spanisches recht in Deutschland
Moderator: FDR-Team
spanisches recht in Deutschland
Mein Partner ist 28 Jahre alt und wurde in Spanien vor knapp 4 Jahren entmündigt. Seine Vormundschaft hat diee Mutter. Wir sind ohne ihre Genehmigung in Deutschland und haben uns hier angemeldet und möchten hier leben und arbeiten. Seine Mutter hat ihn angezeigt und will ihn mit aller Gewalt zurückholen. Welches recht gilt und wie muss man vorgehen?
Re: spanisches recht in Deutschland
Gehen Sie zu einem Anwalt.
In Deutschland lässt sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Erwachsenen nur dann durchsetzen wenn sie sich oder andere gefährden und dann ginge es in die Klinik und nicht nach Spanien. Denkbar wäre aber z.B., dass die Mutter einen Arbeitsvertrag für ungültig erklärt oder seinen Arbeitslohn einbehält.
bye Myri
In Deutschland lässt sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Erwachsenen nur dann durchsetzen wenn sie sich oder andere gefährden und dann ginge es in die Klinik und nicht nach Spanien. Denkbar wäre aber z.B., dass die Mutter einen Arbeitsvertrag für ungültig erklärt oder seinen Arbeitslohn einbehält.
bye Myri
Re: spanisches recht in Deutschland
*MYRI
lieben Dank für die Antwort...
Kann er also nicht gegen seinen Willen abgeholt werden? Wir haben kein Geld für einen Anwalt. Kann man ausser einem Beratungsgutschein den wir schon haben, andere Kosten erstattet bekommen?
Lg
lieben Dank für die Antwort...
Kann er also nicht gegen seinen Willen abgeholt werden? Wir haben kein Geld für einen Anwalt. Kann man ausser einem Beratungsgutschein den wir schon haben, andere Kosten erstattet bekommen?
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Re: spanisches recht in Deutschland
Doch, kann er. Es ist durchaus moeglich, dass er eingesammelt und in sein Heimatland zu seinem Vormund zurueckgebracht wird.
Myriams Vorstellungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht von Erwachsenen in Deutschland haben schon mit der Realitaet der Pflegschaft nichts gemein. Da es hier aber um die Entziehung eines Muendels aus dem Ausland geht, wird u.U. die spanische Vormundschaft in Deutschland durch die Behoerden durchgesetzt.
Myriams Vorstellungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht von Erwachsenen in Deutschland haben schon mit der Realitaet der Pflegschaft nichts gemein. Da es hier aber um die Entziehung eines Muendels aus dem Ausland geht, wird u.U. die spanische Vormundschaft in Deutschland durch die Behoerden durchgesetzt.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: spanisches recht in Deutschland
Lassen Sie sich nichts einreden, er wird alleine aufgrund einer Vormundschaft nicht "abgeholt".
Sie können beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen, dann zahlt die Landesjustizkasse den Anwalt. Oder Sie gehen zur Betreuungsbehörde und lassen sich dort beraten.
bye Myri
Sie können beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen, dann zahlt die Landesjustizkasse den Anwalt. Oder Sie gehen zur Betreuungsbehörde und lassen sich dort beraten.
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Re: spanisches recht in Deutschland
Abwarten.Myriam hat geschrieben:Lassen Sie sich nichts einreden, er wird alleine aufgrund einer Vormundschaft nicht "abgeholt".

„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: spanisches recht in Deutschland
Myriam hat geschrieben:Lassen Sie sich nichts einreden, er wird alleine aufgrund einer Vormundschaft nicht "abgeholt".
Sie können beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen, dann zahlt die Landesjustizkasse den Anwalt. Oder Sie gehen zur Betreuungsbehörde und lassen sich dort beraten.
bye Myri
Nach welchem rechtlichen Grundsatz kann er denn nicht einfach abgeholt und z.B. vorläufig bis zur Klärung in staatliche Obhut genommen werden?
Laut TE besitzt diese schon eine Beratungsgutschein.
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Re: spanisches recht in Deutschland
Weil es in Deutschland den Grundsatz nicht gibt, dass man Menschen ohne den Verdacht auf eine Straftat bis zur Klärung des rechtlichen Status irgendwo wegsperrt.flokon hat geschrieben: Nach welchem rechtlichen Grundsatz kann er denn nicht einfach abgeholt und z.B. vorläufig bis zur Klärung in staatliche Obhut genommen werden?
In Deutschland gilt, dass nur bei Fremd- oder Eigengefährdung eine Unterbringung in der Psychatrie richterlich angeordnet werden kann.
zum Lesen:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/bet ... erbringung
Grüße, Susanne
Re: spanisches recht in Deutschland
Das ist ja schonmal ein Ansatz.
Wären denn die Papiere in D gültig?
Wie wird denn fest gestellt, nachdem einem Entscheidungsträger die Papiere aus Spanien vorliegen, ob und wie evtl. Eigen- und/oder Fremdgefährdung vorliegt?
Was wäre wenn in den spanischen Dokumenten von einen hohen Selbstgefährdungsgefahr ausgegangen wird?
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Re: spanisches recht in Deutschland
Darum geht es doch gar nicht.SusanneBerlin hat geschrieben: In Deutschland gilt, dass nur bei Fremd- oder Eigengefährdung eine Unterbringung in der Psychatrie richterlich angeordnet werden kann.
Hier scheint der Spanier einen Vormund zu haben, welcher das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Dieser Vormund will, dass der Spanier in Spanien und nicht in Deutschland bei der TE lebt.
Stell dir einmal vor, es ginge nicht um einen entmuendigten Erwachsenen, sondern um ein noch nicht muendiges Kind. Glaubst du wirklich, dieses Kind wuerde beim Entfuehrer belassen, weil es nicht in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden darf? Auch im Falle eines nicht-muendigen Erwachsenen gibt es Unterbringungsmoeglichkeiten ausserhalb der Psychiatrie, aber weg vom Entfuehrer. Die deutschen Behoerden koennen den Spanier sehr wohl in Obhut nehmen und z.B. in einem Wohnheim unterbringen, bis der Vormund die Heimreise organisieren kann.
Dass hier rechtlich einiger Aerger ins Haus der TE steht, duerfte jedem klar sein.
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Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: spanisches recht in Deutschland
Es gibt in Deutschland weder nicht mündige Erwachsene noch die behaupteten Unterbringungsmöglichkeiten. Die TE hier als Entführerin hinzustellen ist eine Straftat.Dummerchen hat geschrieben: Auch im Falle eines nicht-muendigen Erwachsenen gibt es Unterbringungsmoeglichkeiten ausserhalb der Psychiatrie, aber weg vom Entfuehrer.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unm%C3%BCndigkeit
bye Myri
Re: spanisches recht in Deutschland
Ein Betreuungsrichter würde sich bei der Prüfung der Papiere wohl als erstes fragen wieso die Person trotz Selbstgefährdung in Spanien nicht untergebracht war und maximal eine Untersuchung anordnen.flokon hat geschrieben:Wären denn die Papiere in D gültig?
Wie wird denn fest gestellt, nachdem einem Entscheidungsträger die Papiere aus Spanien vorliegen, ob und wie evtl. Eigen- und/oder Fremdgefährdung vorliegt?
Was wäre wenn in den spanischen Dokumenten von einen hohen Selbstgefährdungsgefahr ausgegangen wird?
bye Myri
Re: spanisches recht in Deutschland
Wie würde denn der Stratatbestand heißen?Myriam hat geschrieben:Es gibt in Deutschland weder nicht mündige Erwachsene noch die behaupteten Unterbringungsmöglichkeiten. Die TE hier als Entführerin hinzustellen ist eine Straftat.Dummerchen hat geschrieben: Auch im Falle eines nicht-muendigen Erwachsenen gibt es Unterbringungsmoeglichkeiten ausserhalb der Psychiatrie, aber weg vom Entfuehrer.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unm%C3%BCndigkeit
bye Myri
Tatbestand:
Betreuute Person gegen den Willen des Betreuers/Vormundes nach Deutschland gebracht.
Re: spanisches recht in Deutschland
Mal als Hinweis:
Inwieweit dies vollstreckbar ist, wäre dann die nächste Frage.
Für einen spanischen Staatsangehörigen gilt also auch dann spanisches Recht in dieser Frage, wenn er sich in Deutschland aufhält.Artikel 24 EGBGB Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft
(1) Die Entstehung, die Änderung und das Ende der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie der Inhalt der gesetzlichen Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des Staates, dem der Mündel, Betreute oder Pflegling angehört. Für einen Angehörigen eines fremden Staates, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines solchen, seinen Aufenthalt im Inland hat, kann ein Betreuer nach deutschem Recht bestellt werden.
(2) Ist eine Pflegschaft erforderlich, weil nicht feststeht, wer an einer Angelegenheit beteiligt ist, oder weil ein Beteiligter sich in einem anderen Staat befindet, so ist das Recht anzuwenden, das für die Angelegenheit maßgebend ist.
(3) Vorläufige Maßregeln sowie der Inhalt der Betreuung und der angeordneten Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des anordnenden Staates.
Inwieweit dies vollstreckbar ist, wäre dann die nächste Frage.
Re: spanisches recht in Deutschland
Danke FM!
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