Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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stern0190
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Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Beitrag von stern0190 »

Hallo,

bis zum Erreichen der Volljährigkeit meiner Tochter zahlte ich den Minderjährigenunterhalt.
Mit Erreichen der Volljährigkeit der Tochter stellte ich die Unterhaltszahlung ein.

Der KU war ja befristet bis zum 18.Lj des Kindes.

Nach einem halben Jahr nach dem 18.Geburtstag wurde mir der angeblich aufgelaufene Unterhalt ab dem 18. LJ plus 6 Monate gepfändet.
Ich weise daraufhin, dass dies gar nicht möglich ist, hätte man den KU-Titel genau gelesen. Befristet bis zur Volljährigkeit.

Durch meinen eingeschalteten RA wurde eine weitere Pfändung abgewendet und veranlasst, dass wegen des befristeten Unterhaltstitels keine weiteren Pfändungen erfolgen.
Das betreffende Amtsgericht erkannte und bestätigte, dass der KU-Titel befristet ist.

Was kann ich nun machen, dass mir der unberechtete Unterhaltsbetrag für 6 Monate von der Tochter zurückerhalte?
Wie kann das Amtsgericht für die unberechtigte Pfändung zum Vorteil der Tochter verantwortlich gemacht bzw haftbar gemacht werden?

Gruss stern
edy
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Re: Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Beitrag von edy »

Hallo stern0190,

Ich glaube das Amtsgericht ist hier nicht schuld.

Finde raus wer der zuständige Gerichtsvollzieher war und rede mit ihm.

Gerichtsvollzieher sind m.E. selbsständig (wie ein eigenes Unternehmen).

Versuche erst mal den gezahlten Unterhalt von ihm zu bekommen.

Ich würde ihn auch darauf hinweisen, das er für entstehende Kosten aufkommen muss.

Evtl. braucht du einen Fachanwalt.Möglich ist auch ein negativer Eintrag bei der Schufa

siehe auch hier:
Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie nur binnen zwei Wochen ab Erhalt Einspruch einlegen (§ 700 ZPO i.V.m. § 339 ZPO). Danach ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Rechtsmittel hiergegen stehen Ihnen dann grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung.

lg
edy
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stern0190
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Re: Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Beitrag von stern0190 »

Danke, aber leider sind die zwei Wochen längst rum.
edy
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Re: Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Beitrag von edy »

Hallo Stern,

Dann wende dich an den Gerichtsvollzieher ( der ist dem Amtsgericht bekannt).

lg
edy
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stern0190
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Re: Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Beitrag von stern0190 »

Nach welcher Rechtsgrundlage berufe ich mich, das Geld beim Gerichtsvollzieher (oder sonstiger Person) zurückzuholen?
elwoody
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Re: Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Beitrag von elwoody »

Der Gerichtsvollzieher ist der falsche Ansprechpartner. Ich gehe mal davon aus, dass ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen wurde und der Lohn oder das Konto gepfändet wurden? Dafür zuständig ist das Vollstreckungsgericht nicht der Gerichtsvollzieher. Anspruchsgrundlage für Schadensersatz ist § 839 BGB iVm Art. 34 GG. Der Anspruch ist gegenüber dem Bundesland geltend zu machen. Ohne Anwalt werden Sie da nichts erreichen. Es ist nicht so einfach/klar wie es evtl. im ersten Moment aussieht.
stern0190
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Re: Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Beitrag von stern0190 »

Hallo,
ja es wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen. Jedoch völlig zu unrecht.
Mein Anwalt versuchte zunächst über meiner Tochter den Betrag zürückzuholen. Sie reagierte nicht auf das Schreiben. Weiteres Vorgehen gegen Tochter über Amtsgericht wollte ich dann auch nicht. Ich hatte auch die Kosten abgewägt.

Ich weiss nur noch, dass mir der Anwalt mir einen Paragrafen zeigte, dass wohl gegen das Amtsgericht ? o.ä. nichts zu machen sei.

Also habe ich dann alles gelassen und nichts mehr weiteres unternommen.

Dann soll es wohl so sein, schade<, und ich kann tatsächlich das Geld nicht mehr zurückholen.
elwoody
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Re: Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Beitrag von elwoody »

stern0190 hat geschrieben:Weiteres Vorgehen gegen Tochter über Amtsgericht wollte ich dann auch nicht. Ich hatte auch die Kosten abgewägt.

Sie können nicht die Tochter in Ruhe lassen und sich direkt an den Staat wenden. Kann der Schaden durch Inanspruchname der Tochter minimiert werden, schließt dies die Haftung des Landes zunächst aus (§ 839 Abs. 1 S.2 BGB).
stern0190
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Re: Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Beitrag von stern0190 »

Okay, danke.
Gibt es hier für eine Verjährung. Mein Fall war 2013 mit der unberechtigten
Pfändung.
stern0190
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Re: Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Beitrag von stern0190 »

Ich hatte versucht, die Tochter durch meinen Rechtsanwalt in Regress zu
nehmen. Diese weigerte sich bzw. äußerte sich hierzu nicht, da sie auch
keine große finanziellen Möglichkeiten hat.
Ich könnte zwar einen Titel für die Rückzahlung der unberechtigte Pfändung
über ein Familien-(Amts)gericht erwirken.

Nur, denke ich, stehen die Kosten (unberechtigte Pfändung und Anwalts- Gerichtsgebühren)
außer Verhältnis.
KZG
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Re: Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Beitrag von KZG »

stern0190 hat geschrieben:Das betreffende Amtsgericht erkannte und bestätigte, dass der KU-Titel befristet ist.
Kann ich bitte das Aktenzeichen (Geschäftsnummer) haben? Gern auch als persönliche Nachricht.
In meinem Umfeld bahnt sich etwas ähnliches an.
stern0190
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Re: Pfändung trotz befristeten KU-Titels

Beitrag von stern0190 »

Was nützt dir das Aktenzeichen (Geschäftsnummer) ?
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