Strafzettel aus Italien - was tun - ?
Moderator: FDR-Team
Strafzettel aus Italien - was tun - ?
A hat einen Strafzettel aus seinem letzten Italienaufhalt (vor 5 Monaten) zugestellt bekommen, per Zustellungsurkunde durch die Regierung der Oberpfalz. Als Grund wird "Parken auf einer zeitbeschränkten Haltefläche ohne sichtbare Ausstellung der Zahlungsquittung" (sinngemäß) angeführt. A überlegt sich folgende mögliche Strategien überlegt:
- gar nicht reagieren
- Einspruch bei der italienischen Behörde einlegen mit der Begründung, er sei nicht gefahren
- Einspruch bei der italienischen Behörde einlegen mit der Begründung, er habe Wechselgeld für den Automaten besorgen müssen und habe bei der Rückkehr zum Wagen den Strafzettel vorgefunden
Da A das italienische Rechtssystem nicht kennt, ist er unschlüssig,was die beste Vorgehensweise wäre? Kann evt. Verjährung (ca. 5 Monate) eine Rolle spielen?
- gar nicht reagieren
- Einspruch bei der italienischen Behörde einlegen mit der Begründung, er sei nicht gefahren
- Einspruch bei der italienischen Behörde einlegen mit der Begründung, er habe Wechselgeld für den Automaten besorgen müssen und habe bei der Rückkehr zum Wagen den Strafzettel vorgefunden
Da A das italienische Rechtssystem nicht kennt, ist er unschlüssig,was die beste Vorgehensweise wäre? Kann evt. Verjährung (ca. 5 Monate) eine Rolle spielen?
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Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
Hallo,
hat A denn falsch geparkt?
Wie wäre denn Option 4:
Zahlen
MfG
hat A denn falsch geparkt?
Wie wäre denn Option 4:
Zahlen
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
Bitte nur ernstgemeinte Antworten.
Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
Meine 1. Frage wäre auch:
Hat A falsch geparkt und somit zurecht einen Strafzettel verdient?
Dann erübrigt sich doch die Fragerei hier, oder?
(Wer dann nicht zahlt ist in meinen Augen ein Betrüger.)
Hat A falsch geparkt und somit zurecht einen Strafzettel verdient?
Dann erübrigt sich doch die Fragerei hier, oder?
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Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
Hallo,
das wart durchaus ernst gemeint
MfG
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Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
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Meine 1. Frage wäre auch:
Hat A falsch geparkt und somit zurecht einen Strafzettel verdient?
Dann erübrigt sich doch die Fragerei hier, oder?
(Wer dann nicht zahlt ist in meinen Augen ein Betrüger.)
Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
code]Hallo,
das war(t) durchaus ernst gemeint[[/code]
Das tut mir dann aber leid für Sie. Wahrscheinlich stehen Sie dann jedes Wochenende am Fenster Ihrre Wohnung, um Parksünder zu identifizieren und durch Denunziation bei der Polizei ihrer gerechten Strafe zuzuführen.
das war(t) durchaus ernst gemeint[[/code]
Das tut mir dann aber leid für Sie. Wahrscheinlich stehen Sie dann jedes Wochenende am Fenster Ihrre Wohnung, um Parksünder zu identifizieren und durch Denunziation bei der Polizei ihrer gerechten Strafe zuzuführen.
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Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
Hallo,
Das mache ich sicherlich NICHT, aber ich wurde SO erzogen, daß man für seine Fehler auch einsteht
MfG
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Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
heckmair hat geschrieben: Parkgebühren haben den einzigen Zweck, die jeweiligen Kommunen (bzw. den Staat) zu finanzieren. Wenn sich aber jemand daran nicht beteiligen mag, ist der Begriff "Betrüger" wohl nicht angebracht.
Also hat er falsch geparkt.
Dann gilt m. E.: Zahlen bringt Frieden.
Und um dummen Sprüchen vorzubeugen: Nein, auch ich stehe nicht am Fenster und notiere Falschparker. Wenn ich allerdings ein berechtigtes Knöllchen bekomme, dann zahle ich und winde mich nicht wie ein Aal, um die paar Kröten zu sparen.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
Dem muss ich entschieden widersprechen. Der TE hat nicht falsch geparkt. Falsch parken würde doch bedeuten, dass dort nicht geparkt werden darf. Aber das parken an sich war ja zulässig. Dem TE war es nur zuwider hierfür sich an der Finanzierung der örtl. Kommune zu beteiligen.nordlicht02 hat geschrieben:heckmair hat geschrieben: Parkgebühren haben den einzigen Zweck, die jeweiligen Kommunen (bzw. den Staat) zu finanzieren. Wenn sich aber jemand daran nicht beteiligen mag, ist der Begriff "Betrüger" wohl nicht angebracht.
Also hat er falsch geparkt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
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Das mache ich sicherlich NICHT, aber ich wurde SO erzogen, daß man für seine Fehler auch einsteht
Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
Ihre Meinung können Sie ja auch haben, auch Italien ist ein freies Land. Mit den Konsequenzen müssen Sie dann halt auch leben.
@mod: Können wir diesen sinnfreien Thread ins OT verschieben?
@mod: Können wir diesen sinnfreien Thread ins OT verschieben?
Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
Ich hab es jetzt mal hier hin geschoben, weil es im tieferen Sinn nichts mit Verkehrsrecht zutun hat, wir hier eigentlich deutsches Recht diskutieren und letztlich der TE nicht wirklich rechtliche Argumente annehmen will.
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Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
Grundlage ist der Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Europäischen Ministerrates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen.
Nicht umgesetzt wurde der Rahmenbeschluss in den nachfolgenden drei Mitgliedsstaaten:
Griechenland
Irland
Italien (Gesetzgebungsverfahren wurde 2009 eingeleitet, die Umsetzung jedoch nicht mehr weiterverfolgt)
Mangels gegenseitiger Umsetzung ist eine Vollstreckung griechischer, irischer und italienischer Geldsanktionen in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten derzeit nicht möglich.
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Griechenland
Irland
Italien (Gesetzgebungsverfahren wurde 2009 eingeleitet, die Umsetzung jedoch nicht mehr weiterverfolgt)
Mangels gegenseitiger Umsetzung ist eine Vollstreckung griechischer, irischer und italienischer Geldsanktionen in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten derzeit nicht möglich.
Re: Strafzettel aus Italien - was tun - ?
Wenn man denn in Zukunft einen grossen Bogen um Italien macht.
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