Hallo,
also wenn jemand eine private Klage bei z.B. Nachbarschaftsstreit bei Gericht einreichen möchte, muss er erst zum zuständigen Schiedsmann. Ist es das Gleiche (nur teurer) wenn man eine Mediation anstrebt und bei deren Erfolgslosigkeit dann Klage erheben kann?
Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt.
Danke
Mongi