Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:flokon hat geschrieben:...
Ich biete als rein rechtliche Antwort:
-Anzeige wegen Diebstahl
-Körperverletzung (?) wichtige (

) Medikamente werden schließlich vorenthalten
-Unterlassungklage, um das Durchsuchen des Zimmers zu verhindern
Wer bietet mehr?
Ich biete nicht mehr, sondern gehe davon aus, dass hier keine StA ein Strafverfahren einleiten wird, denn:
- "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates."
Die Tochter wird m.E. nur dann den Privatklageweg beschreiten, wenn ihr das Suchtmittel wichtiger ist, als die Mutter.

Ich habe den Originalpost so verstanden, dass es der Tochter nicht primär darum geht, wie sie die Mutter anzeigen, verklagen oder was auch immer kann.
Sondern sie ist angesichts unterschiedliche Aussagen von verschiedener Seite (Mutter: "ich darf das, solange Du bei mir wohnst"; andere: "ruf die Polizei") verunsichert und will eigentlich nur wissen, wie denn nun die tatsächliche Rechtslage ist. Und die Rechtslage ist eben nicht so, wie die Mutter es darstellt hat (@Sozialarbeiter: beachten Sie, dass die Mutter ihr Recht auf Wegnahme laut Sachverhalt gerade nicht damit begründet, dass sie sich Sorgen um die Tochter macht - von wegen §1618a BGB -, sondern sie begründet das damit, dass die Tochter bei ihr wohnt, was so definitiv falsch ist). Genau darum ging es mir.
Diese Klarstellung der Rechtslage ist m. E. auch "zielführend", weil sie die Tochter in die Lage versetzt, der Mutter als Gleichberechtigte entgegenzutreten, was eine Vorausetzung für jeden erfolgreichen Dialog ist (auch und gerade dann, wenn tatsächlich eine Suchtproblematik vorliegen sollte). Und es soll ab und zu auch Leute geben, die sich an Recht und Gesetz auch dann halten, wenn sie nicht von Polizei und Gerichten dazu gezwungen werden...
Nicht zielführend finde ich es dagegen, hier so zu tun, als dürfte die Mutter, weil sie Mutter ist, quasi alles, solange sie dabei nur in guter Absicht handelt. Dies ist die Unwahrheit, und die Unwahrheit kann niemals die Basis für eine echte Lösung
irgendeines Problems sein.
Last but not least, verweise ich noch einmal auf mein (absichtlich oder unabsichtlich missverstandenes) Beispiel mit der Wegnahme der Zigaretten. Ja, die Mutter kann der Tochter verbieten, in der Wohnung zu rauchen. Sie kann ihr vielleicht auch verbieten, ausserhalb der Wohnung zu rauchen und ihr für den Fall der Zuwiderhandlung mit dem Rauswurf drohen (hier wird man möglicherweise, anders als bei einer medizinisch verordneten Medikation, die Rechtswidrigkeit der Drohung verneinen). Sie darf dieses Verbot aber nicht eigenmächtig durchsetzen, indem sie der Tochter die "Suchtmittel" einfach wegnimmt - oder gar Dritte solange unter Druck setzen, bis sie ihr die für die Tochter verwahrten "Suchtmittel" aushändigen.