Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

Adam53
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 15
Registriert: 20.06.14, 18:34

Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von Adam53 »

Mal angenommen, X hat für ein angeblich begangenes Verkehrsdelikt eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld erhalten. Beigefügt war ein Antwortbogen "Anhörung im Bußgeldverfahren". Wenn er mit dem Vorwurf nicht einverstanden wäre, sollte er innerhalb einer Woche Stellung nehmen.
X schrieb der Behörde, er könne den Vorwurf noch gar nicht beurteilen, weil mehrere entscheidungserhebliche Tatsachen und Beweismittel fehlten, und bat um Nennung derselben.
Die Behörde bot ihm Akteneinsicht an, und schickte kurz darauf einen Bußgeldbescheid.


Fragen:

Hat die Behörde damit dem Anspruch von X auf Anhörung (was ja ein Ausfluss des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 GG ist) vor Erlass des Bescheides ausreichend Genüge getan?

Hat X also ausreichend rechtliches Gehör erhalten, obwohl ihm wesentliche Fakten noch nicht bekannt waren und er sich diese auch nicht rechzeitig vor Erlass des Bescheides beschaffen konnte?

Die Anhörung (§28 VwVfG) hat vor Erlass eines Verwaltungsaktes zu erfolgen. Wenn sie versäumt wurde, kann dieser formelle Mangel aber durch das Nachholen der Anhörung bis zum Ende des Verfahrens wirksam geheilt werden (also auch noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens). I.d.R. wird die Heilung bereits im Widerspruchsverfahren eintreten (wenn der Betroffene ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhält wird und die Behörde sich mit dem Vorbringen auseinandersetzt). Wie ist die Rechtslage und was könnte man tun, wenn eine Behörde systematisch und dauernd dagegen verstößt, die Betroffenen vor Erlass des Verwaltungsaktes anzuhören – frei nach dem Motto "Der Mangel kann ja immer noch geheilt werden..."?

Über Antworten (insbes. auch mit kritischem Blick auf evtl. Grundrechtsverletzungen) freue ich mich. Vielen Dank!
Flowjob
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 920
Registriert: 11.09.13, 21:55

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von Flowjob »

Sie unterliegen da einem grossen Irrtum.

Aber das wurde Ihnen ja unter http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=42&t=253448 und http://www.123recht.net/Behoerde-versen ... 73442.html schon ausführlichst erklärt. Bei Beratungsresistenz hilft es auch nicht, Ihnen das noch weitere Male zu erklären.
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7050
Registriert: 10.03.09, 20:37
Wohnort: derzeit: Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von juggernaut »

Adam53 hat geschrieben:... eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld erhalten. Beigefügt war ein Antwortbogen "Anhörung im Bußgeldverfahren". Wenn er mit dem Vorwurf nicht einverstanden wäre, sollte er innerhalb einer Woche Stellung nehmen.
= gewährung rechtlichen gehörs.
Adam53 hat geschrieben:Hat die Behörde damit dem Anspruch von X auf Anhörung (was ja ein Ausfluss des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 GG ist) vor Erlass des Bescheides ausreichend Genüge getan?
ja.
Adam53 hat geschrieben:Hat X also ausreichend rechtliches Gehör erhalten, obwohl ihm wesentliche Fakten noch nicht bekannt waren und er sich diese auch nicht rechzeitig vor Erlass des Bescheides beschaffen konnte?
die wesentlichen fakten waren X doch bekannt: er soll am x.x.x. dasunddas begangen haben. was gibts da schon zu sagen?
entweder er war´s oder er war´s nicht. das kann man locker innerhalb einer woche beantworten.


PS: im "verfassungsrecht" sind wir damit aber noch lange nicht gelandet.
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
Adam53
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 15
Registriert: 20.06.14, 18:34

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von Adam53 »

juggernaut hat geschrieben:die wesentlichen fakten waren X doch bekannt: er soll am x.x.x. dasunddas begangen haben. was gibts da schon zu sagen?
entweder er war´s oder er war´s nicht. das kann man locker innerhalb einer woche beantworten.


PS: im "verfassungsrecht" sind wir damit aber noch lange nicht gelandet.
Nein, so einfach ist es eben nicht. Wenn er z.B. überholt wurde, und tatsächlich das andere Fahrzeug gemessen wurde, dann war er zwar am Tag X am Ort Y, dennoch er war aber nicht der "Täter". Dazu kann er aber nur qualifiziert Stellung nehmen, wenn ihm keine Beweismittel (z.B. das unbeschnittene Foto) vorenthalten werden.
webelch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 10632
Registriert: 04.06.10, 14:19
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von webelch »

gemessen bei was? auch dann dürfte man doch noch selber wissen, ob man zu schnell gefahren ist oder nicht.
Flowjob
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 920
Registriert: 11.09.13, 21:55

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von Flowjob »

Dazu kann er aber nur qualifiziert Stellung nehmen, wenn ihm keine Beweismittel (z.B. das unbeschnittene Foto) vorenthalten werden.
Und wie oft muss man Ihnen da jetzt noch eintrichtern, dass das mit dem Verwarnungsgeldangebot rein garnichts zu tun hat? Es hat sich in den letzten Tagen nichts daran geändert, dass ein Verwarnungsgeldangebot nur ein Entgegenkommen der Behörde ist, mit dem die Sache schnell und unkompliziert erledigt werden kann. Diskussionen um "Ich war es aber doch vielleicht garnicht" sind nicht einfach und unkompliziert und damit dann Gegenstand im Bussgeldverfahren. Dazu musste dieses aber erstmal eröffnet werden. Und nichts anderes ist mit Zustellung des Bussgeldbescheides passiert.
hawethie
FDR-Moderator
Beiträge: 6456
Registriert: 14.09.04, 12:27

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von hawethie »

.
Wenn er z.B. überholt wurde, und tatsächlich das andere Fahrzeug gemessen wurde, dann war er zwar am Tag X am Ort Y, dennoch er war aber nicht der "Täter". Dazu kann er aber nur qualifiziert Stellung nehmen, wenn ihm keine Beweismittel (z.B. das unbeschnittene Foto) vorenthalten werden.
das kann durchaus im weiteren Verfahren geklärt werden - durch die Bitte, Beweismittel zugesandt zu bekommen, hat der Betr. das unbürokratische Verwarnungsverfahren abgelehnt und der Behörde eine Mehrarbeit verursacht - die durchaus zu Recht von ihm (zum Teil) bezahlt werden soll.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Adam53
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 15
Registriert: 20.06.14, 18:34

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von Adam53 »

webelch hat geschrieben:gemessen bei was? auch dann dürfte man doch noch selber wissen, ob man zu schnell gefahren ist oder nicht.
Wenn man keinen Blitz sieht und nicht angehalten wird, dann weiß an es nicht.

Im übrigen noch mal ein Link, wie "einfach" es doch ist, dass anhand der vorliegenden Fakten (Ort und Datum) auch immer der richtige Täter erwischt wird.
http://www.welt.de/vermischtes/kurioses ... litzt.html

Nur: Sooo offensichtlich ist es oftmals nicht. Nicht umsonst wird davon ausgegangen, dass bei ca. 1/3 aller verfolgten Verkehrsdelikte z.T gravierende Fehler vorliegen.
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7050
Registriert: 10.03.09, 20:37
Wohnort: derzeit: Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von juggernaut »

meine fresse ...


dem TE ging es offenbar doch nur darum, zunächst mal zu gucken, ob die behörde ihm den verstoß nachweisen kann - um dann das verwarngeld zu nehmen (wenn sie es kann) oder es drauf ankommen zu lassen (wenn sie es nicht kann). die behörde hat das spiel durchschaut und jetzt ärgert sich der TE, weil er sich selbst ausgetrickst hat. einfach, aber wahr.
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
webelch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 10632
Registriert: 04.06.10, 14:19
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von webelch »

Adam53 hat geschrieben:
webelch hat geschrieben:gemessen bei was? auch dann dürfte man doch noch selber wissen, ob man zu schnell gefahren ist oder nicht.
Wenn man keinen Blitz sieht und nicht angehalten wird, dann weiß an es nicht.

Im übrigen noch mal ein Link, wie "einfach" es doch ist, dass anhand der vorliegenden Fakten (Ort und Datum) auch immer der richtige Täter erwischt wird.
http://www.welt.de/vermischtes/kurioses ... litzt.html

Nur: Sooo offensichtlich ist es oftmals nicht. Nicht umsonst wird davon ausgegangen, dass bei ca. 1/3 aller verfolgten Verkehrsdelikte z.T gravierende Fehler vorliegen.
dann kann das doch auch im bussgeldverfahren geklärt werden. wenn man es nicht war, wird sich dies doch ergeben. wenn man es war, wird es halt teurer.
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 20562
Registriert: 19.08.05, 14:20
Wohnort: Zwischen Flensburg und Sonthofen

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von Ronny1958 »

Und im Rahmmen des Bußgeldverfahrens wird ihm doch auch die Gelegenheit gegeben, den "Anspruch" auf rechtliches Gehör auszuleben.

Ich verstehe hier die verfassungsrechtliche Relevanz grad eher weniger.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Charly50226
Interessierter
Beiträge: 18
Registriert: 20.06.14, 11:56

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von Charly50226 »

Ronny1958 hat geschrieben:Und im Rahmmen des Bußgeldverfahrens wird ihm doch auch die Gelegenheit gegeben, den "Anspruch" auf rechtliches Gehör auszuleben.

Ich verstehe hier die verfassungsrechtliche Relevanz grad eher weniger.
Ich schon...: alles was mich belasten könnte ist verfassungswidrig :devil:

MfG
Charly
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8194
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von hambre »

Nur: Sooo offensichtlich ist es oftmals nicht. Nicht umsonst wird davon ausgegangen, dass bei ca. 1/3 aller verfolgten Verkehrsdelikte z.T gravierende Fehler vorliegen.
Es sagt ja auch niemand, dass es so einfach ist und dass keine Fehler passieren können. Wenn man das klären lassen will, dann muss man eben das Bußgeldverfahren durchlaufen. Sollte man es doch gewesen sein, dann zahlt man zusätzlich die Gebühren. War man es nicht, dann zahlt man nichts.

Das Verwarnungsgeld gilt nur für den Fall, dass man der Bußgeldstelle keine zusätzliche Arbeit bereitet. Die Rückfrage nach Beweismitteln ist bereits zusätzliche Arbeit. Das Verwarnungsgeld dient in erster Linie oder sogar alleine der Verwaltungsvereinfachung. Es greift nur, wenn der Beschuldigte freiwillig zahlt und Du hast eben nicht freiwillig gezahlt. Ein wichtiger Charakter des Verwarnungsgeldes ist daher z.B., dass es nicht vollstreckbar ist.
hawethie
FDR-Moderator
Beiträge: 6456
Registriert: 14.09.04, 12:27

Re: Anhörung und rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren

Beitrag von hawethie »

Da das Ganze mit Verfassungsrecht nicht das Geringste zu tun hat - habe ich es hier hin getan.
Ist mE besser.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen