Muss die Polizei die Rechte & Gesetze vorlesen?
Moderator: FDR-Team
Re: Muss die Polizei die Rechte & Gesetze vorlesen?
Du denkst zu einfach. Eine pol. Maßnahme kann auf Grund des komplexen Verwaltungsrecht sehr schnell rechtswidrig sein; z.B. weil eine Formforschrift, von vielen, nicht ganz beachtet ist; dennoch ist die Maßnahme vollstreckbar. Das die Maßnahme vollstreckbar ist hat aber nichts damit zu tun, dass du verweigern kannst, sondern heißt nur, dass der Polizist seine Maßnahme mit Zwang durchsetzen darf. Wäre das im Recht anders, könnte keine Polizeiverfügung durchgesetzt werden können, sondern müsste erst vom Verwaltungsgericht als rechtmäßig festgestellt werden.
Re: Muss die Polizei die Rechte & Gesetze vorlesen?
Nein. Nur nochmal um das klarzustellen:Mike Gimmerthal hat geschrieben: Wenn selbst eine rechtswidrige Maßnahme immer vollstreckbar ist, muss ich dann auch von einer Brücke springen wenn der Polizist es "anordnet".
Wir diskutieren hier über die Strafbarkeit im Rahmen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Es muss also AKTIV gegen eine Maßnahme vorgegangen werden. Ein nicht ausführen einer Anordnung der Polizei reicht i.d.R. nicht aus um sich strafbar zu machen.
Wie schon ober erwähnt es geht nicht um das Verweigern sondern um eine AKTIVE Handlung gegen eine polizeiliche Maßnahme.Mike Gimmerthal hat geschrieben: Ab wann kann ich als Bürger und juristischer Laie Anordungen verweigern?
Und man darf aktiv gegen eine rechtswidrige Maßnahme der POlizei vorgehen, wenn es keine rechtliche Grundlage für diese Anordnung vorhanden ist. (BITTE WEITERLESEN!)
Grob formuliert:
Gibt es irgendwo ein Gesetz, dass der Polizei eine bestimmte Handlung unter gewissen Umständen erlaubt darf ich mich nicht aktiv dagegen wehren. Selbst dann nicht, wenn ich der Meinung bin, dass grade jetzt diese gewissen Umstände nicht vorliegen. Das ist übrigens mit:
gemeintMike Gimmerthal hat geschrieben: "offensichtlich rechtswidrig"?
Nein, überhaupt nicht!Mike Gimmerthal hat geschrieben: In der Tat ein schwieriges Dilemma.
Es ist doch ganz einfach:
Wenn die Polizei gem. irgendeiner Ermächtigungsgrundlage unter bestimmeten Umständen zu einer bestimmten Maßnahme befugt ist, darf ich micht nicht dagegen wehren.
Ich muss (fast) nie bei polizeilichen Maßnahmen mitwirken, aber darf mich halt nur in wenigen Fällen dagegen wehren.
Alles andere würde jegwede Polizeiarbeit unmöglich machen.
Deswegen haben Rechtsmittel gegen polizeiliche Maßnahmen ja grundsätzlich auch keine aufschiebende Wirkung.
Fakt ist:
Natürlich kann es dadurch passieren, dass Polizisten bewusst (verwaltungsrechtlich) rechtswidrige Maßnahmen durchziehen und man sich nicht vor Ort dagegen wehren kann.
Das ist aber systemimmanent. Will ich eine funktionierende Polizei haben, muss das so sein.
Re: Muss die Polizei die Rechte & Gesetze vorlesen?
Das mit der Aussage ist natürlich richtig, aber den letzten Satz bezweifle ich gewaltig. Nehmen wir an, der Beamte sagt zu dem nach §164 festgenommenen folgendes:Klimaanlage hat geschrieben:Dieser Vergleicht hinkt und zwar deutlich!Deputy hat geschrieben: Sonst kommt irgendein Polizist auf folgende Idee:
Ein Zeuge erscheint nicht zur Vernehmung wegen einer Straftat. Damit stört er die Amtshandlung des Ermittlungsverfahrens, zB die Feststellung des Täters - also die andere Maßnahme. Also wird der Zeuge - weil er nicht zur Vernehmung erscheint - wegen durch die Polizei wegen Störung einer Amtshandlung nach § 164 festgenommen bis er aussagt (max. bis zum Ende des darauffolgenden Tages).
Denn durch das Nichterscheinen zur Zeugenaussage wird keinerlei Amtshandlung gestört. Sondern durch das Nichtaussagen! Und eine Festnahme ist nicht geeignet eine Aussage herbeizuführen.
Es ist jetzt 7 Uhr und sie haben 2 Möglichkeiten:
1. Sie sagen aus. Das ist in 20 - 30 Min erledigt und sie können gehen.
2. Sie sagen nicht aus. Dann sitzen sie bis morgen 24 Uhr in der Zelle. Wie Sie Ihrem Chef erklären, dass sie 2 Tage nicht zur Arbeit kommen, ist Ihr Problem. Anschließend werden sie vom Staatsanwalt vorgeladen und dort müssen sie hinkommen, sonst werden sie vorgeführt und zahlen noch ein Bussgeld.
Also, wie entscheiden Sie sich?
99% würden dann aussagen.
Weder habe ich geschrieben noch bin ich der Meinung dass die entsprechende Person körperlich anwesend sein muss. Einzige Bedingung ist, dass sie die Amtshandlung stören muss. Wie / von wo sie das macht ist irrelevant (sollte innerhalb Deutschlands sein, sonst gibts Probleme mit der StPO).Klimaanlage hat geschrieben:Nochmal:Deputy hat geschrieben:
Ich habe den §164 StPO als "Notwehr" gegen Störungen einer Amtshandlung gelernt, dh die konkrete Amtshandlung muss laufen oder unmittelbar bevorstehen.
Wo steht geschrieben, dass diese Störung nur gegen körperlich anwesende Personen bei dieser Amtshandlung durchgeführt werden können?
Wir sind uns einige, dass diese Amtshandlung grade laufen muss oder unmittelbar bevorsteht. Das steht außer Frage!
Re: Muss die Polizei die Rechte & Gesetze vorlesen?
Ich bestreite, dass irgendein Richter jemanden bis morgen 24 Uhr die Freiheit entzieht, weil der nicht aussagen will bzw einer Ladung der Polizei nicht folgen will.
Re: Muss die Polizei die Rechte & Gesetze vorlesen?
Stört sich der Beamte da nicht selber?Deputy hat geschrieben:2. Sie sagen nicht aus. Dann sitzen sie bis morgen 24 Uhr in der Zelle. Wie Sie Ihrem Chef erklären, dass sie 2 Tage nicht zur Arbeit kommen, ist Ihr Problem. Anschließend werden sie vom Staatsanwalt vorgeladen und dort müssen sie hinkommen, sonst werden sie vorgeführt und zahlen noch ein Bussgeld.

Kürzen wir das Ganze doch ab Deputy.
Du nennst uns deinen § und BEGRÜNDEST dass auch.
Gruss fool1
Nichts ist engherziger als Chauvinismus oder Rassenhaß. Mir sind alle Menschen gleich, überall gibt's Schafsköpfe und für alle habe ich die gleiche Verachtung. Nur keine kleinlichen Vorurteile!
Karl Kraus (1874 - 1936)
Für Dieter, Felix und WHKD2000
Karl Kraus (1874 - 1936)
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Re: Muss die Polizei die Rechte & Gesetze vorlesen?
Meine Güte - das hab ich schon etliche Male in dem Thread gemacht.
Im übrigen: wenn vor Ort gefragt wird "Wo steht das Sie das dürfen?" und die Polizei antworte "In der StPO" reicht das vor Ort völlig aus.
@Tom Ate
So eine Beispiel nicht isoliert lesen, sondern alles was dazu geschrieben wurde.
Im übrigen: wenn vor Ort gefragt wird "Wo steht das Sie das dürfen?" und die Polizei antworte "In der StPO" reicht das vor Ort völlig aus.
@Tom Ate
So eine Beispiel nicht isoliert lesen, sondern alles was dazu geschrieben wurde.
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Re: Muss die Polizei die Rechte & Gesetze vorlesen?
Das war aber nicht die Frage. Die Belehrung über die Rechte als Beschuldigter hat nichts damit zu tun, ob die Polizei ihre Amtshandlung (Durchsuchung, Festnahme) begründen muß, mit Paragraphen oder nicht.Tom Ate hat geschrieben:In den USA müssen einem Verhafteten tatsächlich seine Rechte vorgelesen werden.
In den USA gibt es daher die Miranda-Belehrung à la "You have the right to remain silent...", aber eben kein "You are under arrest pursuant to 4711 USC §12345...".
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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