SChweigepficht
Moderator: FDR-Team
Re: Angaben zur Person
Falls die Angaben zum Arbeitgeber verheimlicht werden sollen um eine Lohnpfändung zu vermeiden: das kann der Gläubiger dann im Rahmen der Zwangsvollstreckung erfahren.
Re: Angaben zur Person
Ich möchte ja zahlen. Nur ich habe die Rechnungen bei meiner Versicherung eingereicht.
Ich habe noch nichts erhalten. Nun dachte ich, wenn ich Widerspruch einlege kommt es zu einem Urteil und dann muss die Versicherung gegebenenfalls zahlen, oder liege ich falsch?
Ich habe noch nichts erhalten. Nun dachte ich, wenn ich Widerspruch einlege kommt es zu einem Urteil und dann muss die Versicherung gegebenenfalls zahlen, oder liege ich falsch?
Re: Angaben zur Person
Da kommt es jetzt auf den Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung an. Den Rechnungsbetrag zahlt die Rechtsschutzversicherung definitiv nicht, und ob die die Mahngebühren bezahlen, weil Sie ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkamen, wage ich stark zu bezweifeln.
Haben Sie das Problem mal mit der Rechtsschutzversicherung besprochen? Wenn nicht, würde ich das machen, sonst kann da eine böse Überraschung folgen.
Haben Sie das Problem mal mit der Rechtsschutzversicherung besprochen? Wenn nicht, würde ich das machen, sonst kann da eine böse Überraschung folgen.
Verjährung
Hallo,
im Frühjahr 2011 hatte ich eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, die mit Einigung endete
Nun stellt mein damaliger Anwalt laufend Rechnungen.
Wann beginnt die Verjährung?
im Frühjahr 2011 hatte ich eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, die mit Einigung endete
Nun stellt mein damaliger Anwalt laufend Rechnungen.
Wann beginnt die Verjährung?
Re: Verjährung
Üblicherweise beträgt die Frist 3 Jahre, wobei die Frist erst am 1.1 des Folgejahres indem die Forderung entstand beginnt. Ergibt bei Beauftragung des Anwalts in 2011 ab dem 1.1.2012 3 Jahre, wären wir beim 31.12.2014. Also hat der Anwalt noch Ansprüche.
Re: Verjährung
Und wieso zahlst du nicht einfach deine Rechnungen?chremus hat geschrieben:Hallo,
im Frühjahr 2011 hatte ich eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, die mit Einigung endete
Nun stellt mein damaliger Anwalt laufend Rechnungen.
Im übrigen gibt es auch eine Hemmung der Verjährung und der Anwalt weiß wie das geht. Abducken bis 1.1.2015 wird nichts bringen.
Re: Verjährung
na weil die Versicherung nicht zahlt und ich habe das Geld leider nicht.
Sie sagt die forderungen entsprechen nicht der Gebührenordnung und ich habe nun den Schaden.
Ich weiss nicht wie ich zahlen soll und wie ich die Versicherung zur Zahlung bewegen kann.
Nun habe ich bereits Mahnbescheide.
Sie sagt die forderungen entsprechen nicht der Gebührenordnung und ich habe nun den Schaden.
Ich weiss nicht wie ich zahlen soll und wie ich die Versicherung zur Zahlung bewegen kann.
Nun habe ich bereits Mahnbescheide.
Re: Verjährung
Welche Versicherung?chremus hat geschrieben:na weil die Versicherung nicht zahlt
Dann dürfte der Weg zum vollstreckbaren Titel (Gültigkeit 30 Jahre) aber nicht mehr weit sein.chremus hat geschrieben: Nun habe ich bereits Mahnbescheide.
Helfen dürfte nur eins, ab zum nächsten Anwalt der Rechnungen und die Schreiben der Versicherung durchsieht. Oder halt zahlen.
Re: Verjährung
klarname gelöscht
Ich habe bereits einen Anwalt, der behauptet, dass die Rechnungen nicht ok sind. Das alles sei in ein Verfahren abzuwickeln.
Und im gerichtlichen Mahnverfahren wird festgestellt, ob die Rechnungen ausreichend begründet sind.
Falls ja müsse die Versicherung zahlen, falls nicht habe der Anwalt keinen Anspruch.
Aber mein Vertrauen in Anwälte ich leider nicht mehr sehr groß
Ich habe bereits einen Anwalt, der behauptet, dass die Rechnungen nicht ok sind. Das alles sei in ein Verfahren abzuwickeln.
Und im gerichtlichen Mahnverfahren wird festgestellt, ob die Rechnungen ausreichend begründet sind.
Falls ja müsse die Versicherung zahlen, falls nicht habe der Anwalt keinen Anspruch.
Aber mein Vertrauen in Anwälte ich leider nicht mehr sehr groß
Zuletzt geändert von hawethie am 24.10.14, 22:25, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarname entfernt
Grund: Klarname entfernt
Re: Gebührenschinderei durch Anwalt
Kann mir noch jemanden einen Rat gegen?
Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
Wie bringe ich meine Rechtsschutzversicherung dazu zu zahlen?
Mein damaliger Anwalt sendet Rechnungen und Mahnbescheide meine Versicherung (XXX) aber schweigt.
Mein damaliger Anwalt sendet Rechnungen und Mahnbescheide meine Versicherung (XXX) aber schweigt.
Zuletzt geändert von ktown am 24.10.14, 19:08, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
Grund: Klarnamen entfernt
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Versicherungsschutz??????????????????????????????????????
Wenn die Rechtsschutzversicherung (RSV) nicht zahlt, so hat das in aller Regel einen Grund. Der Fall ist möglicherweise nicht versichert, weil Ausschlussgründe greifen oder das betroffene Risiko schlichtweg nicht versichert ist.
Der Versicherungsnehmer VN sollte sich von seinem Rechtsanwalt RA die Schadenmeldung und die darauffolgende Antwort des Versicherers RSV zeigen lassen. Vielleicht sind einfach auch nur berechtigte Fragen der RSV nach wie vor offen, die der RA oder der VN leider noch nicht beantwortet hat.
Wenn das Mandat bereits beendet ist - die Formulierung "damaliger Anwalt" deutet darauf hin - so ist vermutlich auch in der Kommunikation zwischen RA und VN etwas schief gelaufen. VN sollte dafür sorgen, dass die Kommunikationsstörung in einem persönlichen Gespräch - bitte kein Telefonat - behoben wird.
Der VN hat auch die Möglichkeit, die RSV telefonisch zu kontaktieren und sich erklären zu lassen, warum derzeit oder auf Dauer keine Leistung in dem speziellen Fall möglich ist. So einfach kann´s manchmal sein. Wenn der VN gar nicht mehr weiter weiß, so kann er natürlich auch einen zweiten RA seines Vertrauens beauftragen, der für ihn die Fragen klärt, die noch unbeantwortet sind.
Der Versicherungsnehmer VN sollte sich von seinem Rechtsanwalt RA die Schadenmeldung und die darauffolgende Antwort des Versicherers RSV zeigen lassen. Vielleicht sind einfach auch nur berechtigte Fragen der RSV nach wie vor offen, die der RA oder der VN leider noch nicht beantwortet hat.
Wenn das Mandat bereits beendet ist - die Formulierung "damaliger Anwalt" deutet darauf hin - so ist vermutlich auch in der Kommunikation zwischen RA und VN etwas schief gelaufen. VN sollte dafür sorgen, dass die Kommunikationsstörung in einem persönlichen Gespräch - bitte kein Telefonat - behoben wird.
Der VN hat auch die Möglichkeit, die RSV telefonisch zu kontaktieren und sich erklären zu lassen, warum derzeit oder auf Dauer keine Leistung in dem speziellen Fall möglich ist. So einfach kann´s manchmal sein. Wenn der VN gar nicht mehr weiter weiß, so kann er natürlich auch einen zweiten RA seines Vertrauens beauftragen, der für ihn die Fragen klärt, die noch unbeantwortet sind.
Re: Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
Zunächst sollten Sie sich an die Forenregeln halten und den Namen der Versicherung entfernen.
Re: Verjährung
Das Dein Vertrauen massig gestört ist, mag ja sein,. Die Frage nach der Verjährung ist in dem Fall aber so zemlich die uninteressanteste, die man sich stellen kann.
Re: Verjährung
Mit dem Mahnbescheid* hat sich die Verjährung ohnehin erledigt, als nächstes kommt der Vollstreckungsbescheid - oder ist der auch schon da, da von "Mahnbescheiden" im Plural gesprochen wurde? Dann kann es gut sein, dass die Forderung bereits rechtskräftig festgestellt ist und sich die Frage gar nicht mehr stellt, ob sie im Detail berechtigt ist. Nächster Schritt wäre dann die Pfändung.
* Falls es einer war, und nicht etwa eine Mahnung
* Falls es einer war, und nicht etwa eine Mahnung
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