Ronny1958 hat geschrieben:Stünde die Laufzeit direkt im Vertrag, wäre mE kein Widerrufgsgrund gegeben.
§ 305 Abs. 1 BGB:Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für
eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags
stellt.
Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder
in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
Ein Vertrag, der nichts "Kleingedrucktes" enthält oder darauf verweist, kann deswegen ohne weiteres allgemeine Geschäftsbedingungen haben, die dann den §§ 305 ff BGB unterfallen.
Hallo, habe gestern einen Vertrag im Fitnesstudio unterschrieben.
Allerdings gleich für 3 Jahre.
Und das war so vom Fitnessstudio vorfomuliert oder wurde es im Einzelnen ausgehandelt?