Barrierefreien Zugang zur ETW

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Morina
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Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von Morina »

Hallo

wir haben eine ETW, da wir Rollstuhlfahrer sind und wir am Eingang 1,5 Stufen (insgesamt 25 cm) überbrücken müssen, würden wir gerne eine Schräge bauen. Der Weg ist 2 m breit und 5 m lang und ist mit Waschbetonplatten verlegt, die werden aufgenommen, der Weg wird angefüllt und die Waschbetonplatten wieder hingelegt, das Einzige was sich ändert sind Randsteine, bisher lagen noch keine und die Stufen sind weg, also baulich kaum eine Veränderung. Nun sagte die Hausverwaltung das geht nur wenn alle Eigentümer zustimmen. Meine Frage nun: Welche Möglichkeit haben wir ?
BäckerHD
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von BäckerHD »

Wie ging es denn bisher...? :?:
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von Verpflichteter »

http://www.eigenheimerverband.de/fachin ... nderungen/

Von Bedeutung sind dabei insbesondere die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Barrierefreiheit. Danach muss grundsätzlich jedem behinderten Wohnungseigentümer ein barrierefreier Zugang sowohl zu seinem Sondereigentum wie auch zum gemeinschaftlichen Eigentum möglich sein. So kann zum Beispiel ein Rechtsanspruch auf die Errichtung einer Rollstuhlrampe im Eingangsbereich oder den Einbau eines Treppenlifts im gemeinschaftlichen Treppenhaus bestehen.

Ich würde es zum Tagesordnungspunkt machen und anbieten die Kosten des Umbaus zu übernehmen.


MfG
uwe
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von Verpflichteter »

Bei 2 m Breite könnte man auch über einen Rampe aus Metall zum Anlegen nachdenken.

https://barrierefrei.de/rollstuhlrampen.html
ktown
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von ktown »

Verpflichteter hat geschrieben:Bei 2 m Breite könnte man auch über einen Rampe aus Metall zum Anlegen nachdenken.

https://barrierefrei.de/rollstuhlrampen.html
Es geht ja dem TE nicht um die baulichen Möglichkeiten, dann hätte er sicherlich seine Frage in einem anderen Forum gestellt :wink: , sondern um den Aspekt ob solche Maßnahmen der Zustimmung der WEG bedarf.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Verpflichteter
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo ktown,

was ist dein Anliegen?

Worin besteht dein Sachbeitrag zur Frage?

Du hast ca. 9.000 Beiträge geschrieben, sind die alle von dieser Qualität?
Meine Frage nun: Welche Möglichkeit haben wir ?
Eine Rampe zum Anlegen ist keine Einrichtung auf Dauer, somit wäre das Argument bauliche Änderung hinfällig.

MfG
uwe
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von j.fugger »

Das nenn ich mal mutig. Nur weiter so 'uwe'!

Die Zahl derer, die Ihnen jetzt noch helfen wollen, hat sich nach diesem Post bestimmt verzehnfacht.
Der verfasste Beitrag stellt meine Meinung zu dem Thema dar. Ich bin kein Rechtsgelehrter.
Ronny1958
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von Ronny1958 »

Zur Ehrenrettung des Threadstarters sei gesagt:

Diese Aussage stammt nicht von ihm, sondern war eine Grätsche des "Verpflichteter".
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Wohni
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von Wohni »

Ich denke, dass der nachfolgend zitierte Text auch für den Eingangssachverhalt dem Grunde nach anwendbar ist.:

"Zulässigkeit des Einbaus eines Treppenliftes

OLG München: Aktenzeichen 32 Wx 51/05 vom 12.7.2005: Zwei Eigentümer, 77 und 80 Jahre alt, beabsichtigen den Einbau eines Treppensitzliftes in das gemeinschaftliche Treppenhaus. Die Antragsteller bewohnen das zweite OG, einer der beiden Antragsteller ist zu einem Grad von 80% schwerbehindert. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht München geben den betagten Eigentümern Recht: Der Einbau des Treppensitzliftes ist zwar eine bauliche Veränderung. Die Baumaßnahme bedarf daher grundsätzlich der Zustimmung derjenigen Wohnungseigentümer, die über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus in ihren Rechten beeinträchtigt werden. Soweit die übrigen Eigentümer aber nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, besteht gegen diese ein Anspruch auf Duldung der baulichen Maßnahme. Alle drei Instanzen haben eine solche, nachteilige Veränderung für die übrigen Wohnungseigentümer des Anwesens verneint.
Der gehbehinderte Eigentümer hat ein Recht auf barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung. Wenn die Behinderung so stark ist, dass ihm ein Verlassen und Wiederaufsuchen seiner Wohnung im zweiten OG ohne mechanische Steighilfe nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich ist, überwiegt dies das Interesse der anderen Eigentümer nicht nur an der Erhaltung des optischen Zustandes des Treppenhauses, sondern sogar an einem rechtlich unbedenklichen und bequemeren Zustand. Deshalb muss nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts München auch hingenommen werden, dass die von der Bayerischen Bauordnung geforderte Mindestbreite der Treppe von einem Meter teilweise nicht eingehalten wird, wenn gleichzeitig wenig Personenverkehr herrscht und auch die Wohnungseingangstüren nicht breiter sind, als die zu erwartenden Engstellen.

Quelle: http://www.haus-und-grund-muenchen.de"
http://www.haus-verwalter.de/index.php? ... Itemid=156
Morina
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von Morina »

Hallo.. Danke für Die Antworten, aber leider hat niemand meine Frage beantwortet....Mir geht es nur darum, ob Alle Eigentümer zustimmen müssen oder nur die Mehrheit, Der Verwalter meinte ALLE !!!!!
Wir bezahlen es auch selber !!!
Wohni
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von Wohni »

Letzten Endes geht es doch nicht einmal um eine Mehrheit.

Schau in das dick Geschriebene in meinem vorigen Beitrag.

Jeder, der nicht über Gebühr beeinträchtigt wird, hat eine solche Maßnahme zu dulden.

Das eingangs beschriebene Anliegen kann von einem Einzelnen gegen irgendwelche Mehrheiten durchgesetzt werden.

Das Thema sollte zur Tagesordnung angemeldet werden.
Die Planung einschließlich Beschreibung und Zeichnung sollte mit den Versammlungsunterlagen verschickt werden, damit jeder gleich sieht, worum es geht.

Es sollte ein Beschlussantrag gestellt werden, nachdem die Planung umzusetzen ist und der Verwalter die Sache baulich zu veranlassen hat.
Ein weiterer Beschlussantrag könnte gestellt werden, dass alle Eigentümer die Maßnahme zu dulden haben.

Anfechtungsfrist abwarten, dann kann der Verwalter loslegen.
Falls jemand anfechtet, hat man mit dem zweiten Beschluss die Tür geöffnet, dass die Duldung aller gerichtlich festgestellt ist, wenn der Beschluss nicht für ungültig erklärt wird. (Was zu erwarten wäre.)

Wenn es keine Mehrheit für die Beschlüsse gibt, kann (und sollte!) der Antragsteller selbst anfechten und so sein Ziel weiter verfolgen.
DANN geht es in die Richtung des zitierten Urteils.

MfG Wohni
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von Verpflichteter »

Wer lesen kann ist klar im Vorteil :wink:

MfG
uwe
fragender123777
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von fragender123777 »

Laut Urteil dürfen Sie die Rampe bauen, wenn Sie sonst nicht reinkommen. Die anderen müssen wohl ein berechtigtes Interesse vorweisen, warum das nicht möglich sein soll.

Kein berechtigtes Interesse ist die Ansicht: Das sieht unschön aus.

Das Urteil entspricht dem gesunden Menschenverstand.

Soweit die übrigen Eigentümer aber nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, besteht gegen diese ein Anspruch auf Duldung der baulichen Maßnahme. Alle drei Instanzen haben eine solche, nachteilige Veränderung für die übrigen Wohnungseigentümer des Anwesens verneint.
Der gehbehinderte Eigentümer hat ein Recht auf barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung.
ktown
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von ktown »

Welches Urteil?
Lassen sie uns auch daran teilhaben?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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hawethie
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Re: Barrierefreien Zugang zur ETW

Beitrag von hawethie »

vier threads weiter obn....
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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