folgender theoretisch möglicher Fall würde mich interessieren:
Spieler A und Spieler B nehmen neben über Hundert weiteren Schachspielern an einem großen Schachturnier in Deutschland teil. Man muss hierzu wissen, dass bei seriösen Schachturnieren, wie eben genannten, gewisse Regeln festgelegt sind. Insbesondere besteht eine fixe Angabe zur Bedenkzeit während einer Partie(die für beide Spieler identisch ist), sowie eine Notationspflicht(Züge müssen entsprechenden Regeln nach aufgeschrieben werden).
Sowohl Spieler A als auch Spieler B ist die Ausschreibung bekannt. Entsprechend dieser Kenntnis melden sich beide am Turnier an. Spieler B weist jedoch eine Besonderheit auf, denn er ist jüdischer Abstammung, streng gläubig und darf entsprechend seiner Glaubenssätze am Sabbat nicht arbeiten. Im Zusammenhang mit dem Schachsport bedeutet dies, dass Spieler B weder mitschreiben noch die Uhr betätigen darf.
Nun zum eigentlichen Fall:
Im Laufe des Turniers werden Spieler A und Spieler B am Sabatt einander zugelost. Es kommt zum Gespräch zwischen Turnierschiedsrichter, Spieler A und Spieler B. B erläutert oben genannten Sachverhalt und dass er demzufolge nicht selber schreiben und die Uhr betätigen darf. Ihm (Spieler B) müsse eine Hilfsperson zur Verfügung gestellt werden, die diese Aufgaben für ihn erledigen solle. Des Weiteren müsse die elektronische Uhr durch eine mechanische Uhr ausgetauscht werden. Dies hätte zur Folge, dass im Gegensatz zur in der Ausschreibung genannten Bedenkzeit eine andere zum Einsatz kommen müsste, da die ursprüngliche durch die mechanische Uhr nicht realisierbar ist. Als Gegenwert dürfe Spieler A eine Bonuszeit erhalten, um den Nachteil der weggefallenen Pflichten von B zu kompensieren. Das Fundament von B in diesem Fall basiert auf die Zustimmung des Deutschen Schachbundes(erwirkt durch eine Initiative der jüdischen Schachgemeinde).
Der Turnierschiedsrichter stimmt dem Ganzen zu. Spieler A ist damit jedoch nicht einverstanden. Er erkennt zwar seinen Zeitvorteil, jedoch besteht die Gefahr, dass die Vorteile von B im Laufe der Partie überwiegen könnten(erhöhte Konzentration, verminderter Stressfaktor durch geringere Belastung etc.). Eine Balance zu finden, scheint objektiv nahezu unmöglich zu sein. Spieler A lehnt ab unter diesen Bedingungen zu spielen und verweist auf die offizielle Ausschreibung. Spieler A ist ein sehr toleranter Mensch (denn es gibt auch Sonderregeln für Blinde, die Schach spiele, wobei hier eine eindeutige körperliche Behinderung als Ursache vorausgeht), denn er zeigt Verständnis für den jüdischen Glauben von Spieler B, kann aber nicht nachvollziehen, wieso er gegenüber dem Standardfall ein Risiko eingehen soll in Nachteil zu geraten.
Zusammengefasst: Spieler A möchte nicht unter den neuen Bedingungen spielen(da die Gefahr der Benachteiligung besteht) und Spieler B darf aufgrund seines Glaubens nicht unter den alten Bedingungen spielen. Spieler A verweist auf die für die im Turnier geltenden Regelungen. Spieler B verweist auf seine Sonderrechte, die ihm der Deutsche Schachbund (mehr oder weniger durch eine "Protestbewegung") eingeräumt hat.
Der Turnierschiedsrichter trifft nun folgende Entscheidung: Spieler A verliert die Partie kampflos, vice versa hat damit Spieler B die Partie kampflos gewonnen.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass es im Schach ein Wertungs bzw. Spielstärkesytem "ELO" gibt, d.h. dass jeder Spieler entsprechend der Differenz zwischen seines Ergebnisses und seines Erwartungswertes seine Spielstärke verbessern oder verschlechtern kann. Kampflose Partien haben keine Auswirkung auf die "ELO", da diese Partien nicht gewertet werden.
Trotzdem hat das Ergebnis weitreichende Folgen:
Spieler A ist ein ambitionierter Schachspieler und neben einem möglichen Gewinn von Preisgeldern, zählt natürlich auch der sportliche Erfolg. Durch diesen kampflosen Verlust entgeht Spieler A ein mögliches Preisgeld. Hinzu kommt, dass der kampflose Verlust ihm die Möglichkeit nimmt auf eine Norm zu spielen (In der Regel werden solche Turniere mit 9 Runden gespielt. Um einen Titel zu erwerben müssen entsprechende Leistungen gespielt werden. Diese werden durch "Normen" dargestellt. Eine Norm muss mindestens 9 gewertete Runden innerhalb eines Turniers enthalten, d.h. Spieler A wurde hierdurch die Möglichkeit eine Norm zu erspielen genommen). Weiterhin ist anzumerken, dass der Fall: "Spieler A gewinnt kampflos und Spieler B verliert kampflos" für Spieler A im Hinsicht auf die Norm denselben negativen Effekt beinhalten würde.
Zusammengefasst: Spieler A entsteht ein Schaden durch mögliche entgangene Preisgelder und sportliche Erfolge. Für A hätte es nur zwei Möglichkeiten gegeben, ohne dass er benachteiligt worden wäre. Die Partie wäre gespielt worden oder aber Spieler A hätte die Partie gewonnen und sie wäre nicht als kampflos gewertet worden (nahezu auszuschließen, da meines Wissens nach dieser Fall in den Regeln nicht vorgesehen ist).
Ich hoffe nicht zu sehr verwirrt zu haben. Jedoch wollte ich etwas ausführlicher sein, da Schach nicht der bekannteste Wettkampfsport ist.

Meine Frage zur Rechtslage ist:
Welche Möglichkeiten bestehen für A nun gegen diese Entscheidung vorzugehen? (Ich bin ein Laie, aber darf es wirklich sein, dass jemand in einer Privatveranstaltung auf Religionsfreiheit plädiert, und dadurch ein anderer möglicherweise benachteiligt wird?)
Viele Grüße
Larrave