Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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DeaGereet
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von DeaGereet »

all-in hat geschrieben:Andersherum wäre es aber geboten, da ist doch das perfide hieran, dass nämlich gar keine Straftat zugrundelag. Anstatt diesen Sachverhalt erstmal aufzuklären wird von einem wildgewordenen oder unterbeschäftigten Beamten ein Apparat in Bewegung gesetzt, der ohne Not Grund- und Menschenrechte untergräbt.
MOMENT!
Durch das Landesamt für Denkmalpflege wird per email angezeigt, dass in W., in der Gemarkung K-G, Nähe S-mühle, am dortigen a. G. Schloß eine Raubgrabung stattgefunden hat.
Diesen Sachverhalt können sie den ermittelnden Beamten und dem Richter also nicht anlasten!

Wie sollen die denn auf die Idee kommen, dass gar keine Raubgrabungen stattgefunden haben.
Insoweit widerspricht sich der Sachverhalt auch.

Denn folgendes Zitat ist das wichtigste im ganzen Thread
Pumucklll hat geschrieben: Blätter 1 - 4 der Ermittlungsakte sind die Strafanzeige gegen M. Bei "Sachverhalt" steht wörtlich:
Durch das Landesamt für Denkmalpflege wird per email angezeigt, dass in W., in der Gemarkung K-G, Nähe S-mühle, am dortigen a. G. Schloß eine Raubgrabung stattgefunden hat. Es handelt sich um eine ältermittelalterliche Befestigung. Nach bisherigen Vermutungen liegt hier der Nachweis einer gezielten, ungenehmigten "Schatzsuche" vor, wahrscheinlich unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors. Es besteht der Verdacht, dass dabei bewegliches kulturelles Erbe, etwa in Form von Waffen, Werkzeugen, Schmuck, Münzen, Gefäßen oder ähnlichen Dingen des alltäglichen Lebens zum Nachteil des Landes H. (Schatzregal, § 24 HDSchG) unterschlagen wurde.
Wenn zudem die Polizei einen Hinweis auf jemanden bekommt der mit einem Metalldetektor unterwegs war wäre es ja geradezu eine Pflichtverletzung in diese Richtung nicht zu ermitteln. Das sieht in meinen Augen sogar so aus, dass eine Durchsuchung fast notwendig war, auch für mögliche entlastende Punkte. (wie hier, kein Raubgrabgut und kein Metalldetektor gefunden)
Newbie2007
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von Newbie2007 »

Pumucklll hat geschrieben:@Kormoran: nein, die beiden Archäologen vom Landesdenkmalamt haben dies erst nach dem Durchsuchungsbeschluß festgestellt.
Das hatte ich irgendwie übersehen. Also ist die "Vorgeschichte" eigentlich die Geschichte, über die wir hier reden? Wieso dann solche Aussagen wie
Pumucklll hat geschrieben:@Newbie2007: wie schon gesagt, ist diese Metalldetektor-Geschichte erledigt und sollte nicht weiter thematisiert werden.
?

Denn dann war zum Zeitpunkt des Durchsuchungsbeschlusses (und darauf kommt es hier an, nicht auf irgendwelche späteren Erkenntnisse) noch gar nichts "erledigt".

Dass sich nachträglich herausstellt, dass es an der Stelle gar keine Grabungen gab, ist natürlich ein übler Fehler der Polizei. Allerdings kann man den wohl nicht dem Richter anlasten...

Oder habe ich jetzt wieder etwas falsch verstanden? Irgenwie blicke ich bei Ihrer Geschichte nicht mehr durch, denn einerseits schreiben Sie
Pumucklll hat geschrieben: Dies meldet er der Polizei, die schaut sich den Ort auch an, stellt auch Grabungsspuren fest und stellt Strafanzeige gegen M. wegen illegaler Grabungen.
und später dann aber:
Pumucklll hat geschrieben: Durch das Landesamt für Denkmalpflege wird per email angezeigt, dass in W., in der Gemarkung K-G, Nähe S-mühle, am dortigen a. G. Schloß eine Raubgrabung stattgefunden hat.
Wer hat denn nun die Grabungen festgestellt, die Polizei oder das Landesamt? Oder geht es um 2 verschiedene Vorgänge?
DeaGereet
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von DeaGereet »

Newbie2007 hat geschrieben: Dass sich nachträglich herausstellt, dass es an der Stelle gar keine Grabungen gab, ist natürlich ein übler Fehler der Polizei. Allerdings kann man den wohl nicht dem Richter anlasten...
Pumucklll hat geschrieben: Dies meldet er der Polizei, die schaut sich den Ort auch an, stellt auch Grabungsspuren fest und stellt Strafanzeige gegen M. wegen illegaler Grabungen.
und später dann aber:
Pumucklll hat geschrieben: Durch das Landesamt für Denkmalpflege wird per email angezeigt, dass in W., in der Gemarkung K-G, Nähe S-mühle, am dortigen a. G. Schloß eine Raubgrabung stattgefunden hat.
Wo da der Fehler bei der Polizei lag dürfen sie mir gerne nochmal erklären
Klukident
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von Klukident »

Du must erklären warum die Hausdurchsuchung gerechtgertigt war anhand der Grundrechte!

“Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeisstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie pocht und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.” (Prof. Dr. Ipsen, Staatsrecht II, 10. Auflg., Rn. 61+65).

Jetzt erzähl mal? Und wo ist der Nutzen für ihn?
Pumucklll
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von Pumucklll »

Die beiden Vorgänge haben zeitlich nichts miteinander zu tun. Was Newbie2007 für die Vorgeschichte hält, ist tatsächlich die Nachgeschichte. Aus diesem Grunde habe ich sie anfangs auch weggelassen, weil sie mit dem von mir beschriebenen Vorgang im ersten Post zeitlich nichts zu tun hat.

Der zeitliche Ablauf laut Ermittlungsakte ist: am 09.05. stellt das Landesdenkmalamt eine Raubgrabung am a.G. Schloß fest und zeigt diese per email bei der Polizei an. Zwei Polizisten sehen sich den Tatort am 12.05. an und bestätigen die Raubgrabung mit einem Vermerk, in dem auch steht, daß keine weiteren Täterhinweise erlangt werden konnten. Am gleichen Tag (exakt 89 Minuten später) stellt der Chefpolizist Strafanzeige gegen M. wegen dieser Raubgrabung. In der Strafanzeige steht nichts, was auf M. als Täter hinweisen würde oder daß überhaupt von der Polizei ermittelt wurde.

Diese Strafanzeige gegen M. sind die ersten 4 Seiten der Ermittlungsakte, dann folgen die Blätter 5 - 27, in denen das Landesdenkmalamt per email die Raubgrabung anzeigt, über die Bedeutung dieses Ortes schreibt, Bilder der Raubgrabung beifügt, Wikipedia-Artikel usw., also nichts wirklich Wichtiges.

Die Blätter 28 und 29 sind der Vermerk des Polizisten aus meinem ersten Post. Diesen Vermerk hat er erst am 02.06. geschrieben, also 3 Wochen später. In diesem Vermerk steht auch, daß eine Person den M. mit Metalldetektor an einem geschichtsträchtigen Ort gesehen haben und dort Raubgrabungsspuren festgestellt haben will. Hierzu gibt es keine Datumsangabe, wann er den M. gesehen haben will. Am 30.05. schaut sich der Polizist zusammen mit der Person diesen Ort an, bestätigt diese vermeintlichen Raubgrabungsspuren und stellt Strafanzeige gegen M.

Am 02.07. findet die Hausdurchsuchung bei M. statt, bei der nichts gefunden wird, das auch nur im entferntesten auf Raubgrabungen hinweisen würde.

Am 07.07. ruft M. beim Landesdenkmalamt an und fragt, ob an diesem geschichtsträchtigen Ort in jüngerer Zeit Raubgrabungen stattgefunden haben. Der zuständige Archäologe, Dr. S., von dem Amt verneint dies. M. behauptet, daß dort raubgegraben worden sein muß. Am 08.07. schaut sich Dr. S. mit einem Kollegen das fragliche Gebiet an und stellt fest, daß dort seit längerer Zeit nicht illegal gegraben worden ist. Dies teilt er M. per email mit.

Soweit der gesamte Sachverhalt. Es geht um zwei zeitlich und räumlich getrennte Vorgänge, die nichts miteinander zu tun haben: die erste tatsächliche Raubgrabung am a.G. Schloß und die zweite vermeintliche Raubgrabung an einem geschichtsträchtigen Ort.

Meine Frage bezog sich nur auf den ersten Fall, wo rein garnichts auf M. als Täter hinweist. Der zweite Fall beruht auf dem (falschen) Hinweis einer Person, der aber deutlich später datiert; inwiefern dieser Hinweis nur auf einer Verwechslung der Person beruht oder Absicht war, ist nicht bekannt.

Jetzt fällt mir auf, daß der Polizist diese vermeintliche Raubgrabung offenbar gar nicht der Landesdenkmalbehörde gemeldet hat, weil Dr. S. beim Anruf von M. nichts von kürzlichen Raubgrabungen an diesem Ort wußte. Hätte der Polizist diese vermeintliche Raubgrabung nicht dem Landesdenkmalamt melden müssen?
Klukident
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von Klukident »

2 Jahre unschuldig im Gefängnis obwohl die Staatanwatschaft davon weiss oder 3 oder 5 Jahre (30 Jahre in den ,USA!). Die Staatsanwaltschaft hat in der USA 30 Jahre gewusst, dass 4 Menschen nicht die Täter sind! Und nichts ist geschehen. Genau wie hier.

Ich darf jetzt keine Internetseite nennen wo man hunderte Opfder nachlesen kann.

zB. Herrn Harry Wörtz uavam.

Was ist überhaupt der Wert einer unzulässigen Hausdurchsuchung demgegenüber?
DeaGereet
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von DeaGereet »

Pumucklll hat geschrieben:Die beiden Vorgänge haben zeitlich nichts miteinander zu tun. Was Newbie2007 für die Vorgeschichte hält, ist tatsächlich die Nachgeschichte. Aus diesem Grunde habe ich sie anfangs auch weggelassen, weil sie mit dem von mir beschriebenen Vorgang im ersten Post zeitlich nichts zu tun hat.
wenn innerhalb weniger Wochen mehrfach Grabungsspuren entdeckt worden waren, dann hat das wahrscheinlich schon miteinander zu tun.

Ich fasse ihren Beitrag mal zusammen:
1.) 09.05. - Anzeige von Experten des Denkmalamtes wegen Raubgrabung
2.) 12.05. - Begutachtung des Tatortes durch die Polizei, zunächst keine Täterhinweise vor Ort entdeckt
3.) 12.05. - ein anderer Polizei schreibt eine Anzeige gegen M, wegen der Email o. g. Raubgrabung
Inhalt, die Anzeige des Denkmalamtes mit allem drum und dran

4.) 30.05. - Polizeibeamte schauen sich den oben oder einen anderen Geschichtsträchtigen Ort mit einem Zeugen an
5.) 02.06. - Beamte verschriftlichen nicht nur einen Vermerk für die erste Anzeige, dass ein Zeuge M mit Metalldetektor am Ort vom 30.05. gesehen hat und auch Raubgrabungen gesehen hat, sondern erstellen eine weitere Strafanzeige.
6.) 02.07. - Durchsuchung
7.) 07.07. - Archäologe des Landesdenkmalamt verneint sofort, dass am Ort vom 30.05. keine Grabungen waren
8.) 08.07. - Schaut sich das Landesdenkmalamt den Ort an und entdeckt keine Raubgrabung

Daraus ergeben sich so viele Fragen, die man nur schwerlich hier beantworten kann.
Klukident
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von Klukident »

Was ist überhaupt der Wert einer unzulässigen Hausdurchsuchung demgegenüber?
Verstehst Du das?

Der Wert des verletzten Gundrecht, wie hoch ist dieser Wert in Deinem Fall?
(Etwa 4000 Menschen sitzen derzeit zu Unrecht in Deutschland im Gefängnis!)
Newbie2007
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von Newbie2007 »

DeaGereet hat geschrieben: Wo da der Fehler bei der Polizei lag dürfen sie mir gerne nochmal erklären
Das bezog sich auf die Darstellung des TS, die Polizei hätte Grabungsspuren festgestellt und im Nachhhinein hätte sich das als Irrtum herausgestellt. Aber das scheint alles etwas komplizierter zu sein...
Klukident
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von Klukident »

Bei einer Klage musst Du den Wert der Klage angeben.
Etwa 4000 Menschen sitzen derzeit zu Unrecht in Deutschland im Gefängnis!

Wie hoch ist der Wert?
Newbie2007
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von Newbie2007 »

Pumucklll hat geschrieben:Die beiden Vorgänge haben zeitlich nichts miteinander zu tun. Was Newbie2007 für die Vorgeschichte hält, ist tatsächlich die Nachgeschichte.
Aha. Warum Schreiben Sie dann:
@newbie2007: richtig, da gibt es eine Vorgeschichte, die zum Glück inzwischen Geschichte ist: eine Person will M. an einem geschichtsträchtigen Ort mit Metalldetektor gesehen haben.
Außerdem stimmt es nicht, denn die Sache mit dem Metalldetektor gehört ja tatsächlich zur Vorgeschichte des Durchsuchungsbeschlusses.
Die Blätter 28 und 29 sind der Vermerk des Polizisten aus meinem ersten Post. Diesen Vermerk hat er erst am 02.06. geschrieben, also 3 Wochen später. In diesem Vermerk steht auch, daß eine Person den M. mit Metalldetektor an einem geschichtsträchtigen Ort gesehen haben und dort Raubgrabungsspuren festgestellt haben will. Hierzu gibt es keine Datumsangabe, wann er den M. gesehen haben will. Am 30.05. schaut sich der Polizist zusammen mit der Person diesen Ort an, bestätigt diese vermeintlichen Raubgrabungsspuren und stellt Strafanzeige gegen M.

Am 02.07. findet die Hausdurchsuchung bei M. statt...
Schön, wir dass jetzt endlich erfahren, dass in dem fraglichen Vermerk nicht nur eine Vermutung ausgesprochen, sondern diese auch begründet wurde. :roll:
Soweit der gesamte Sachverhalt. Es geht um zwei zeitlich und räumlich getrennte Vorgänge, die nichts miteinander zu tun haben: die erste tatsächliche Raubgrabung am a.G. Schloß und die zweite vermeintliche Raubgrabung an einem geschichtsträchtigen Ort.
Natürlich haben die beiden Vorgänge miteinander zu tun, denn die vermeintliche Raubgrabug lieferte ja überhaupt überhaupt erst den Verdacht für dei Hausdurchsuchung(*). Und im Grunde (wenn wir einfach von dem ausgehen, was die Polizei wusste) durchaus zurecht, jedenfalls soweit es der Richter überprüfen konnte. Natürlich sind Fehler passiert, zum einen die falsche Zeugenaussage, zum anderen der Irrtum des Polizisten, der die Spuren für Grabungsspuren hielt. Das konnte der Richter aber nicht wissen.
Der zweite Fall beruht auf dem (falschen) Hinweis einer Person, der aber deutlich später datiert
Ihrer Schilderung zufolge war aber dieser Hinweis wohl die Basis für den Durchsuchungsbeschluss. Oder habe ich da jetzt wieder was falsch verstanden?

(*) Unklar bleibt allerdings das folgende:
Am gleichen Tag (exakt 89 Minuten später) stellt der Chefpolizist Strafanzeige gegen M. wegen dieser Raubgrabung. In der Strafanzeige steht nichts, was auf M. als Täter hinweisen würde oder daß überhaupt von der Polizei ermittelt wurde.
Diese Strafanzeige gegen M. sind die ersten 4 Seiten der Ermittlungsakte
Was steht denn dann auf diesen 4 Seiten? Wirklich keine Begründung, warum M. der Täter sein könnte? Irgendwie bezweifle ich das...
Klukident
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von Klukident »

Hallo hallo, das spielt doch alles gar keine Rolle!!

Bei einer Klage musst Du den Wert der Klage angeben.
Etwa 4000 Menschen sitzen derzeit zu Unrecht in Deutschland im Gefängnis!

Wie hoch ist der Wert der Klage? Das darf jeder sagen.
Über 10000 Menschen werden jedes Jahr zu unrecht in ihrer Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt!

Und hier ist ein einziger und der hat noch nicht gesagt ob er den! Weg gehen will.
Hafish
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von Hafish »

Vielleicht sollten hier mal einige Gesprächsteilnehmer zur Kenntnis nehmen, dass Zeugenaussagen Beweise sind. Ja ganz recht, richtige Beweise! Wenn die Zeugenaussagen sich als falsch herausstellen, dann kann man das entsprechend würdigen, aber Zeugenaussagen sind und bleiben Beweise.

Also: Ein Polizist hat einen Beweis (die fachliche Auskunft der Denkmalbeamten) und Indizien (Grabspuren), dass am Tag x Raubgrabungen stattgefunden haben. Und kurz darauf erhält er einen Beweis (Zeugenaussage), dass Person M an einem anderen geschichtsträchtigen Ort mit einem Metalldetektor rumspaziert ist. Also mit einem seltenen Spezialwerkzeug, dass vor allem an geschichtsträchtigen Orten eingesetzt wird, um verborgene Kulturschätze zu finden. Was soll der Polizist denn bitte anderes tun, als aus der Zusammenschau dieser Beweismittel und unter Beachtung der zeitlichen Nähe der Vorfälle zu schließen, dass M ziemlich verdächtig ist, im Fall 1 der Täter zu sein und im Fall 2 vielleicht auch gegraben zu haben?

So. Der Polizist fasst das zusammen und schickt die Akte an die Staatsanwaltschaft. Was soll der Staatsanwalt nun bitte anderes tun, als eine Hausdurchsuchung zu beantragen? Er muss zu diesem Zeitpunkt erntsthaft in Betracht ziehen, dass M ein schlimmer Raubgräber ist und überall den Spaten schwingt, wo es vielleicht was zu finden gibt. Gibt es irgendeine andere Ermittlungsmaßnahme, mit der er den Verdacht (mehr ist es nicht) weiter erhärten könnte? Ja, stimmt, die gibt es. Geheime Telefonüberwachung zum Beispiel. Oder er könnte M beschatten lassen. M foltern lassen darf er ja leider nicht, also fällt das weg. Da der Staatsanwalt ja nett ist und die Grundrechte von M abwägt, kommt er zu dem Schluss, dass diese Alternativen noch viel schlimmer für M wären. Und deshalb greift er zur Hausdurchsuchung, die das für M mildeste Mittel darstellt, den Verdacht zu erhärten oder eben auch zu entkräften.

So. Was soll der Untersuchungsrichter nun tun? Er kann wie jeder normale Mensch nur die gleichen Schlüsse ziehen wie der Polizist und der Staatsanwalt vor ihm. Die Verdachtsmomente sind angesichts der Beweise (!) stark genug. Und deshalb wird der Durchsuchungsbeschluss erlassen.

Dass sich dabei herausstellt, dass M keinen Metalldetektor, keine Schätze, Karten oder sonstiges besitzt, liegt in der Natur der Sache. Die Hausdurchsuchung ist eine Ermittlungsmaßnahme, die - wie alle Ermittlungsmaßnahmen - durchgeführt wird, weil mal vorher eben noch nicht sicher weiß, ob der Verdächtige schuldig ist oder nicht. In dem Fall war M wohl unschuldig. Im nächsten Fall ist der Beschuldigte X dann schuldig und kann nur so überführt werden. Natürlich ist das blöd für M. Aber in einem Rechtsstaat, der sich zum Ziel setzt, Straftaten effektiv aufzuklären, sind solche "erfolglosen" Durchsuchungen leider nötig, weil man nur durch solche Maßnahmen Täter aufspüren kann.
Eine ganz andere Frage ist, was man jetzt mit den Zeugen macht. In der Tat sollte man mal dem Zeugen auf den Zahn fühlen, der den M mit dem Metalldetektor gesehen haben will, nachdem man kein solches Gerät in der Wohnung des M gefunden hat. Und die Damen und Herren vom Denkmalamt sollten sich auch mal fragen (oder gefragt werden), warum sie so oberflächlich "Raubgrabungen" feststellen. Aber nochmals: Das hat nichts mit der Hausdurchsuchung zu tun, sondern steht auf einem ganz anderen Blatt. Die Justiz kann nun mal nichts anderes tun, als auf Zeugenaussagen zu vertrauen. Wenn wir den Zeugenbeweis über Bord werfen, weil er bekanntermaßen unsicher ist, dann blüht in diesem Land das Verbrechen, wie es seit Sodom und Gomorra nicht mehr geschehen ist. Zeugenaussagen sind schlechte Beweismittel. Aber wir haben oftmals keine anderen.

Natürlich kann es auch ganz anders gewesen sein. Vielleicht tatsächlich als reiner Willkürakt der Staatsdiener, die, wie oben schon beschrieben, einfach jemanden aus dem Telefonbuch rausgepickt haben, weil sie einfach mal Bock auf eine Durchsuchung bei einem Unschuldigen hatte. Da die Wahrheit in diesem Thread ja offenbar eine Glaubensfrage ist, darf M sich gerne weiter vom System verfolgt fühlen.
Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel
;)
Klukident
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von Klukident »

Hafish hat geschrieben:Natürlich kann es auch ganz anders gewesen sein. Vielleicht tatsächlich als reiner Willkürakt der Staatsdiener, die, wie oben schon beschrieben, einfach jemanden aus dem Telefonbuch rausgepickt haben, weil sie einfach mal Bock auf eine Durchsuchung bei einem Unschuldigen hatte. Da die Wahrheit in diesem Thread ja offenbar eine Glaubensfrage ist, darf M sich gerne weiter vom System verfolgt fühlen.
Weist Du was ich in über 30 Jahren in der Justiz an Glaubensfrage erlebt hab?
Wenn mancher das wüsste, dann würde er sich nicht nur vom System verfolgt fühlen. Die verlogensten Menschen sitzen in der Justiz und dazu gehören im Durchschnitt auch Richter. Ich habe von Anwälten bekoppte Verschwörungstheorien gehört und ich habe einmal nach 7 Jahren miterlebt wie sich eine dieser Theorien tatsäclich bewahrheitet hat. Es ist ja eindoktriniert und auch mir gewesen, dass das gar nicht sein kann. Heute weiss ich dass es in der ganzen kompletten Justiz normal ist, was der Anwalt schon 7 Jahre zuvor vermutet hat.

Seitdem glaube ich einfach gar nichts mehr. Es ist alles, es kann alles sein aber es muss gar nicht.

Aber der Wert der Klage, der würde mich interessieren? Was sind verletzte (oder auch nicht) Menschenrechte so Wert?
Hafish
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Re: Hausdurchsuchung aufgrund von Vermutungen

Beitrag von Hafish »

Klukident hat geschrieben:Die verlogensten Menschen sitzen in der Justiz
Nunja, dazu fällt mir nur eins ein, aber Sie sagten es ja schon:
bekoppte Verschwörungstheorien
Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel
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