Reinigung der Diensträume
Moderator: FDR-Team
Reinigung der Diensträume
Ist man als Beamter verpflichtet seine Diensträume selber zu reinigen? A arbeitet in einer Sicherheitszentrale, es gibt keine Reinigungsfirma. Der Dienstherr möchte, dass die dort zuständigen Beamten selber reinigen (Toiletten, wischen ect.) Auf welcher Rechtgrundlage ist der Beamte dazu verpflichtet, kann es angeordnet werden ?
Re: Reinigung der Diensträume
Arbeitsplatzbeschreibung.
Re: Reinigung der Diensträume
Da steht natürlich nichts von drin.
Re: Reinigung der Diensträume
Dann ist er auch nicht dazu verpflichtet.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Reinigung der Diensträume
Reinigungstätigkeiten wären in den allermeisten Fällen mit den "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" unvereinbar.
Reinigungskräfte werden mit der EG 2 Ü TVöD vergütet, welche in ihren Tätigkeitsmerkmalen dem einfachen Dienst der Berufsbeamten vergleichbar sein dürfte..
Reinigungskräfte werden mit der EG 2 Ü TVöD vergütet, welche in ihren Tätigkeitsmerkmalen dem einfachen Dienst der Berufsbeamten vergleichbar sein dürfte..
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Reinigung der Diensträume
Außerdem wäre so eine "Anweisung" ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand und somit der Personalrat zu beteiligen, der da dann nicht "mitspielen" würde...
Re: Reinigung der Diensträume
Passiert das reinigen SEINES Bereiches während der Arbeitszeit? Wo ist denn das Problem? Revierreinigen ist doch eine vernünftige Tätigkeit.
Re: Reinigung der Diensträume
1 x die Woche den eigenen Schreibtisch abwischen, ok ... aber wenns weiter geht, dass das Büro feucht aufgewischt werden soll oder gar eine gemeinsam genutzte Toilette? Selbst ein normaler Bürokaufmann würde sich da an den Kopf fassen. Die Reinigung des Arbeitsplatzes ist natürlich eine vernünftige Tätigkeit (für entsprechendes Personal). Ich möchte die Tätigkeit nicht herabwürdigen, aber man wird nicht Beamter, um anschliessend Toiletten zu schrubben.Tom Ate hat geschrieben:Passiert das reinigen SEINES Bereiches während der Arbeitszeit? Wo ist denn das Problem? Revierreinigen ist doch eine vernünftige Tätigkeit.
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fluffig wie 2 Kuhfladen ;)
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Re: Reinigung der Diensträume
Was ist mit der Teeküche?
Was ist mit Fegen? Müll zum Container? Oder Kaffeetasse abwaschen?
Was ist mit Fegen? Müll zum Container? Oder Kaffeetasse abwaschen?
Re: Reinigung der Diensträume
Was ist damit den eigenen Mülleimer zur Müllsammelstelle auf der Etage zu bringen?
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Re: Reinigung der Diensträume
Schon allein im Interesse der Kolleginnen im Reinigungsdienst, deren Job damit in Frage gestelllt würde, werde ich mich einem derartigen Ansinnen meines Dienstherrn bis hin zur Klage vor dem Verwaltungsgericht streitig stellen und erst bei einem letztinstanzlichen Urteil gegen mich klein beigeben.
Beachten:
Mein Kaffeegeschirr wird sowieso von mir oder meinen Kollegen gespült, es geht konkret um die tatsächlichen Reinigungsleistungen (Müll sammeln, Wischen etc. pp.)
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Mein Kaffeegeschirr wird sowieso von mir oder meinen Kollegen gespült, es geht konkret um die tatsächlichen Reinigungsleistungen (Müll sammeln, Wischen etc. pp.)
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Reinigung der Diensträume
Es wurde nur der Arbeitsschutz eingeschaltet, der sich den betreffenden Arbeitsplatz zusammen mit dem Personalverantwortlichen angeschaut hatte. Die Aussage vom Arbeitsschutz war, dass hier das Direktionsrecht bezüglich des saubermachen greift. Auch der PVL war der Meinung das dieses angeordnet werden kann. Es geht ja nicht um Schreibtisch saubermachen und Papierkorb ausleeren, sondern um die grundsätzliche Reinigung, wie wischen und saubermachen der Toilette.
Re: Reinigung der Diensträume
Heute lief auf Deutschlandradio ein wunderbarer Bericht, in dem es um die Justiz in Hessen ging, wo die Beamten auch in Zukunft ihre Büro-Mülleimer selber leeren sollen. Eine Mitarbeiterin äußerte gar vorm Mikrofon Bedenken, ob sie bei all den Bemühungen, ihre diversen Essensreste wegzuschmeißen, zukünftig noch zum Arbeiten käme. Das Schlimme daran war allerdings, dass sie das hörbar ernst meinte.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: Reinigung der Diensträume
In meinem Ort gibt es ein kleines Polizeirevier, das nur von Montag bis Samstag tagsüber besetzt ist. Wenn die Beamten Glück haben, kommt einmal die Woche eine Putzfrau, die sonst den Kindergarten putzt. Wenn sie Pech haben, kommt sie nicht. Dann müssen sie ran, hergebrachte Grundsätze hin oder her.Ronny1958 hat geschrieben:Reinigungstätigkeiten wären in den allermeisten Fällen mit den "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" unvereinbar.
Es gab vor >10 Jahren ein Urteil, das Schlagzeilen machte. Mehrere Lokführer (A8 bis A9Z) klagten mit Hilfe der Gewerkschaft gegen die Weisung der Deutschen Bahn AG, in bestimmten Pausen in den Zügen eine "kurze Grobreinigung" vorzunehmen. (herumliegende Flaschen, loses Papier einsammeln). Dies verstoße gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Der Richter hat sich in der Verhandlung darüber lustig gemacht und erklärt, er selber würde seinen Schreibtisch und seinen Papierkorb auch ofter selber saubermachen und hätte sich noch keine Gedanken darüber gemacht. Das Urteil ging entsprechend aus.
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