Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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vespa16
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Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von vespa16 »

Hallo zusammen,

während meiner Hausbauplanung habe ich diverse örtliche Bauunternehmen um ein Kostenangebot für mein Wunschhaus gefragt.
Nun möchte ein Bauunternehmer zwei Jahre nach der Anfrage eine fast fünfstellige Summe für diese Anfrage haben?!?!?
Dieser ist aber als Bauunternehmen eingetragen und nicht als Architekt oder Ingenieur.
Er rechnet die Planungsphasen 1-4 ab, hat aber nur ein Haus angeboten welches 35000€ über meinen angegebenen Budget liegt und
auch nicht in dem erwünschten Baustil!

Wie ist hier die Rechtslage?
Juristenqualle
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von Juristenqualle »

vespa16 hat geschrieben: während meiner Hausbauplanung habe ich diverse örtliche Bauunternehmen um ein Kostenangebot für mein Wunschhaus gefragt.
... etwas dürftig dein Beitrag hier , da wird wohl auch noch auch noch ziemlich mehr gelaufen sein ... die Argumente des Bauunternehmers würden mich auch mal interessieren ... sollte der Bauunternehmer für dich Baupläne erstellt haben , dann hat er Leistungen nach der HOAI erbracht ... dieses geht auch ganz klar aus deinem Text hervor ... um das aber zu beurteilen , müßte man die genauen Details kennen ...
vespa16
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von vespa16 »

In seiner Rechnung hat er mir folgendes in Rechnung stellt:

- 1.) Vorplanung zur Erlangung eines bebauungsfähigen Grundstücks
Grundstückswert vor Maßnahme: ...€/qm
Grundstückswert nach Maßnahme: ...€/qm
Wertverbesserung in Höhe von ...€/qm bezogen auf Grundstücksgröße ...qm = Wertzuwachs von ...€

Laut HOAI Vergütungsberechung:
Städtebauliche Planung, angesetzt Honorarzone III (Mindestsatz),
davon ausgeführt Leistungsphase 1 und 2 jeweils Mittelsatz 1,5% und 15% somit Summe ...€

2.) Leistungen zur Erlangung der Baugenehmigung
1 Familien Wohnhaus geplant als sogenannte Anbauvariante mit Grundrissen und Ansichten.
Vorläufiger Lageplan mit Eintrag der öffentl. Baustellung, pers vorgestellt und besprochen.
Hieraus pos. Bauvorbescheid.
Gebäudeleistung, angesetzt Honorarzone III, Mindestsatz,
Leistungsphasen 1 - 4; 3%,7%, 11%, 6% gesamter Leistungsumfang somit 27%.
Honorarermittlung laut Angebot über brutto gerundet von ...€
somit Summe ...€ !!!
Planungskosten für 1-Familien Wohnhaus ...€

Dazu kommt noch das er ein Haus angeboten hat welches:
- zu groß
- viel zu teuer
- nicht der erbetene Baustil
war!

Wie gesagt, ich wollte NUR ein Angebot für ein Haus von ihm bekommen!
vespa16
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von vespa16 »

Für mich war es auch ein ganz normaler Werdegang mehrere Unternehmen nach den Kosten zu fragen!
Ich kaufe ja auch nicht das erst beste Auto, sondern schaue mich bei mehreren Händlern um.....
ralph12345
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von ralph12345 »

Ist die Anfrage nach dem Angebot schriftlich an den Unternehmer gegangen oder mündlich oder per email? Wenn irgendwie nachvollziehbar wäre das hilfreich. Dann eventuell ab zum Anwalt damit.

So ohne Unterlagen kann hier wohl keiner nachträglich bewerten, was sie genau beauftragt haben. Ob ihre Wahrnehmung und die des Unternehmers nur drastisch auseinander liegen, ob der Unternehmer in Betrugsabsicht handelt oder andersherum Sie als Auftragnehmer unwissentlich viel mehr in Auftrag gegeben haben als Sie wollten... Wer weiss.

Mal laienhaft ausgedrück: Ein Architekt verkauft kein Haus, er verkauft Planungsleistungen. Wenn Sie von Ihm ein Haus kaufen wollen, hätte er mit Ihnen gemeinsam ausloten müssen, was sie an Planungsleistungen haben wollen und wo Schluss ist. Die Frage Was kostet bei Ihnen ein Haus mit XX m^2 können Architekten regelmässig nicht beantworten oder sie erhalten Antworten mit +/- 200.000€. Der Auftrag geht vielmehr anders herum: Sie haben ein Budget und der Architekt plant dazu ein Haus. Dies Haus können sie dann mit dem Angebot aus dem Katalog der Generalunternehmer verleichen. Aber bis dahin hat der Architekt Planungsleistungen erbracht.

Die Frage ist also, was haben sie ganz konkret beauftragt.
Zuletzt geändert von ralph12345 am 13.10.14, 13:19, insgesamt 1-mal geändert.
vespa16
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von vespa16 »

Es war eine mündliche Anfrage nach einem Angebot.

Der Bauunternehmer ist ja ein langjähriger Bekannter! :shock:
vespa16
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von vespa16 »

Darf denn grundsätzlich überhaupt ein Bauunternehmer (auch als solches tätig, nicht mehr und nicht weniger (Titel= Maurermeister))
nach HOAI abrechnen?
Müsste man ihn denn dann nicht zumindest schriftlich beauftragen, Leistungen gemäß HOAI in meinem Namen beauftragen zu dürfen?
lottchen
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von lottchen »

Der Unternehmer hat einen Satz Pläne bekommen, die Statik, einen Lageplan, die Baugenehmigung, ein Leistungsverzeichnis u.a. Unterlagen und sollte daraufhin ein Angebot für die Bauleistung erstellen?
Oder hat er keinerlei Unterlagen erhalten und ihm wurde gesagt: Da ist ein Grundstück, was würde es kosten, da ein Haus zu bauen mit 2 Etagen und Garage und ohne Keller mit ca. 200m²?
Es sollte erst mal klar sein: Was hat der Unternehmer an Unterlagen vorgelegt bekommen und womit genau wurde er beauftragt?
Redfox

Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von Redfox »

vespa16 hat geschrieben:während meiner Hausbauplanung habe ich diverse örtliche Bauunternehmen um ein Kostenangebot für mein Wunschhaus gefragt.
Nun möchte ein Bauunternehmer zwei Jahre nach der Anfrage eine fast fünfstellige Summe für diese Anfrage haben?!?!?
§ 632 Abs. 2 BGB: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
Juristenqualle
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von Juristenqualle »

vespa16 hat geschrieben: Hieraus pos. Bauvorbescheid.!
.. also wenn ich das lese , dann ist da wohl etwas mehr gelaufen , als nur eine Anfrage für ein Angebot für ein Wohnhaus ...
ob der "Maurermeister" nun nach der Architektenverordnung bauvorlageberechtigt ist , sollte eine andere Frage sein und müßte man prüfen ... ob der "Maurermeister" die einzelnen Bauleistungsphasen der HOAI voll abrechnen kann , bezweifel ich mal ganz stark ... ich würde zu einem guten RA für Baurecht gehen und diesem die Karten offen auf den Tisch legen ...
ich empfehle dir das "Bauexpertenforum" , hier in diesem Forum sind keine Fachleute dafür
Zuletzt geändert von Juristenqualle am 13.10.14, 14:15, insgesamt 2-mal geändert.
Juristenqualle
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von Juristenqualle »

lottchen hat geschrieben:Der Unternehmer hat einen Satz Pläne bekommen, ?
erst lesen .. dann denken .. dann schreiben ..
Juristenqualle
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von Juristenqualle »

Redfox hat geschrieben: § 632 Abs. 2 BGB: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
.. erst lesen .. dann denken .. dann schreiben ... du hast von dieser Materie auch keine Ahnung und kopierst nur Google-Paragraphen ..
vespa16
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von vespa16 »

Der Bauunternehmer hat nichts von mir bekommen.
Ich habe ihm nur mitgeteilt was ich haben möchte (Größe, max.Kosten, Aufteilung bzw. wieviel Räume).
Dieses habe ich auch jedem anderen Bauunternehmer so mitgeteilt.
Meiner Meinung nach gehört so etwas aber zu einer Kundenakquise als Unternehmen!

Ich hatte auch bei einem Architekten nach einem Angebot gefragt und der sagte mir gleich das so eine Anfrage teuer werden kann bei ihm.
Somit bin ich dort wieder weg gegangen und bin bei den Unternehmen geblieben.
Juristenqualle
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von Juristenqualle »

vespa16 hat geschrieben:Ich hatte auch bei einem Architekten nach einem Angebot gefragt und der sagte mir gleich das so eine Anfrage teuer werden kann bei ihm.
Somit bin ich dort wieder weg gegangen und bin bei den Unternehmen geblieben.
... ein Architekt ist auch ein selbständiger Unternehmer ... und bei dir ist wohl etwas mehr gelaufen , als nur eine "kurze Anfrage" .... aus diesem Grunde würde mich mal eine Stellungnahme des "Maurermeisters" sehr interessieren .... :lachen:
Zafilutsche
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Re: Bauunternehmer rechnet nach HOAI ab?

Beitrag von Zafilutsche »

Hört sich so an, als soll der Bauunternehmer nicht nur die Bauausführung machen sondern die Planung/Anträge/Bauvoranfragen/ Genehmigung/Statik Erstellung des Ausschreibetextes usw..
Das klingt schon sehr umfangreich. Ist der Bauunternehmer selbst Architekt? Oder hat er einen angestellten Architekten? Oder ist der Bauherr Architekt?
Normal stelle ich mir das so vor, dass ein Architekt mir ein Angebot auf meine Anfrage macht über .... (Darin wird jedenfalls schon eine erste Leistungsbeschreibung angeführt z.B. ob die Bauüberwachung mit eingeschlossen wird, ob Einzelne Bauabschnitte durch den Architekten abgenommen werden, Ob dieser die Bauvoranfragen/Statik macht usw...)
Im dritten Schritt trete ich dann mit dem vorhandenen Ausschreibungstext und der erteilten Genehmigung und der fertig erstellten Planung an den Bauunternehmer ran, der mir daraufhin ein Preisangebot erstellen kann.
Ggf. kann der Ausschreibungstext noch "Optionale" Konstruktions-/ Planungsmerkmale enthalten.
Wenn die Karre von hinten aufgezogen wird, erleiden regelmäßig Bauherren Schiffbruch. (So zumindest meiner Beobachtung nach)
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