich mich daran halten, ob ich das dann für sinnvoll halte oder nicht.
Ich werde doch auch jetzt nicht bestraft oder mit Sanktionen bedroht, wenn ich die empfohlene Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn überschreite, solange keine unmittelbare Gefährdung anderer damit einhergeht. Will man mich bestrafen, weil ich die freiwillig anzusehenden, als vernünftig erachteten Geschwindigkeit nicht einhalte?
Um nochmal zu erinnern... es geht hier darum, daß ein freiwilliger Test eines nicht beschuldigten, nicht unter Verdacht stehenden oder als Zeuge benannten Bürgers.... auch freiwillig zu sein hat und nicht durch Androhungen oder Ankündigungen von Maßnahmen, die die Güter und/oder den Ruf des Bürgers zu schädigen geeignet sind.... zu einer Zwangsmaßnahme zu mutieren hat.

Den Mist habe ich schonmal durch... bis 1989! Da hieß es auch "wir können auch anders!" oder "wenn Du uns da nicht unterstützt, dann wird es sicher schwer werden mit dem gewünschten Studium". Und wenn man mich jetzt vor die Entscheidung stellt, die Speichelprobe "freiwillig" abzugeben, um dann eben eine Befragung meiner Gäste oder der Mieter in der Anlage zu vermeiden, dann ist das exakt eine Liga! Und das muß ich mir nicht nochmal geben. Auf keinen Fall.
Tom Ate
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von Tom Ate »

ging darum, daß bei Ermittlern naturgegeben wenig Interesse am Löschen von einmal gewonnenen Daten bestehen könnte.
glaub ich nicht. Ich glaube den meisten ist es komplett egal was damit passiert. Würden sie drüber nachdenken, dann würden sie wohl sagen, dass die Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden, gelöscht werden sollen.
Nordland
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von Nordland »

Klimaanlage hat geschrieben:
Nordland hat geschrieben:Aber ein bisschen darüber nachzudenken, wie die Abgabe einer Speichelprobe im Vergleich zu dem bedeutet, was das Opfer und seine Angehörigen erleiden müssen, ist nicht verboten.
Und weil irgendwelche Menschen Leid erlitten haben muss ich freiwillig auf meine Grundrechte verzichten?
Lies doch mal genau, was ich geschrieben habe. Von "müssen" nämlich nichts. Du kannst es tun. Du kannst nämlich auch einen Organspendeausweis haben usw.
Klimaanlage hat geschrieben:Sehe ich anders. Wenn ich das freiwillig machen möchte, dann mache ich das. Wenn nicht, dann nicht! Weder wenn ich der Täter bin, noch wenn ich nicht der Täter bin muss ich freiwillig auf meine Grundrechte verzichten. Und da hilft auch die Moralkeule nicht weiter.
Das ist keine Keule. Das ist eine einfache Überlegung: Helfe ich den Behörden, den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen oder nicht? Ich verstehe deine Argumentation nicht. Es ist zulässig, die Speichelprobe zu verweigern. Das stimmt. Es ist aber auch zulässig, auf das Schicksal des Opfers und der Angehörigen hinzuweisen, ebenso wie auf potenzielle Folgeopfer. Wer auf die freiwillige Teilnahme verzichtet, hat ein Recht darauf, nicht belangt oder verdächtigt zu werden. Ein Schutzrecht davor, dass sich Mitmenschen Gedanken machen, kann ich indes nicht erkennen.
Klimaanlage hat geschrieben:Nur weil ich persönlich für moralisch richtig halte, freiwillig eine solchen Speicheltest abzugeben, kann ich diese Moralvorstellung nicht anderen Menschen aufzwingen. Und der Staat darf das erst recht nicht.
Naja, da möchte ich nur auf eine vor kurzem geführte Diskussion hinweisen, in der du mich gebeten hattest, ein bestimmtes Verhalten zu verurteilen.
Nordland
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von Nordland »

webber hat geschrieben:
Nordland hat geschrieben:Und schließlich: Ich würde mal versuchen, mich in die Lage der Angehörigen des Opfers zu versetzen. Das heißt nicht, dass man alles klaglos mitmachen muss. Aber ein bisschen darüber nachzudenken, wie die Abgabe einer Speichelprobe im Vergleich zu dem bedeutet, was das Opfer und seine Angehörigen erleiden müssen, ist nicht verboten.
Die Moralsache wird bei mir nicht funktionieren. Weil, wenn ich das so gelten lassen würde, dann müßten selbe Maßstäbe auch bei anderen Vergehen angesetzt werden. Wenn in mein Haus eingebrochen, meine Münzsammlung gestohlen worden wäre, dann wäre ich traumatisiert, würde aber sicher nicht erwarten können, daß die Behörden Speichelproben aller Münzsammler im Regierungsbezirk einfordert. Wenn mein Auto beschädigt und Lackabtragungen hinterlassen wurden, dann möchte ich, daß alle Halter von entsprechendfarbigen Fahrzeugen Auskunft über ihren Aufenthaltsort während des Tatzeitpunktes/-raumes geben. Die Art der Straftat/des Vergehens ist da für mich nicht entscheidend.
Für den Gesetzgeber aber schon. Es ging dir doch um die Rechtslage. Im zitierten Paragrafen werden die Möglichkeiten eingegrenzt.

Ansonsten bleibt es dabei, dass du dich ein bisschen zu wichtig nimmst. Als ob der Staat speziell hinter dir her wäre. Die Behörden wollen lediglich den Täterkreis eingrenzen.

Die folgende Aussage würde ich daher unterstreichen:
rabenthaus hat geschrieben:Aus Ihren bisherigen Beiträgen zu dem thread entsteht bei mir der Eindruck, dass Sie sehr viel wert auf Ihre Rechte legen, aber wenig über die Sinnhaftigkeit Ihres Verhaltens nachdenken. Wie bereits geschrieben: Man sollte sich seine Kämpfe aussuchen.
webber
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von webber »

ChrisC hat geschrieben:Du fühlst dich hier subjektiv genötigt, und das kannst du natürlich auch so zur Anzeige bringen. Die Frage wird sein ob sich nachweisen lässt ob du auch objektiv genötigt wurdest.

Die Beamten werden aber vermutlich argumentieren, dass sie dich lediglich darauf hingewiesen haben welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen notwendig werden wenn du bei deiner Haltung bleibst. Und da bleiben, mangels anderer Ansätze, nunmal nur Umfeldermittlungen(die Nachbarn, Freunde, Bekannte u.s.w. fragen ob sie wissen wo der Herr webber am Tattag war) übrig. Um dir die Möglichkeit zu geben die damit verbundenen Nachteile zu vermeiden hat man dich vorher darauf hingewiesen.

Die angedrohten Umfeldermittlungen kann man sicher als empfindliches Übel sehen, aber ich glaube nicht, dass sich ein Gericht finden wird, dass die Ankündigung legaler polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen als verwerflich und damit rechtswidrig ansieht.
Ich betrachte die Maßnahmen nicht als übel, was aber nicht daran liegt, daß nicht exakt DAS der Plan des/der Beamten war.
Viele andere in meiner Position wären da vielleicht eingeknickt. Da es mir aber schlichtweg egal ist, was sie die Mieter und Gäste fragen... kann ich natürlich entspannt auf die Sache blicken. Aber mit dieser Entspanntheit konnten die Ermittler nicht rechnen und HABEN es auch nicht.
Na egal... grundsätzlich weiß ich jetzt, welche Möglichkeiten mir bleiben, so es mich denn tatsächlich zu sehr nerven sollte. So ich denn irgendwann als Verdächtiger oder Beschuldigter hingestellt werde, dann können sie mich gerne mit richterlichem Beschluß und dann berechtigt... zur Probenentnahme heranziehen. So sie keinen entsprechenden Beschluß erwirken, können sie mich ebenfalls...
Ungeachtet dessen drücke ich ihnen die Daumen für die weitere Suche nach dem wahren Täter. Momentan scheint man ja sprichwörtlich im Trüben zu fischen.
Oktavia
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von Oktavia »

Wie sich doch die Zeiten gewandelt haben. Der Persönlichkeitsschutz wird immer weiter zurückgedrängt. Alle sind erst mal verdächtig bis sie selbst ihre Unschuld nachgewiesen haben. Das sind für mich eklatante Grundgesetzverletzungen. Wie steht es um unsere Würde wenn wir prinzipiell alle Verdächtige sind?
Gut, Würde ist eigentlich völlig überbewertet, Hauptsache wir kaufen und konsumieren ordentlich, halten bei der Umverteilung unserer Ressourcen den Mund und wählen das Richtige.
Die gute alte Polizeiarbeit, die immer noch die meisten Erfolge bringt wird aus Kostengründen reduziert und die Polizei zur Automation angehalten. Am Besten bei Geburt einen Funk-Chip unter die Haut und DNA Proben genommen, alle 5 Jahre zum Abnehmen der Fingerabdrücke und Kameras eingebaut in den vorgeschriebenen Rauchmeldern in der Wohnung. Dann brauchen wir bei der Polizei nicht mehr so viel Personal und haben die Bevölkerung unter Kontrolle. Kann ja niemand was dagegen haben oder hat wer was zu verbergen?
Ich halte es schon für eine Nötigung jemandem in der Form wie hier geschehen zu drohen. Das Aufzeigen von Konsequenzen bzw die Aufklärung darüber sähe anders aus. Einem Geschäftsmann zu drohen seine Kunden zu befragen und sich bei Nachbarn zu erkundigen wenn nicht kooperiert würde finde ich frech. Zumal keine Gründe für eine Befragung vorliegen, der TE ist weder Zeuge noch Beschuldigter! Es gibt auch keinen Anfangsverdacht außer der Vermutung dass ein Gegenstand aus dem Besitz sich irgendwo innerhalb einiger Hundert Meter um den Tatort befand.

Der Ansatz der moralischen Schuldzuweisung ist übrigens für mich ein anderer. Hier wird von einigen die Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Angehörige propagiert. Denn wenn bei der Probe herauskommt dass ein Abkömmling des Probanden bei einem Einbruchdiebstahl vor Jahren mal DNA hinterlassen hat, ist dieses Recht ausgehebelt. Und das hat nichts mit dem aktuellen Fall zu tun! Man könnte sich bei so schlimmen Verbrechen unbekümmert einem Ausschlussverfahren wie der DNA Probe stellen, wenn man das Vertrauen haben könnte dass die Daten auch tatsächlich nur dafür genutzt werden. Wenn man nicht weiss was damit mal angestellt werden kann, sollte man DNA Proben nach Möglichkeit verweigern. Die Strafverfolgungsbehörden verhindern also selbst die Mitarbeit der Bevölkerung in dem sie alles dafür tun dass man nicht mitarbeiten und helfen kann. Wer trägt also die moralische Schuld?
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

#WIRSINDMEHR
Klimaanlage

Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von Klimaanlage »

Nordland hat geschrieben: Lies doch mal genau, was ich geschrieben habe. Von "müssen" nämlich nichts. Du kannst es tun. Du kannst nämlich auch einen Organspendeausweis haben usw.
Ich denke das mit dem Können ist dem TE bewusst. Aber er hat sich ja bewusst dagegen entschieden.
Und ihm dann nochmal auf das Leid der Angehörigen vor Augen zu führen wirkt für mich so, als ob man ihm nochmal vorhält, dass seine Entscheidung falsch ist.
Nordland hat geschrieben:Das ist keine Keule. Das ist eine einfache Überlegung: Helfe ich den Behörden, den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen oder nicht? Ich verstehe deine Argumentation nicht. Es ist zulässig, die Speichelprobe zu verweigern. Das stimmt. Es ist aber auch zulässig, auf das Schicksal des Opfers und der Angehörigen hinzuweisen, ebenso wie auf potenzielle Folgeopfer. Wer auf die freiwillige Teilnahme verzichtet, hat ein Recht darauf, nicht belangt oder verdächtigt zu werden. Ein Schutzrecht davor, dass sich Mitmenschen Gedanken machen, kann ich indes nicht erkennen.
Was ist an meiner Argumentation den nicht zu verstehen? NIEMAND muss freiwillig auf seine Grundrechte verzichten! Punkt...
Und wenn ich micht bewusst dagegen entscheide auf meine Grundrechte zu verzichten, dann geht es auch keinen was an, warum ich diese Entscheidung getroffen habe.
Nordland hat geschrieben:
Klimaanlage hat geschrieben:Nur weil ich persönlich für moralisch richtig halte, freiwillig eine solchen Speicheltest abzugeben, kann ich diese Moralvorstellung nicht anderen Menschen aufzwingen. Und der Staat darf das erst recht nicht.
Naja, da möchte ich nur auf eine vor kurzem geführte Diskussion hinweisen, in der du mich gebeten hattest, ein bestimmtes Verhalten zu verurteilen.
Du setzt also das freiwillige Verzichten auf Grundrechte moralisch auf die gleichte moralische Stufe wie das sich Distanzieren von Menschen die Straftaten begangen haben? :shock:
In der Diskussion ging es darum, dass es mich schon überrascht hat, dass Du so überhaupt nicht veruteilst, dass Menschen (warum auch immer) Polizisten angreifen und dabei Straftaten begehen.
Tom Ate
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Re: Wie Bürger zu "freiwilligen" Speichelproben " bewegt wer

Beitrag von Tom Ate »

Fakt ist nun mal, dass alle deren Handy eingeloggt waren zum (großen) Kreis der Verdächtigen zählt. Die Ermittlungshandlungen der Polizei richten sich nun gegen alle Verdächtigen.

Rechtlich gibt es jedoch gegen diesen Kreis der Verdächtigen keine Eingriffsbefugnisse. Also muss die Polizei jetzt aus diesem großen Kreis einige ausschließen. Eine Methode ist der freiwillige DNA Test. Wer diesen Test verweigert bleibt im, nun kleiner werdenden, Kreis der Verdächtigen.

Das darf man. Man muss keine DNA abgeben. Man muss sich aber nicht wundern, wenn die Polizei nun weiter ermittelt.
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