Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legitim!?
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Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legitim!?
Hallo,
wenn der Arbeitgeber jetzt die Beweislast trägt, kann er wohl begründen, dass der Tatbestand der unmittelbaren Diskriminierung mithin voraussetzt, dass der Arbeitgeber an das verpönte Kriterium anknüpft. Knüpft der Arbeitgeber an andere Kriterien an, scheidet eine unmittelbare Diskriminierung des verpönten Merkmals aus (http://blog.beck.de/2008/10/30/lag-nied ... hen-dienst). Demnach ist für die Beurteilung des objektiven Eignung eines Bewerbers nicht auf das formelle oder bekannt gegebene Anforderungsprofil, das der Arbeitgeber erstellt hat, zurückzugreifen, sondern maßgeblich sind vielmehr die Anforderungen, die der Arbeitgeber an einen Bewerber in redlicher Weise stellen durfte. Maßgeblich ist also, welche Erwartungen der Arbeitgeber an einen Bewerber hatte.
Oder ist es vielleicht doch so, dass der Arbeitgeber sich mit dem in der Stellenausschreibung bekannt gemachten Anforderungsprofil messen lassen muss (http://lexetius.com/2009,2458)? BAG-Urteil ist gewichtiger, als ein LAG-Urteil?
Gruß
Jimmy
wenn der Arbeitgeber jetzt die Beweislast trägt, kann er wohl begründen, dass der Tatbestand der unmittelbaren Diskriminierung mithin voraussetzt, dass der Arbeitgeber an das verpönte Kriterium anknüpft. Knüpft der Arbeitgeber an andere Kriterien an, scheidet eine unmittelbare Diskriminierung des verpönten Merkmals aus (http://blog.beck.de/2008/10/30/lag-nied ... hen-dienst). Demnach ist für die Beurteilung des objektiven Eignung eines Bewerbers nicht auf das formelle oder bekannt gegebene Anforderungsprofil, das der Arbeitgeber erstellt hat, zurückzugreifen, sondern maßgeblich sind vielmehr die Anforderungen, die der Arbeitgeber an einen Bewerber in redlicher Weise stellen durfte. Maßgeblich ist also, welche Erwartungen der Arbeitgeber an einen Bewerber hatte.
Oder ist es vielleicht doch so, dass der Arbeitgeber sich mit dem in der Stellenausschreibung bekannt gemachten Anforderungsprofil messen lassen muss (http://lexetius.com/2009,2458)? BAG-Urteil ist gewichtiger, als ein LAG-Urteil?
Gruß
Jimmy
Zuletzt geändert von Jimmy Bondi am 19.02.15, 09:47, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
Ohne die Urteile jetzt gelesen zu haben:
Grundsätzlich ja, aber der AG kann jetzt hier nicht wahllos Anforderungen in die Ausschreibung aufnehmen um die Latte so hoch wie möglich zu legen damit sich da ja keiner mit einer Behinderung bewerben kann. Wenn man zB. eine simple Bürokraft sucht sind Anforderungen wie Goldenes Schwimmabzeichen, Tauchschein und 100 m unter 12 Sekunden laufen dort sicher fehl am Platz und würden als Ausschlusskriterium nmE. nicht wirksam werden.
Grundsätzlich ja, aber der AG kann jetzt hier nicht wahllos Anforderungen in die Ausschreibung aufnehmen um die Latte so hoch wie möglich zu legen damit sich da ja keiner mit einer Behinderung bewerben kann. Wenn man zB. eine simple Bürokraft sucht sind Anforderungen wie Goldenes Schwimmabzeichen, Tauchschein und 100 m unter 12 Sekunden laufen dort sicher fehl am Platz und würden als Ausschlusskriterium nmE. nicht wirksam werden.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
*stöhn* Wann wird denn endlich ein AGG-Hopping-Unterforum eingerichtet?
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
Begründung?BäckerHD hat geschrieben:*stöhn* Wann wird denn endlich ein AGG-Hopping-Unterforum eingerichtet?
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
Nicht wundern. Die Beiträge von BäckerHD sind selten von Relevanz und meist überflüssig. Mit der Ignorefunktion im Profil kann man diese User ausblenden.
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
Danke.Tastenspitz hat geschrieben:Nicht wundern. Die Beiträge von BäckerHD sind selten von Relevanz und meist überflüssig. Mit der Ignorefunktion im Profil kann man diese User ausblenden.

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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
Ein allgemeiner Hinweis:
Wenn man auf ein Urteil eines der zahllosen Landesgerichte verweist, wäre es hilfreich
1. entweder auf das Urteil selbst einen LInk zu setzen , oder
2. mind. das Bundesland zu nennen.
Und ganz grundsätzlich muß man dann von der Auffassung eines der zahllosen Landesgerichte noch das in seinem eigenen Bundesland ansässige Arbeitsgericht überzeugen.
Wenn man auf ein Urteil eines der zahllosen Landesgerichte verweist, wäre es hilfreich
1. entweder auf das Urteil selbst einen LInk zu setzen , oder
2. mind. das Bundesland zu nennen.
Und ganz grundsätzlich muß man dann von der Auffassung eines der zahllosen Landesgerichte noch das in seinem eigenen Bundesland ansässige Arbeitsgericht überzeugen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
Ist das denn Lösung doch diskriminieren zu können. Man sucht halt keine Bürokraft sondern z.B. "Bürokraft und Möbelpacker in einer Person"Wenn man zB. eine simple Bürokraft sucht
Ich schiebe also die vermeintlich gewünschten zusätzlichen Eigenschaften nicht in die Anforderungen der Stelle sondern ich schreibe einfach eine Stelle aus, die diese Anforderungen automatisch mit sich bringt.
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
Stimmt. Dann ist man alle Probleme los weil sich da dann auch keiner drauf bewirbt....windalf hat geschrieben:Man sucht halt keine Bürokraft sondern z.B. "Bürokraft und Möbelpacker in einer Person"

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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
Unter der Annahme es ist nicht eh schon klar, wer die Stelle bekommen soll und haben will aber formal noch ausgeschrieben werden muss. Das ist doch nicht selten der Regelfall...Tastenspitz hat geschrieben:Stimmt. Dann ist man alle Probleme los weil sich da dann auch keiner drauf bewirbt....windalf hat geschrieben:Man sucht halt keine Bürokraft sondern z.B. "Bürokraft und Möbelpacker in einer Person"
Ist übrigens noch keine Antwort auf die Frage. Ist das nun zulässig oder nicht?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
Unabhängig von dem eröffneten Nebenkriegsschauplatz:
Das Urteil des LAG ist nicht mehr zu beachten, da es aufgehoben wurde. Durch das Urteil des BAG. Allerdings hat dieses in der Sache nicht abschließend entschieden sondern an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Welches Urteil danach erging wäre jetzt noch herauszufinden.
Vielleicht hier:
http://www.schwbv.de/urteile.html
Mal durchsuchen.
Das Urteil des LAG ist nicht mehr zu beachten, da es aufgehoben wurde. Durch das Urteil des BAG. Allerdings hat dieses in der Sache nicht abschließend entschieden sondern an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Welches Urteil danach erging wäre jetzt noch herauszufinden.
Vielleicht hier:
http://www.schwbv.de/urteile.html
Mal durchsuchen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
Das müsste ja dann das BAG-Urteil sein, dass ich oben verlinkt habe!?Ronny1958 hat geschrieben:Das Urteil des LAG ist nicht mehr zu beachten, da es aufgehoben wurde. Durch das Urteil des BAG. Allerdings hat dieses in der Sache nicht abschließend entschieden sondern an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Welches Urteil danach erging wäre jetzt noch herauszufinden.
Vielleicht hier:
http://www.schwbv.de/urteile.html
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
Verboten ist die Diskriminierung.windalf hat geschrieben:Ist das nun zulässig oder nicht?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit
Was auch immer das im Detail meintTastenspitz hat geschrieben:Verboten ist die Diskriminierung.windalf hat geschrieben:Ist das nun zulässig oder nicht?



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