Kantilen hat geschrieben:
Dazu stelle ich mir grade mal eine Randfrage: Angenommen es SIND Drogen oder Waffen oder dergleichen im Paket und der Versanddienstleister weiß das nicht. Er hat ja keine Genehmigung, handelt also im eigenen Namen - Müsste dann nicht theoretisch der Verantwortliche von (Wortsperre: Firmenname) hierfür strafrechtlich verfolgt werden? Schließlich importiert er das ganze dann ja - Im eigenen Namen.
Ich könnte mir durchaus vorstellen dass wenn man das ganze mal anprangern und vor Gericht bringen würde, dass dann jeder Dienstleister sich eine Genehmigung holen würde.. Aber da bin ich mir über die Rechtslage nicht wirklich sicher ob der Zollanmelder ohne Genehmigung gleichzeitig dann als Verantwortlicher dasteht.
Deshalb lassen sich auch manche Konkurrenzunternehmen zu jeder Sendung eine Vollmacht geben. Natürlich hemmt das deren Verfahrensablauf, da sie Lagerkapazitäten, Personal usw. bereitstellen müssen. Dein KEP hat ich vermute, aber auf die Vollmacht verzichtet und deshalb, so vermute ich, extrem schnell geliefert, was ja auch deren Kernkompetenz ist.
Natürlich ist dann der Verantwortliche der Firma dran, denn er ist der Anmelder. Das dann kritische ist aber, dass die KEP die Beförderung solcher Waren durch ihre AGB ausgeschlossen haben und damit dann kein Vertrag zwischen Absender und KEP zustande kommt. Und natürlich wird dann die Zollfahndung auch den Empfänger fragen, ob er vom Inhalt wusste...
Hier im Thema werden "Nebenkriegsschauplätze" eröffnet und wir entfernen uns vom eigentlichen Thema. Die Praxis ist doch rech einfach:
Fakt ist, dass aufgrund Art. 5 ZK, was ich ja schon in meinem ersten Beitrag im Thema geschrieben habe, gegenüber dem Empfänger keinen berechtigten Anspruch auf irgendetwas hat. Weder die verauslagten Abgaben noch die KBP. Der müsste sogar froh sein, wenn man ihm nicht beim Zoll anzeigt und müsste sich sogar brav bedanken, wenn man ihm die verauslagten Abgaben erstattet.
Daraus folgt, dass man alles daran setzen müsste, mein Paket zu erhalten, ohne dass man direkt bei dem Paketboten den Geldbeutel aufmachen muss. Andernfalls hätte man das Problem, seinem Geld hinterher rennen zu müssen.
Auch ich will mal einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen, da es ja um China geht: In China werden Exporte offenbar staatlich subventioniert. Warum wohl ist der Versand oftmals billiger wie ein innerdeutsches Paket, wenn nicht sogar ganz kostenlos? LED-Birne für 3,50 Euro inkl. Versand frei Haus wäre anders auch nicht möglich. Chinesische Versender können nur sehr eingeschränkt den eigentlichen KEP wählen. Das besorgen in der Regel (halb-)staatliche Agenten. Diese bekommen gewisse Kontingente bereitgestellt, die sie bewirtschaften. Da kann es sehr wohl sein, dass der KEP heute X, morgen Y und übermorgen Z und es gestern derjenige war, der aufgrund des Weltpostvertrags arbeitet.