Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzeichnung
Moderator: FDR-Team
Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzeichnung
Person A hat sich in Japan eine Lampe gekauft (vor Ort) und sie dort selbst zur Post gebracht um sie sich nach Hause zu schicken. Person A ist als Absender auf dem Paket vermerkt und hat den Paketschein auch selbst ausgefüllt.
Person A erhält von der Post einen Brief, das sich die Lampe beim Zoll befindet. Der Zoll teilte Person A mit, dass sie die Lampen wegen fehlender CE Kennzeichnung, fehlendem deutschen Handbuch und fehlenden Ansprechpartner in der EU nicht einführen darf.
Ist das alles so rechtens bei komplett privater Einfuhr (von Person A zu Person A)?
Person A erhält von der Post einen Brief, das sich die Lampe beim Zoll befindet. Der Zoll teilte Person A mit, dass sie die Lampen wegen fehlender CE Kennzeichnung, fehlendem deutschen Handbuch und fehlenden Ansprechpartner in der EU nicht einführen darf.
Ist das alles so rechtens bei komplett privater Einfuhr (von Person A zu Person A)?
Re: Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzeichnung
Ja.
Der Zoll ist dazu verpflichtet die Konformität zur EG-Richtlinie Nr. 765/2008 zu überprüfen.
Der Zoll ist dazu verpflichtet die Konformität zur EG-Richtlinie Nr. 765/2008 zu überprüfen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzeichnung
Hat Person A hier irgendwelche Möglichkeiten eine Einfuhr zu ermöglichen?
Person A wurde mitgeteilt, dass das Gerät zu Prüfung weitergeleitet wurde. Was bedeutet dies konkret?
Person A wurde mitgeteilt, dass das Gerät zu Prüfung weitergeleitet wurde. Was bedeutet dies konkret?
Re: Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzeichnung
Sorry für den Doppelpost, aber mir wird gerade keine Edit Funktion angeboten.
Ich bin gerade dabei den Blue Guide der EU zu durchforsten:
Gibt es noch Anmerkungen dazu? Der Zoll müsste Person A die Lampe doch aushändigen.
Ich bin gerade dabei den Blue Guide der EU zu durchforsten:
In folgenden Fällen handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen:[...]wenn das Produkt von einem Verbraucher bei einem Aufenthalt in einem Drittland erworben wurde[...]
Genau mein Fall!Produkte, bei denen es sich nicht um ein „Inverkehrbringen“ handelt (entsprechend der Aufstellung in Kapitel 2.3), gelten auch nicht als „in
Betrieb genommen“ im Sinne dieser Definition.
Gibt es noch Anmerkungen dazu? Der Zoll müsste Person A die Lampe doch aushändigen.
Re: Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzeichnung
Wie wäre es denn mit den Infos des Zoll? Diese beschreiben den geschilderten Sachverhalt sehr gut.
-> http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po ... _node.html
-> http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po ... _node.html
Re: Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzeichnung
Ich finde der Text beschreib den Sachverhalt ja noch allgemeiner als die eu Vorordnungen. Ich habe das Produkt ja nicht aus dem Versandhandel bezogen. Warum werden im unteren Abschnitt Privatpersonen nochmal explizit erwähnt, wenn der obere es schon ausschließt.
Den Text nach dürften Privatpersonen ja auch keine Fälschungen einführen...
Gesetzestext wären eine bessere Quelle als irgendeine Internetseite.
Das Problem ist nach meinen Erkenntnissen die Definition vom Begriff inverkehrbringen. Nach dem Blue Guide wird mein Fall explizit ausgeschlossen, die eu Vorordnung ist meiner Meinung nach sehr schwammig. Wie wären da meine Chancen im Falle eines Rechtsstreites?
Den Text nach dürften Privatpersonen ja auch keine Fälschungen einführen...
Gesetzestext wären eine bessere Quelle als irgendeine Internetseite.
Das Problem ist nach meinen Erkenntnissen die Definition vom Begriff inverkehrbringen. Nach dem Blue Guide wird mein Fall explizit ausgeschlossen, die eu Vorordnung ist meiner Meinung nach sehr schwammig. Wie wären da meine Chancen im Falle eines Rechtsstreites?
Re: Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzeichnung
Was ist an
Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, auch zur Prüfung und möglichen Vernichtung, nennen Ihnen die Kollegen des Zoll sicher gerne.
Der Klageweg dürfte offenstehen.
schwer verständlich?In die Europäische Union dürfen nur Produkte eingeführt werden, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Union hergestellt wurden, um den Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen.
Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, auch zur Prüfung und möglichen Vernichtung, nennen Ihnen die Kollegen des Zoll sicher gerne.
Der Klageweg dürfte offenstehen.
Re: Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzeichnung
Nochmal: Plagiate werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Union hergestellt?
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html
Dieser umfangreiche Absatz enthält leider keine Ausnahmen, die es ganz offensichtlich gibt.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html
Dieser umfangreiche Absatz enthält leider keine Ausnahmen, die es ganz offensichtlich gibt.
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Re: Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzeichnung
NEIN. Defintiv ist das nicht richtig, was der Zoll hier gemacht hat. Oder im Sachverhalt fehlt etwas wesentliches.
Hier findet kein "Inverkehrbringen" statt...
Hier findet kein "Inverkehrbringen" statt...
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Re: Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzeichnung
Hier ist es noch eine Lampe...veni hat geschrieben:Person A hat sich in Japan eine Lampe gekauft (vor Ort)
... da werden es schon mehrere Lampen.veni hat geschrieben: Der Zoll teilte Person A mit, dass sie die Lampen wegen fehlender CE Kennzeichnung, fehlendem deutschen Handbuch und fehlenden Ansprechpartner in der EU nicht einführen darf.
Wenn die Anzahl der Lampen das übersteigt, was sich ein Verbraucher zur Eigennutzung kaufen würde, liegt der Verdacht nahe, die Lampe(n) wurden zur Weiterveräußerung beschafft, und damit läge ein "Inverkehrbringen" vor.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 10.01.15, 14:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
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Re: Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzeichnung
Ein Verdacht worauf? Der Absender ist immer noch identisch mit dem Empfänger und damit findet noch immer kein Inverkehrbringen statt bei dem zu bewertenden Sachverhalt.SusanneBerlin hat geschrieben: Wenn die Anzahl des Lampen das übersteigt, was sich ein Verbraucher zur Eigennutzung kaufen würde, liegt der Verdacht nahe, die Lampe(n) wurden zur Weiterveräußerung beschafft, und damit läge ein "Inverkehrbringen" vor.
Würden die Lampen doch auf dem gemeinsamen Markt weiterverkauft werden, dann haftet der Impoteur selbst dafür und hat die Konformitätsbestimmungen eigenverantwortlich einzuhalten, da er dann dem Hersteller gleichgestellt wäre.
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