Unsinn.fragender123777 hat geschrieben:Werden aber bald strafbar.
Das ist für das deutsche Recht irrelevant.fragender123777 hat geschrieben:In den USA ist ein Oben-Ohne-Foto einer 17-jährigen schon KP.
Moderator: FDR-Team
Unsinn.fragender123777 hat geschrieben:Werden aber bald strafbar.
Das ist für das deutsche Recht irrelevant.fragender123777 hat geschrieben:In den USA ist ein Oben-Ohne-Foto einer 17-jährigen schon KP.
Ahem - fragender123777 mag vielleicht ein bisschen "trollig" klingen, aber hier muss ich ihm zu Hilfe eilen...Gammaflyer hat geschrieben:Dann begründen Sie bitte einfach ihre Behauptung und widerlegen Sie den Gesprächspartner argumentativ.
Das stimmt nur wenn man eine bestimmte Definition von "relevant" verwendet, die aber m. E. gar nicht gemeint war.Das ist für das deutsche Recht irrelevant.fragender123777 hat geschrieben:In den USA ist ein Oben-Ohne-Foto einer 17-jährigen schon KP.
Jugendliche sind Personen unter 18. Nach deutschem Recht.(11.11.2014) Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Änderungen an seinem Gesetzesentwurf gegen Nacktfotos vorgenommen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Das Fotografieren Unbekleideter wäre nach dem neuen Entwurf nicht mehr generell strafbar. Strafbar wäre das Ablichten von Kindern und Jugendlichen nur dann, wenn die Bilder zum Verkauf oder Tausch geschossen werden.
An amerikanischen High-Schools muss der Mann belegen können, dass er eine Einwilligung der Frau zum Sex hatte, ansonsten ist er ein Vergewaltiger. Dies übernimmt man, wenn man sagt, eine Vergewaltigung liege auch dann vor, wenn die deutsche Frau sich nicht wehre. Also muss bei einer Vergewaltigung der Mann seine Unschuld beweisen.Auch in der aktuellen Diskussion um den Vergewaltigungsparagrafen wird gerne auf andere Länder hingewiesen, die "schon weiter" sind, darunter die USA.
In München hat vor einiger Zeit ein Gericht geurteilt dass eine Frau die bei einem Fest (am Rande) anal vergewaltigt wurde (und erheblich verletzt!) nicht belegen konnte dass sie nicht auf Schmerzen steht :twistedfragender123777 hat geschrieben:An amerikanischen High-Schools muss der Mann belegen können, dass er eine Einwilligung der Frau zum Sex hatte, ansonsten ist er ein Vergewaltiger. Dies übernimmt man, wenn man sagt, eine Vergewaltigung liege auch dann vor, wenn die deutsche Frau sich nicht wehre. Also muss bei einer Vergewaltigung der Mann seine Unschuld beweisen.
Das Social-Network-Portal [dessen Name geändert wurde] macht sich strafbar, und muss für min. 10 Jahre in den Knast.fragender123777 hat geschrieben:Nehmen wir an, ein Mädchen postet ein Nacktfoto bei Social-Network-Portal [Name geändert], wer macht sich strafbar?
fragender123777 hat geschrieben:Ich weiß, dass in den USA schon ein Oben-Ohne-Foto einer Frau unter 18 CP ist.