Hallo zusammen,
theoretisch:
Siggi Sorglos hat einen Firmenwagen und ist Handelsvertreter.
Regelmäßig nimmt er über eine Mitfahrzentrale Reisende auf seinen Routen mit und erhält so ein nettes Zubrot.
Das wirft mehrere Fragen auf:
Variante 1:
- Siggi behält das Geld privat, obwohl es sich um eine reine Dienstfahrt handelt und sein AG PKW und Sprit vollumfänglich zahlt.
Es existiert keine Regelung bei der Nutzung von Dienstwagen seitens des AG, die eine solche Nutzung unterbinden.
Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass dies rein rechtlich erlaubt ist. Hat hierzu jemand Fachwissen?
Variante 2:
Das Unternehmen erkennt, dass die Möglichkeit des Zubrotes besteht und die Handelsvertreter sollen die Dienstfahrten künftig auf Mitfahrzentralen anbieten.
Angenommen mal freiwillig für den Mehraufwand auf Basis 1/3 und 2/3, d.h. der Handelsvertreter darf 1/3 der Zusatzeinnahme behalten und gibt 2/3 zu Gunsten des Unternehmens ab.
Braucht das Handelsunternehmen dann nicht das ganze Paket an Auflagen? Also P- Beförderungsschein? besondere Versicherung? Zulassung für den Personentransport usw?
Oder existieren hier Ausnahmen, weil z.B. die Erlöse maximal anteilig die Kosten decken (vgl. das bla-bla- Car Prinzip, wo errechneten Vergütungen der Mitfahrer nicht ausreichen, um eine Kostendeckung geschweige denn Gewinn zu ermöglichen).
Danke!
Mitfahrzentrale bei Firmenwagen
Moderator: FDR-Team
Re: Mitfahrzentrale bei Firmenwagen
Ob er es überhaupt darf, hängt zunächst mal von den vertraglichen Vereinbarungen zur Dienstwagennutzung ab. Wobei - da mehrfach "AG" geschrieben wurde - zu beachten ist: ein Handelsvertreter ist kein Arbeitnehmer, sondern selbständiger Gewerbetreibender (§ 84 HGB).
Re: Mitfahrzentrale bei Firmenwagen
Und kann somit auch keinen "Firmenwagen" im Besitz haben!FM hat geschrieben:Ob er es überhaupt darf, hängt zunächst mal von den vertraglichen Vereinbarungen zur Dienstwagennutzung ab. Wobei - da mehrfach "AG" geschrieben wurde - zu beachten ist: ein Handelsvertreter ist kein Arbeitnehmer, sondern selbständiger Gewerbetreibender (§ 84 HGB).
Re: Mitfahrzentrale bei Firmenwagen
Warum nicht? Wenn ihm dieses KfZ von dem Unternehmen, für welches er als Handeslvertreter tätig ist zur Verfügung gestellt wird, ist es doch ein zur Nutzung überlassener "Firmenwagen".bdirk75 hat geschrieben:Und kann somit auch keinen "Firmenwagen" im Besitz haben!
Re: Mitfahrzentrale bei Firmenwagen
OK, er hat ein Fremdfahrzeug überlassen bekommen, aber kein "Dienstfahrzeug" im steuerlichen Sinne.webelch hat geschrieben:Warum nicht? Wenn ihm dieses KfZ von dem Unternehmen, für welches er als Handeslvertreter tätig ist zur Verfügung gestellt wird, ist es doch ein zur Nutzung überlassener "Firmenwagen".bdirk75 hat geschrieben:Und kann somit auch keinen "Firmenwagen" im Besitz haben!
Re: Mitfahrzentrale bei Firmenwagen
OK, das die Formulierung so wichtig ist, war mir nicht klar.
Gerne konkretisiere ich das Beispiel.
Es handelt sich für das Beispiel um einen Dienstwagen, der für dienstliche Zwecke und Fahrten zur Verfügung steht und den der AN natürlich auch privat verwenden darf.
Die Fahrten, um die es hier geht, sind aber Fahrten im Sinne von Dienstfahrten.
Gerne konkretisiere ich das Beispiel.
Es handelt sich für das Beispiel um einen Dienstwagen, der für dienstliche Zwecke und Fahrten zur Verfügung steht und den der AN natürlich auch privat verwenden darf.
Die Fahrten, um die es hier geht, sind aber Fahrten im Sinne von Dienstfahrten.
Re: Mitfahrzentrale bei Firmenwagen
"und den der AN natürlich auch privat verwenden darf"
Nun, so "natürlich" ist das eben nicht - und ein entscheidendes "Detail".
Wenn es sich in der Tat um einen angestellten handelt (womit dann die Bezeichnug "Handelsvertreter" nicht korrekt wäre), welcher einen Dienstwagen mit uneingeschränkter Privatnutzung hat, dann sehe ich - sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen - zunächste keine Einwände gegen das mitnehmen von "Mitfahrern".
Allerdings wären diese Einnahmen dann natürlich entsprechend zu versteuern.
Nun, so "natürlich" ist das eben nicht - und ein entscheidendes "Detail".
Wenn es sich in der Tat um einen angestellten handelt (womit dann die Bezeichnug "Handelsvertreter" nicht korrekt wäre), welcher einen Dienstwagen mit uneingeschränkter Privatnutzung hat, dann sehe ich - sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen - zunächste keine Einwände gegen das mitnehmen von "Mitfahrern".
Allerdings wären diese Einnahmen dann natürlich entsprechend zu versteuern.
Re: Mitfahrzentrale bei Firmenwagen
Ist der Nutzer denn nun Handelsvertreter und damit selbständiger Kaufmann oder Angestellter?E.Brown hat geschrieben:OK, das die Formulierung so wichtig ist, war mir nicht klar.
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