Info: BGH schränkt das Rauchen auf Balkonen ab sofort ein

politische Aspekte von Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben; rechtliche Aspekte von politischem Agieren

Moderator: FDR-Team

Baden1957
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 953
Registriert: 07.08.14, 18:49

Info: BGH schränkt das Rauchen auf Balkonen ab sofort ein

Beitrag von Baden1957 »

Der BGH hat heute das Recht von Mietern beschränkt, ungestört auf ihrem Balkon zu rauchen.
Fühlen sich andere Mieter auf ihrem Balkon von dem Geruch des Rauchs wesentlich belästig, können sie rauchfreie Zeiten für die Nutzung ihres Balkons einfordern.

Der Maßstab, ob die Geruchsbelästigung wesentlich ist, richtet sich lt. Urteil nach dem "Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Menschen". (BGH A. ZR 110/14)
Hinweise erfolgen ausschließlich aufgrund eines vorgetragenen Sachverhaltes und nicht aufgrund von Vermutungen; je detaillierter der Sachverhalt ist, desto zutreffender können die Hinweise sein.
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Rauchen auf dem Balkon ist nicht mehr immer erlaubt

Beitrag von windalf »

http://www.n-tv.de/ratgeber/Balkon-wird ... 34106.html
Sollte nachweislich vom Nachbarschaftsqualm eine wesentliche Geruchsbelästigung oder Gesundheitsgefahr ausgehen, können mit dem Streit betraute Gerichte rauchfreie Zeiten anordnen. Der konkrete premnitzer Fall wurde zur tatsächlichen Aufklärung an das Landgericht Potsdam zurückverwiesen.
Da fragt man sich doch glatt für wen gelten diese rauchfreien Zeiten dann im Ergebnis eigentlich alles (auch für alle anderen Nachbarn z.B.) und was passiert wenn sich jemand nicht daran hält? Hängen die Rauchfreien Zeiten dann an der konkreten Wohnung oder an dem Mieter. Was ist wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird usw...

Also in meinen Augen sicherlich etwas, das man Regeln kann aber ich bin mir fast sicher, dass Urteil das dann ergehen wird lässt mehr Fragen offen als es klären wird. Hier wäre doch eigentlich die Politik gefragt mal etwas zu regeln um genau dazu vermeiden. Bisher lese ich aber von wenig Bestreben da mal etwas konkretes zu regeln obwohl das Thema schon eine weile durch die Medien geistert...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
§nix
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 345
Registriert: 10.01.14, 18:09

Re: Rauchen auf dem Balkon ist nicht mehr immer erlaubt

Beitrag von §nix »

Und wie wäre die Überwachung einer gesetzlichen Regelung dieser Art zu gewährleisten?

Alleine, dass so ein Anlass den BGH beschäftigen muss, zeigt schon eine beschämende beidseitige Intoleranz.
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.

§nix
Ein Mensch wollt' immer recht behalten: So kam's vom Haar- zum Schädelspalten. Eugen Roth
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Rauchen auf dem Balkon ist nicht mehr immer erlaubt

Beitrag von khmlev »

Wie der BGH festgestellt hat, kommt es immer auf den Einzelfall an und daher muss nunmehr das zuständige LG feststellen, ob die Geruchsbelästigung "wesentlich" (nach dem "Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Menschen) ist und dies die Festlegung von "rauchfreien" Zeiten rechtfertig und erforderlich macht.
Im Grunde wird hier nur an Urteile wie "Grillen auf dem Balkon" etc. angeschlossen.

Hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung ist der Nachweis durch Gutachten zu erbringen.

Allgemeine Regelungen sind hier sicherlich nicht zielführend und erst recht nicht praktikabel.
Gruß
khmlev
- out of order -
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator
Beiträge: 19590
Registriert: 09.12.06, 17:23

Re: Rauchen auf dem Balkon ist nicht mehr immer erlaubt

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Thread verbunden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator
Beiträge: 19590
Registriert: 09.12.06, 17:23

Re: Rauchen auf dem Balkon ist nicht mehr immer erlaubt

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

windalf hat geschrieben:...
Hier wäre doch eigentlich die Politik gefragt mal etwas zu regeln um genau dazu vermeiden. Bisher lese ich aber von wenig Bestreben da mal etwas konkretes zu regeln obwohl das Thema schon eine weile durch die Medien geistert...
Warum sollte die Politik etwas regeln, was der BGH jetzt entschieden hat. Das Richterrecht hat doch auch Gültigkeit, ohne das der Gesetzgeber hier noch was regeln muss.

Zudem ist Art. 2 GG doch recht eindeutig:
Art. 2 GG hat geschrieben:(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. ...
Der Raucher darf rauchen, und der Nichtraucher hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Nicht umsonst wurden in der letzten Zeit Nichtraucherschutzgesetze erlassen.
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Info: BGH schränkt das Rauchen auf Balkonen ab sofort e

Beitrag von windalf »

Warum sollte die Politik etwas regeln, was der BGH jetzt entschieden hat. Das Richterrecht hat doch auch Gültigkeit, ohne das der Gesetzgeber hier noch was regeln muss.
Man muss wohl kein Prophet sein um zu wissen, dass da wenig konkretes bei herauskommen wird. Gelebt dann ggf. sogar Widersprüchliches

Wenn Nachbar 1 nun nur noch von 16-17 Uhr rauchen darf dafür aber Nachbar zwei (der viellicht noch nicht eingezogen ist) und nur eine Etage darunter wohnt aber raucht wie er will und Nachbar 3 der dann in die Wohnung einzieht in der vorher nur von 16-17 Uhr geraucht werden durfte weiß keiner mehr was dann gilt.

Interessant würde ich noch finden in wieweit eine Zuwiderhandlung überhaupt strafbar bzw. sanktioniert wird.
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator
Beiträge: 19590
Registriert: 09.12.06, 17:23

Re: Info: BGH schränkt das Rauchen auf Balkonen ab sofort e

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

windalf hat geschrieben:...
Man muss wohl kein Prophet sein um zu wissen, dass da wenig konkretes bei herauskommen wird. Gelebt dann ggf. sogar Widersprüchliches
...
Interessant würde ich noch finden in wieweit eine Zuwiderhandlung überhaupt strafbar bzw. sanktioniert wird.
Zu den juristischen Aspekten des hier diskutierten Themas ist folgender Beitrag der LTO (Legal Tribune ONLINE):


__________
* Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Info: BGH schränkt das Rauchen auf Balkonen ab sofort e

Beitrag von windalf »

Zu den juristischen Aspekten des hier diskutierten Themas ist folgender Beitrag der LTO (Legal Tribune ONLINE):

...Der Streit wurde unmittelbar zwischen den betroffenen Mietern ausgetragen. In ähnlichen Konstellationen wird die Klage jedoch häufig gegen den Vermieter geführt, wenn Mieter wegen rauchender Nachbarn Mietminderung verlangen. Auch diese Situation ist rechtlich umstritten. So sieht die 67. Kammer des Landgerichts Berlin das exzessive Rauchen auf dem Nachbarbalkon als Mietmangel an (Urt. v. 30.04.2013, Az.: 67 S 307/12). Eine andere Kammer desselben Landgerichts vertritt hingegen die Gegenauffassung (Beschl. v. 03.03.2009, Az.: 63 S 470/08)...
Mit dem Ergebnis "nichts Genaues weiß man nicht" => Soll doch bitte die Politk das mal regeln...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Oktavia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7179
Registriert: 15.02.08, 02:19

Re: Info: BGH schränkt das Rauchen auf Balkonen ab sofort e

Beitrag von Oktavia »

Was will man dazu noch sagen? Eigentlich muss man froh sein, dass es noch Raucher gibt, wer weiss welche Belästigung sich einige Leute sonst raus suchen :roll:

Ich kann nachvollziehen dass jemand es nicht toll findet wenn auf dem unteren Balkon 10 Raucher sitzen und Kette qualmen. Aber die Emissionen eines Holzkamins incl. Geruchsbelästigung sind höher als ein Raucher der gelegentlich mal eine raucht. Fahren Autos unterm Balkon lang, kann man auch die Miete kürzen? Ein-/Ausfahrszeiten für Garagen wegen der Emissionen? Was ist mit Duftstoffen, Reinigungsmitteln, Knoblauch, Fisch?
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

#WIRSINDMEHR
istdasso?
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 851
Registriert: 22.08.13, 14:16

Re: Info: BGH schränkt das Rauchen auf Balkonen ab sofort e

Beitrag von istdasso? »

Oktavia hat geschrieben:Was will man dazu noch sagen? Eigentlich muss man froh sein, dass es noch Raucher gibt, wer weiss welche Belästigung sich einige Leute sonst raus suchen :roll:
Ich überlege auch schon wieder mit dem Rauchen anzufangen. Besonders dieses Argument der gefährdeten Gesundheit wird irgendwann lächerlich:

Die Gefährdung drch eine Nase Rauch vom Balkon nebenan tritt doch gegen die realen Gefahren des Lebens soweit zurück, das es in's Absurde abdriftet.
:arrow: Klar, man kann sich jetzt so anstellen als verstünde man nicht, was ich ausdrücken will - aber mehr Mühe gebe ich mir nicht mehr. Dafür ist der Anteil vorsätzlicher professioneller "Nichtversteher" hier zu hoch....
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Info: BGH schränkt das Rauchen auf Balkonen ab sofort e

Beitrag von Tastenspitz »

Oktavia hat geschrieben:Was ist mit Duftstoffen, Reinigungsmitteln, Knoblauch, Fisch?
Gemach gemach.....kommt noch. :mrgreen:
Oktavia hat geschrieben:wer weiss welche Belästigung sich einige Leute sonst raus suchen
In Foren posten.... :devil: *und weg*
Oktavia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7179
Registriert: 15.02.08, 02:19

Re: Info: BGH schränkt das Rauchen auf Balkonen ab sofort e

Beitrag von Oktavia »

Tastenspitz hat geschrieben:In Foren posten.... :devil: *und weg*
Hehe wer verklagt wen? :mrgreen:

Wie sieht es mit anderen Dingen konkret aus? Sagen wir mal da sitzen 10 Leute und haben schwerwiegende Blähungen? Das Zeug ist ja nu sogar brennbar und damit nicht ungefährlich :wink:
Da würd ich auch ungern aufm Balkon drüber sitzen (wo blebt der Kotzsmilie???)
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

#WIRSINDMEHR
Redfox

Re: Info: BGH schränkt das Rauchen auf Balkonen ab sofort e

Beitrag von Redfox »

Tastenspitz hat geschrieben:
Oktavia hat geschrieben:Was ist mit Duftstoffen, Reinigungsmitteln, Knoblauch, Fisch?
Gemach gemach.....kommt noch. :mrgreen
Naja. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg musste sich mit Knoblauch und anderen Gewürzen schon 1992 beschäftigen (643 C 230/92 ), siehe hierzu und zu weiteren Infos --> http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/ ... 14502.html
emad
FDR-Mitglied
Beiträge: 20
Registriert: 19.01.15, 13:07

Re: Info: BGH schränkt das Rauchen auf Balkonen ab sofort e

Beitrag von emad »

Der mag halt Knoblauch :mrgreen:
Was alles stört die Leute. :-D
Jeder junge Mensch macht früher oder später die verblüffende Entdeckung, dass auch Eltern gelegentlich Recht haben können.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen